Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel
11-2021
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel inkl. Abholung und Transport zur Verwertungsanlage.”
1️⃣
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kläranlage Bad Fallingbostel
Kroger Landstr. 3
29683 Bad Fallingbostel
Abholung des Klärschlamms an der Kläranlage Bad Fallingbostel, thermische Verwertung...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Kläranlage Bad Fallingbostel
Kroger Landstr. 3
29683 Bad Fallingbostel
Abholung des Klärschlamms an der Kläranlage Bad Fallingbostel, thermische Verwertung in einer vom Auftragnehmer genutzten Verwertungsanlage.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel. Der Klärschlamm wird vom Auftraggeber auf dem Gelände...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel. Der Klärschlamm wird vom Auftraggeber auf dem Gelände der Kläranlage zwischengelagert und muss dort vom Auftragnehmer mit eigenen Geräten auf eigene Transportfahrzeuge verladen, zur Verwertungsanlage transportiert und dort entsorgt werden.
In den letzten Jahren sind ca. 2 200 t/a entwässerter Klärschlamm incl Kalkzugabe angefallen (Schwankungsbreite +/- 15 %).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
3. Nachweis einer Betriebshaftpflicht- inkl. einer Umweltschadensversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
“Zu 3.: Deckungssummen von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Schadensfall. Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR...”
Zu 3.: Deckungssummen von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Schadensfall. Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für Umweltschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versi-cherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
5. Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
5. Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder einen gleichwertigen Nachweis.
6. Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 4.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die thermische Verwertung von Klärschlamm mit jeweils mindestens 2 500 t/a, die innerhalb der letzten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 4.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die thermische Verwertung von Klärschlamm mit jeweils mindestens 2 500 t/a, die innerhalb der letzten 3 Jahre (2018-2020) jeweils mindestens zwölf Monate lang bestanden. Es sind mindestens 3 solcher Referenzleistungen zu erklären.
Zu 5.: Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beziehen: Sammeln, Befördern, Verwerten von Abfällen für den Abfallschlüssel 19 08 05 gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung.
Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-15
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von...”
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten und Einholung entsprechender Erklärungen von Nachunternehmern.
Nachunternehmer, Eignungsleihe:
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C der Vergabeunterlagen, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Leistungsteile sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Hinweis: Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer rechtsverbindlich unterzeichneten Nachunternehmererklärung (Teil C der Vergabeunterlagen, Anlage C03) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften:
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebotsformblatt abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsformblatt in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDV8S
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 771760.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 954008.00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Länge Fahrtstrecke in km
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 90 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 053-133523
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EEW Energy from Waste GmbH
Postanschrift: Schöninger Straße 2-3
Postort: Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5351-18-2014📞
E-Mail: vertriebkommunal@eew-energyfromwaste.com📧
Fax: +49 5351-18-2379 📠
Region: Helmstedt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 992 376 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 771760.00
Höchstes Angebot: 954008.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR63V
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 117-307851 (2021-06-15)