Gegenstand dieses Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von Open-House-Rahmenverträgen mit Physiotherapeuten, die in der Behandlung von gesetzlich und/oder privat versicherten Patienten und/oder Selbstzahlern mit Rückenschmerzen in Berlin oder Brandenburg tätig sind. Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Rückenschmerzen vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-05.
Auftragsbekanntmachung (2021-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von Open-House-Rahmenverträgen mit Physiotherapeuten, die in der Behandlung von gesetzlich und/oder privat versicherten Patienten und/oder Selbstzahlern mit Rückenschmerzen in Berlin oder Brandenburg tätig sind. Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Rückenschmerzen vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Gegenstand dieses Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von Open-House-Rahmenverträgen mit Physiotherapeuten, die in der Behandlung von gesetzlich und/oder privat versicherten Patienten und/oder Selbstzahlern mit Rückenschmerzen in Berlin oder Brandenburg tätig sind. Der Vertrag sieht die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte Patienten mit Rückenschmerzen vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und Versorgungsalltag zu geben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Physiotherapiedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Friedrichstraße 108
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/🌏
E-Mail: zukunftsregion@bmg.bund.de📧
URL der Dokumente: http://www.zukunftsregion-digitale-gesundheit.de🌏
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung der beabsichtigen Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
1. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ unter Abschnitt IV.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
2. Die Teilnahmeunterlagen können abweichend zur Angabe in Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation, dort „Auftragsunterlagen“ genannt) ausschließlich unter der E-Mail-Adresse info@zdg-bb.de angefordert werden.
3. Ergänzend zur Angabe in Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation) können Angebote auch auf dem Postweg oder direkt bei folgender Kontaktstelle eingereicht werden:
ZDG-Geschäftsstelle
Stichwort: ZDG Open-House-Verfahren Rückenschmerzen
Georgenstraße 25
10117 Berlin
4. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.12.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
5. Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Physiotherapeuten können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
6. Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
7. Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung der beabsichtigen Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
1. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ unter Abschnitt IV.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
2. Die Teilnahmeunterlagen können abweichend zur Angabe in Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation, dort „Auftragsunterlagen“ genannt) ausschließlich unter der E-Mail-Adresse info@zdg-bb.de angefordert werden.
3. Ergänzend zur Angabe in Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation) können Angebote auch auf dem Postweg oder direkt bei folgender Kontaktstelle eingereicht werden:
4. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.12.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
5. Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Physiotherapeuten können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
6. Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
7. Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertragspartner wird die von ihm behandelten Patienten mit Rückenschmerzen, bei denen die Nutzung von den durch das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG) ausgewählten digitalen Versorgungsangebote (im Folgenden: DiVAs) aus therapeutischer Sicht sinnvoll erscheint, in der Zeit zwischen Vertragsschluss und dem 31.12.2021 auf die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der ausgewählten DiVAs hinweisen, den Patienten für jeweils zumindest eines der DiVAs einen von der ZDG-Geschäftsstelle zu Verfügung gestellten Freischaltcodes aushändigen. Der ZDG-Physiotherapeut wird zudem die Patienten, die einen Freischaltcode eingesetzt und dies dem Physiotherapeuten mitgeteilt haben, bei der Anwendung des vom jeweiligen Patienten gewählten DiVA unterstützen, dieses DiVA aktiv in den Behandlungsablauf integrieren, und sich regelmäßig, wenigstens jedoch jeweils zum Ende eines Behandlungszeitraums Feedback von den Patienten zur Nutzung des DiVA einholen. Der ZDG-Physiotherapeut wird auf der Grundlage des erhaltenen Einzelabrufs zudem an der quartalsweise stattfindenden Feedback-umfrage bzgl. der Empfehlung und Anwendung der DiVAs teilnehmen und sich zu diesem Zweck regelmäßig, wenigstens jedoch zum Ende eines Behandlungszeitraums Feedback von den Patienten zum Einsatz des bzw. der betreffenden DiVAs einholen sowie an mindestens einer Schulungsveranstaltung zu den DiVAs zum Krankheitsbild Rückenschmerz teilnehmen.
