Die Hochbahn betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u. a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des FMS-Standards. Die Daten sollen zunächst mit der zu beschaffenden Telematik-Box über die FMS-Schnittstelle ausgelesen, auf der Telematik-Box zwischengespeichert und von dieser kabellos, z. B. mittels LTE, GSM oder über einen im Bus verbauten WLAN-Router, an einen Server der Hochbahn gesendet und dort gespeichert werden. Die Hochbahn verfügt über einen eigenen APN, über den die Hochbahn Server erreichbar sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telematik-Box für Busse
FE2-908-20210426: Telematik-Box
Produkte/Dienstleistungen: Telematiksystem📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hochbahn betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u. a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des...”
Kurze Beschreibung
Die Hochbahn betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u. a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des FMS-Standards. Die Daten sollen zunächst mit der zu beschaffenden Telematik-Box über die FMS-Schnittstelle ausgelesen, auf der Telematik-Box zwischengespeichert und von dieser kabellos, z. B. mittels LTE, GSM oder über einen im Bus verbauten WLAN-Router, an einen Server der Hochbahn gesendet und dort gespeichert werden. Die Hochbahn verfügt über einen eigenen APN, über den die Hochbahn Server erreichbar sind.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hochbahn betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u. a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hochbahn betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u. a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des FMS-Standards. Die Daten sollen zunächst mit der zu beschaffenden Telematik-Box über die FMS-Schnittstelle ausgelesen, auf der Telematik-Box zwischengespeichert und von dieser kabellos, z. B. mittels LTE, GSM oder über einen im Bus verbauten WLAN-Router, an einen Server der Hochbahn gesendet und dort gespeichert werden. Die Hochbahn verfügt über einen eigenen APN, über den die Hochbahn Server erreichbar sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Möglichkeit über eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen. Eigenerklärungen sind zu unterschreiben.
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist,
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§123 + 124 vorliegen,
3. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung),
4. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
5. bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen bestehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. Fragebogen zur allgemeinen Unternehmensbewertung/Lieferfähigkeit (Qualifizierungssystem_Telematik_20210414).”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RYBD
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
Fax: +49 4042823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Quelle: OJS 2021/S 089-231362 (2021-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telematik-Box für Busse
FE2-908-20230110
Kurze Beschreibung:
“Die HOCHBAHN betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u.a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des FMS-Standards....”
Kurze Beschreibung
Die HOCHBAHN betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u.a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des FMS-Standards. Die Daten sollen zunächst mit der zu beschaffenden Telematik-Box über die FMS-Schnittstelle ausgelesen, auf der Telematik-Box zwischengespeichert und von dieser kabellos, z.B. mittels LTE, GSM oder über einen im Bus verbauten WLAN-Router, an einen Server der HOCHBAHN gesendet und dort gespeichert werden. Die HOCHBAHN verfügt über einen eigenen APN, über den die HOCHBAHN Server erreichbar sind.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die HOCHBAHN betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u.a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des FMS-Standards....”
Beschreibung der Beschaffung
Die HOCHBAHN betreibt Busse des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg. Die Busse verfügen u.a. über CAN-Schnittstellen entsprechend des FMS-Standards. Die Daten sollen zunächst mit der zu beschaffenden Telematik-Box über die FMS-Schnittstelle ausgelesen, auf der Telematik-Box zwischengespeichert und von dieser kabellos, z.B. mittels LTE, GSM oder über einen im Bus verbauten WLAN-Router, an einen Server der HOCHBAHN gesendet und dort gespeichert werden. Die HOCHBAHN verfügt über einen eigenen APN, über den die HOCHBAHN Server erreichbar sind.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 089-231362
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 908/45677197
Titel: Telematik-Box
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: sitec systems GmbH
Postanschrift: Ammonstraße 70
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3514828776📞
E-Mail: mail@sitec-systems.de📧
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.sitec-systems.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE360HL
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 050-146968 (2023-03-07)