Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen. Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen. Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telematiksystem
Referenznummer: 1326-CS-Telematik
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telematiksystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telematiksystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️ Ulm, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Bezeichnung des Loses: 1326-CS-Telematik Los 1 (Nord)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur für die Bundeswehr(Zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 12 Monate Verlängerungsoption
Beschreibung der Optionen: 2 x 12 Monate Verlängerungsoption
Bezeichnung des Loses: 1326-CS-Telematik Los 2 (Süd)
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 12 Monate Verlängerungsoption.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und / oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen bis zum 1,5 fachen des später bezugschlagten Angebotspreises je Los zu erteilen.
Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und / oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen bis zum 1,5 fachen des später bezugschlagten Angebotspreises je Los zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 117-304978 (2021-06-15)
Ergänzende Angaben (2021-07-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telematikdienste📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als Gesamtsystem für die Bundeswehr(zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg und die Erbringung von dazugehörigen Serviceleistungen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Klarstellend zu II.2.5): Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Angebotspreises und der Gesamtsumme der Leistungspunkte unter Anwendung der folgenden Methode erteilt:
"Erweiterte Richtwertmethode" gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04 (April 2018)) des Bundesministeriums des Innern.
Im ersten Schritt wurde für jedes Angebot aus der Gesamtsumme der erhaltenen
Leistungspunkte und dem Angebotspreis die Kennzahl Z ermittelt und mit dem Skalierungsfaktor 100000 multipliziert. Die Leistungspunkte wurden dividiert durch den Angebotspreis. Das Ergebnis bildet die Kennzahl Z.
In einem zweiten Schritt wurde aus der Kennzahl Z des führenden Angebotes (= das Angebot mit der höchsten Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl Z des führenden Angebots minus 10 % ergibt, ein Schwankungsbereich ermittelt. Alle Angebote innerhalb dieses Schwankungsbereichs kamen in die Endauswahl.
Aus den Angeboten in der Endauswahl erhielt das Angebot mit der höchsten Gesamtsumme der Leistungspunkte den Zuschlag.
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes fand losweise statt.
Klarstellend zu II.2.5): Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Angebotspreises und der Gesamtsumme der Leistungspunkte unter Anwendung der folgenden Methode erteilt:
"Erweiterte Richtwertmethode" gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04 (April 2018)) des Bundesministeriums des Innern.
Im ersten Schritt wurde für jedes Angebot aus der Gesamtsumme der erhaltenen
Leistungspunkte und dem Angebotspreis die Kennzahl Z ermittelt und mit dem Skalierungsfaktor 100000 multipliziert. Die Leistungspunkte wurden dividiert durch den Angebotspreis. Das Ergebnis bildet die Kennzahl Z.
In einem zweiten Schritt wurde aus der Kennzahl Z des führenden Angebotes (= das Angebot mit der höchsten Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl Z des führenden Angebots minus 10 % ergibt, ein Schwankungsbereich ermittelt. Alle Angebote innerhalb dieses Schwankungsbereichs kamen in die Endauswahl.
Aus den Angeboten in der Endauswahl erhielt das Angebot mit der höchsten Gesamtsumme der Leistungspunkte den Zuschlag.
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes fand losweise statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (eHealth-Kartenterminals inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst), die Überlassung von Standardsoftware, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems durch die Anbindung der Telematikinfrastruktur (TI) an das Gesamtsystem und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen.
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur für die Bundeswehr(Zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg. Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen. Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Der Leistungsgegenstand ist vorliegend die Einführung der Telematikinfrastruktur für die Bundeswehr(Zentral)krankenhäuser Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg. Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit jeweils einem (1) Unternehmen je Regionallos über Lieferungen und Dienstleistungen zur Inbetriebnahme der dezentralen Komponenten (Kartenlesegeräten inkl. der Konnektoren), sowie der zentralen Komponente (wie dem VPN Zugangsdienst) und über weitere produktnahe Dienstleistungen zu vergeben, um die Übertragung der für die Behandlung von Patienten erhobenen personenbezogenen Daten gesetzeskonform umzusetzen. Es ist darüberhinaus möglich auch beide Lose einem einzelnen Bieter zuzuschlagen. Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser in Deutschland dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten (https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/).
Zusätzliche Informationen:
Klarstellend zu II.2.5): Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Angebotspreises und der Gesamtsumme der Leistungspunkte unter Anwendung der folgenden Methode erteilt:
"Erweiterte Richtwertmethode" gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04 (April 2018)) des Bundesministeriums des Innern.
Im ersten Schritt wurde für jedes Angebot aus der Gesamtsumme der erhaltenen
Leistungspunkte und dem Angebotspreis die Kennzahl Z ermittelt und mit dem Skalierungsfaktor 100000 multipliziert. Die Leistungspunkte wurden dividiert durch den Angebotspreis. Das Ergebnis bildet die Kennzahl Z.
In einem zweiten Schritt wurde aus der Kennzahl Z des führenden Angebotes (= das Angebot mit der höchsten Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl Z des führenden Angebots minus 10 % ergibt, ein Schwankungsbereich ermittelt. Alle Angebote innerhalb dieses Schwankungsbereichs kamen in die Endauswahl.
In einem zweiten Schritt wurde aus der Kennzahl Z des führenden Angebotes (= das Angebot mit der höchsten Kennzahl) und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl Z des führenden Angebots minus 10 % ergibt, ein Schwankungsbereich ermittelt. Alle Angebote innerhalb dieses Schwankungsbereichs kamen in die Endauswahl.
Aus den Angeboten in der Endauswahl erhielt das Angebot mit der höchsten Gesamtsumme der Leistungspunkte den Zuschlag.
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes fand losweise statt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-24 📅
Name: MEDKONNEKT GmbH
Postanschrift: Landsberger Straße 155
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8914367942-211📞
E-Mail: proposals@medkonnekt.de📧
Land: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 241-635004 (2021-12-08)