Beschreibung der Beschaffung
1.1 Leistungsinhalt Der zu vergebende Auftrag hat folgenden Inhalt:
1.1.1 Lohnwäsche Im Rahmen der Lohnwäsche werden folgende Fertigungstypen abgerufen:
— Mangeln für Flachwäsche (z. B.: Kopfkissen- und Deckenbezüge),
— Finishen für Formwäsche (Oberbekleidung, Arbeitskleidung, Patientenhemden); nach jeweiliger Vorgabe des Auftraggebers entweder auf dem Bügel hängend geliefert oder nach vorgegebenem Faltmuster gefaltet,
— Pressen für Hemden und Arbeitskittel (hängend oder gefaltet),
— Trocknen für Trockenwäsche (z. B.: Frotteehandtücher und Waschlappen, Babywäsche),
— Bügeln von Hand für gebügelte Wäsche (Hussen),
— Legewäsche für Spannbetttücher.
Die Vergütung erfolgt pauschal pro Kilogramm abgeholter, bearbeiteter und angelieferter Wäsche. Bzgl. der Liefermengen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen online-basierten Zugriff auf die Lieferstatistik zu gewährleisten. Diese beinhaltet wenigstens
— das Monitoring des jeweils aktuellen Wäschebestands und -bedarfs sowie
— die monatliche, transparente Nachverfolgbarkeit der Wäscheumlaufmenge je Wäscheart.
Bzgl. der Ausführung müssen folgende Qualitätsansprüche erfüllt sein:
— RKI-konformes, desinfizierendes und materialschonendes Waschverfahren,
— Wäsche knitterfrei, optisch sauber und farbecht, hygienisch einwandfrei, ggf. mit einem ordnungsgemäßen Faltbild gem. Vorgabe,
— Defekte aussortieren,
— Keine Trockenbrüche,
— Knitterfreies Finish Nicht ordnungsgemäß bearbeitete und somit nicht gebrauchsfertige Wäsche ist kostenneutral nachzuarbeiten.
Bzgl. des durch die Bieter auszufüllenden Preisblatts wird auf Folgendes hingewiesen:
Feste Vorgaben:
— in der Spalte 1 ist die durch den AG angenommene Menge in Höhe von 700 000 kg pro Jahr angegeben („Mengenvordersatz“). Durch die Bieter anzugebende Preise:
— in Spalte 2 ist der Preis pro kg Lohnwäsche anzugeben, wobei dieser auf Grundlage der angegebenen Mengen mit Abweichungen von 10 % nach unten oder oben zu kalkulieren ist (entsprechende Anpassungsklauseln werden in den BVB geregelt),
— in Spalte 3 wird aus Spalte 1 (Mengenvordersatz) und Spalte 2 (Preis pro kg) der wertungsrelevante Preis für ein Jahr Lohnwäsche errechnet.
1.1.2 Kundenbezogenes Leasingwäscheverhältnis Sämtliche im Leistungsverzeichnis und Preisblatt angegebenen Textilien sind in der jeweiligen Ausführung und Menge im rein kundenbezogenen Leasing zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt keine Kleidung oder Textilien. Der gesamte Bedarf ist mit ausschließlich neuen Textilien vom Auftragnehmer zu stellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei sog. „Poolwäsche“ akzeptiert wird, welche auch in anderen Einrichtungen eingesetzt wird. Der Auftraggeber erhält insofern ausschließlich Textilien, die allein er benutzt.
Achtung: Für die Kalkulation ist wichtig, dass die Lohnwäsche zu den angebotenen Konditionen vergütet wird und daher nicht in die Leasingbeträge einzubeziehen ist.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Wege des Rahmenvertrags als Leasingwäsche die Kleidungs- und Wäschestücke zur Verfügung, die sich nach Art und Menge aus der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis und Preisblatt) sowie Anlagen 9.1-9.3 (Kleiderordnung) ohne Schuhe (nicht Auftragsgegenstand) ergeben.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Bestellung mit, welche Anzahl der Kleidungsstücke in welcher Größe zur Verfügung gestellt werden muss. Alle Größen sind preislich einheitlich zu kalkulieren. Übergrößen sind bis zu einem Anteil von 5 % der jeweiligen Gesamtbeschaffungsmenge pro Kleidungsstück ohne Zuschlag zur Verfügung zu stellen. Bei Überschreitungen der 5 %igen Menge pro Kleidungsstück dürfen für über die 5%ige Freigrenze hinausgehende Kleidungsstücke marktgerechte Aufschläge erhoben werden.