Der Vertragspartner wird die von ihm behandelten Patienten mit Rückenschmerzen, bei denen die Nutzung von den durch das Bundesministerium für Gesundheit (im Folgenden: BMG) ausgewählten digitalen Versorgungsangebote (im Folgenden: DiVAs) aus therapeutischer Sicht sinnvoll erscheint, in der Zeit zwischen Vertragsschluss und dem 31.12.2021 auf die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der ausgewählten DiVAs hinweisen, den Patienten für jeweils zumindest eines der DiVAs einen von der ZDG-Geschäftsstelle zu Verfügung gestellten Freischaltcodes aushändigen. Der ZDG-Physiotherapeut wird zudem die Patienten, die einen Freischaltcode eingesetzt und dies dem Physiotherapeuten mitgeteilt haben, bei der Anwendung des vom jeweiligen Patienten gewählten DiVA unterstützen, dieses DiVA aktiv in den Behandlungsablauf integrieren, und sich regelmäßig, wenigstens jedoch jeweils zum Ende eines Behandlungszeitraums Feedback von den Patienten zur Nutzung des DiVA einholen. Der ZDG-Physiotherapeut wird auf der Grundlage des erhaltenen Einzelabrufs zudem an der quartalsweise stattfindenden Feedback-umfrage bzgl. der Empfehlung und Anwendung der DiVAs teilnehmen und sich zu diesem Zweck regelmäßig, wenigstens jedoch zum Ende eines Behandlungszeitraums Feedback von den Patienten zum Einsatz des bzw. der betreffenden DiVAs einholen sowie an mindestens einer Schulungsveranstaltung zu den DiVAs zum Krankheitsbild Rückenschmerz teilnehmen.
Alle Physiotherapeuten können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag bis zum 31.12.2021 durch Einreichung eines Angebots beantragen. Der Beitritt zu dem Rahmenvertrag bzw. der Vertragsschluss erfolgt, wenn der Physiotherapeut die vorgegebenen Vertragsbedingungen akzeptiert, sein Angebot vollständig ist und er die unten genannten Eignungskriterien (Abschnitt III) erfüllt.
Alle Physiotherapeuten können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag bis zum 31.12.2021 durch Einreichung eines Angebots beantragen. Der Beitritt zu dem Rahmenvertrag bzw. der Vertragsschluss erfolgt, wenn der Physiotherapeut die vorgegebenen Vertragsbedingungen akzeptiert, sein Angebot vollständig ist und er die unten genannten Eignungskriterien (Abschnitt III) erfüllt.
Der Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt durch Leistungsaufforderung seitens des BMG in Textform entsprechend der Reihenfolge des Vertragsschlusses. Ein Anspruch des Physiotherapeuten auf einen Einzelabruf besteht nicht. Nähere Informationen zum Modus für den Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag sind in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Der Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt durch Leistungsaufforderung seitens des BMG in Textform entsprechend der Reihenfolge des Vertragsschlusses. Ein Anspruch des Physiotherapeuten auf einen Einzelabruf besteht nicht. Nähere Informationen zum Modus für den Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag sind in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin oder Brandenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe,
2. therapeutische Tätigkeit in Berlin oder Brandenburg, Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Abgeschlossene Ausbildung des Bieters als Physiotherapeut/Physiotherapeutin Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe,
2. Therapeutische Tätigkeit des Bieters in Berlin oder Brandenburg in der Behandlung von Patienten mit Rückenschmerzen; Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe mit Angabe:
— in welcher Weise (selbstständig oder angestellt, Einrichtung [Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Sonstige], die therapeutische Tätigkeit ausgeübt wird,
— dass in dieser Tätigkeit Patienten mit Rückenschmerzen behandelt werden.
Mindeststandards:
1. Abgeschlossene Ausbildung des Bieters als Physiotherapeut/Physiotherapeutin,
2. Therapeutische Tätigkeit des Bieters in Berlin oder Brandenburg in der Behandlung von Patienten mit Rückenschmerzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistungen ist ausgebildeten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten vorbehalten. Auf § 1 i. V. m., § 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetz wird verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung der beabsichtigen Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung der beabsichtigen Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen.
1. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ unter Abschnitt IV.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
1. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ unter Abschnitt IV.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet nicht statt.
2. Die Teilnahmeunterlagen können abweichend zur Angabe in Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation, dort „Auftragsunterlagen“ genannt) ausschließlich unter der E-Mail-Adresse info@zdg-bb.de angefordert werden.
3. Ergänzend zur Angabe in Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation) können Angebote auch auf dem Postweg oder direkt bei folgender Kontaktstelle eingereicht werden:
4. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.12.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
4. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.12.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter Abschnitt IV.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
5. Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Physiotherapeuten können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
5. Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Physiotherapeuten können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
6. Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
6. Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den Zuschlagskriterien verlangt.
7. Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
7. Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind, ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.