Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. „Jahresmitarbeiterzahl“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 4 und 4).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und „Wertungsmatrix“).
2. „Jahresmitarbeiterzahl Dipl.- Ingenieure“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung — Bachelor-Abschluss oder Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker ist gleichwertig — jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 4 und 5).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und „Wertungsmatrix“).
3. „Referenzobjekte Umbau oder Sanierung Gebäude“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 4 und 5) im Bereich „Umbau oder Sanierung Gebäude“; die Leistungsphasen: 2-8 zu § 55 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 440 und 450; den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 440 und 450) > EUR 750 000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2016 bis 2020.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und „Wertungsmatrix“).
4. „Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber“ des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI gefordert wird hierzu:„ Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI im Bereich TGA-Planung für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 55 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20 %-Kontingent), die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 und 7 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen und die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis einschl. 2020 bearbeitet wurden. Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2016 bis 2020.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und „Wertungsmatrix“).
5. Gestellung eines geeigneten Mitarbeiters für die Leistungsphase 8 Erklärung, im Auftragsfall eine Person Qualifikation Architekt, Dipl.- Ingenieur oder gleichwertig (bei gleichwertig: genaue Angaben zur Qualifikation -Bachelor-Abschluss oder eine qualifizierte Ausbildung mit Meister- oder staatl. gepr. Technikerabschluss sind gleichwertig) und mindestens 6-jähriger beruflicher Erfahrung in der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 55 HOAI für die Dauer der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 55 HOAI zu stellen.
Mindeststandard: Abgabe der geforderten Erklärung.