Zur Klarstellung im Hinblick auf das Preisblatt wird auf Folgendes hingewiesen:
Feste Vorgaben:
— die Art und Qualität der Kleidungs- bzw. Wäschestücke in Spalte 1 stellt den Beschaffungsgegenstand dar; wenn bei der Qualität „Mischgewebe 50:50“ gefordert ist, bedeutet dies einen Anteil von 50 % Baumwolle und 50 % Polyester, ggf. ist zudem die Mindestgrammzahl pro m Stoff angegeben,
— ob ein Kleidungsstück mit einem Logo versehen wird, ergibt sich aus Spalte 2; die Kosten für die Anbringung sind durch den AN einzukalkulieren,
— ob ein Kleidungsstück über einen UHF-Transponder verfügen muss, ergibt sich aus Spalte 3; die Kosten sind durch den AN einzukalkulieren,
— die benötigte Menge („Anzahl gesamt“) in Spalte 4 ergibt sich aus der Anzahl der derzeit beschäftigen Mitarbeiter bzw. Bezugsobjekte (z. B. Betten) und der jeweiligen Mengenzuordnung an Kleidungs- bzw. Wäschestücken. Dabei ist Umlauf und Reserve bereits eingeplant. Der Bieter muss daher keine weiteren Reserven einkalkulieren,
— in Spalte 5 ist angegeben, ob jährlicher Mehrbedarf absehbar ist. Sofern dort „bei Bedarf“ vermerkt ist, kann keine verlässliche Aussage getroffen werden und es gilt der Grundsatz, dass bei Änderung der Mitarbeiter- und/oder Bedarfszahlen der Lieferumfang anzupassen ist. Hierzu dient die Abfrage von Einzelpreisen pro Wäsche-/ Kleidungsstück, die auch für weiteren Bedarf gelten.
Durch die Bieter anzugebende Preise:
— in Spalte 7 ist der Netto-Preis pro Ausstattungsstück im Jahr anzugeben, der sämtliche oben genannten Kriterien sowie die Instandhaltung und ggf. den Austausch der Kleidungs- bzw. Wäschestücke beinhaltet, wenn diese sich nicht mehr in einem einwandfreien Zustand befinden. Das heißt, dass die Bieter anhand eigener Erfahrungen abzuschätzen haben, wie lange das jeweilige Textilstück bei den üblichen Anforderungen und vorgegebenen Mengen eingesetzt werden kann, um den vertraglichen Anforderungen an einen einwandfreien Zustand gerecht werden zu können.
— die Gesamtanzahl aus Spalte 4 wird in Spalte 8 mit dem Netto-Preis pro Ausstattungsstück im Jahr aus Spalte 7 multipliziert und ergibt den Preis für die Gesamtabnahme pro Jahr, wobei dieser Preis ggf. auch für die Vertragsverlängerungsoption als vereinbart gilt Die Kleidungs- bzw. Wäschestücke müssen im Vertragszeitraum in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung gestellt werden und ggf. ausgetauscht werden, wenn über übliche Gebrauchsspuren hinaus der Zustand nicht mehr einwandfrei ist. Der übliche Verschleiß geht daher zu Lasten des Auftragnehmers. Sollte schlechte Qualität angeboten werden, wird dies unweigerlich zu einem häufigeren Austausch führen. Nach Ablauf der Vertragszeit werden die Kleidungs- bzw. Wäschestücke zurückgegeben.
