Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der Beschäftigten in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach § 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 4, 5 und 6).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und „Wertungsmatrix“).
2. Anzahl der beschäftigten Dipl.- Ingenieure (oder gleichwertig) in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 8 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.- Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung- Bachelor-Abschluss ist gleichwertig – jeweils: ohne freie Mitarbeiter)) inkl. Führungskräfte jeweils für TGA-Planung nach § 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 4, 5 und 6).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und „Wertungsmatrix“).
3. „Referenzobjekte Neubau Gebäude“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 4,5 und 6) im Bereich „Neubau Gebäude“ (einen Sonderpunkt erhält ein Referenzobjekt das den Neubau eines Hörsaalgebäudes (Gebäude mit mindestens einem Hör- oder Konferenzsaal für > 300 Personen) beinhaltet – es wird nur 1 Sonderpunkt vergeben); die Leistungsphasen: 2-8 zu § 55 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 440, 450 und 460; den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 440,450 und 460) > EUR 4 500 000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2016 bis 2020.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und „Wertungsmatrix“").
4. „Referenzobjekte öffentlicher Auftraggeber“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:: die Aufgabe TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI im Bereich TGA-Planung für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 55 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20 %-Kontingent); den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten oberhalb der bei Durchführung der LPH 6 und 7 geltenden Schwellenwerte für Bauvergaben lagen und die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis einschl. 2020 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2016 bis 2020.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und „Wertungsmatrix“).
5. Gestellung eines geeigneten Mitarbeiters für die Leistungsphase 8
Erklärung, im Auftragsfall eine Person mit Qualifikation Dipl.- Ingenieur oder gleichwertig (bei gleichwertig: genaue Angaben zur Qualifikation – gleichwertig ist Bachelor-Abschluss, aber auch Meisterprüfung im Bereich Elektrotechnik) und mindestens 6-jähriger beruflicher Erfahrung in der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 55 HOAI für die Dauer der Abarbeitung der Leistungsphase 8 zu § 55 HOAI zu stellen.
Mindeststandard: Abgabe der Erklärung.