Nach Ablauf der Vertragszeit werden alle Kleidungs- bzw. Wäschestücke an den Auftragnehmer zurückgegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Wäschestücke ggf. zum aktuellen Restwert anzukaufen. Der Auftragnehmer hat hierauf jedoch – auch bei solchen Kleidungsstücken mit Logo – ausdrücklich keinen Anspruch.
Die Wäschekennzeichnung, die der Bieter neben der Ausstattung mit einem Logo zu erbringen und einzukalkulieren hat, erfolgt nach individueller Vorgabe des Auftraggebers mittels Patch-Kennzeichnung inklusive UHF Chip. Dabei sind folgende technische Rahmendaten zu beachten, damit der Kleiderkiosk des Auftraggebers funktioniert:
UHF Chip, geforderte technische Daten: siehe Datenblatt für ein Beispielsprodukt oder gleichwertig in Anlage 10. Klarstellung: Es muss nicht das angebotene Produkt verwendet werden, es gilt der Grundsatz „oder gleichwertig“.
Etiketten zur Ärztekittelkennzeichnung: vorgestanzte Etiketten zum Aufpatchen selbstklebend, nicht bedruckt für Thermotransferdrucksystem; Qualität: CT 2026 weiß Etiketten zur Kennzeichnung der Babywäsche: CT 2009 vorgestanzt, bedruckt für Thermotransferdrucksystem, Anzahl Farben 2; Farben: blau Pantone 300C; grün Pantone 382C; Qualität: CT 2009 weiß Patientenbezogene Wäsche erhält kein Logo. Mitarbeiterbezogene Dienstkleidung mit Ausnahme von Funktionskleidung muss mit Unternehmenslogo versehen werden (siehe Leistungsbeschreibung/Preisblatt). Dieses bringt der Bieter im Wege des Thermotransferdrucks auf eigene Kosten an. Es gibt 2 Logos (Klinikum Leverkusen gGmbH sowie Klinikum Leverkusen Service GmbH), die der Bieter nach individueller Vorgabe des Auftraggebers anbringen wird. Diese haben folgende Eigenschaften:
Klinikum Leverkusen gGmbH Logo: Anzahl Farben 2; Farben: blau Pantone 300U; grün Pantone, 382U;
Größe: 70 x 48 mm Klinikum Leverkusen Service GmbH Logo: Anzahl Farben 2; Farben: blau Pantone 300U; rot Pantone 1797;
Größe: 70 x 20 mm 1.1.3 Lohnwäsche und Leasing (Option 1) Option 1 ist der Mindeststandard, der von den Bietern in jedem Falle zu leisten und anzubieten ist. Dieser wird ggf. durch Option 2 ergänzt, sofern die entsprechende Leistung für den Auftraggeber wirtschaftlich ist.
Die Anlieferung und Abholung erfolgt frei Haus 6 x pro Woche 1 x pro Tag (Mo-Sa). Die Anlieferung der Wäsche muss dabei zwischen 5.00 und 6.00 Uhr erfolgen; die Abholung der Schmutzwäsche muss bis 7.00 Uhr erfolgt sein.
Es muss keine verbrauchsstellenkommissionierte Sortierung erfolgen, da der Auftraggeber diese in Option 1 selbst durchführt.
Gefaltete Wäsche wird sortenrein, nach Größe sortiert in Hussenwagen/Trolleys angeliefert. Hängende Ware wird auf Ständern angeliefert. Die Transportbehältnisse sind durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und müssen folgende Kriterien erfüllen:
— Abmessungen Tiefe ca. 60 cm, Breite ca. 100 cm, Höhe ca. 180 cm,
— doppelter Boden,
— umklappbar.
Die Schmutzwäschesortierung erfolgt nach einem Farbsystem, das durch den Auftraggeber vorgegeben wird und vom Auftragnehmer zwingend einzuhalten ist.
Die Anfahrt ist ausschließlich mit einem LKW ohne Hänger und ohne Sattelzug möglich. Den Bietern wird empfohlen, sich ein Bild über die Örtlichkeiten zu machen. Für eine Terminabstimmung kann Kontakt über die oben genannte Kontaktstelle aufgenommen werden.
Fortsetzung unter II.2.14)