Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden. Für die Notenwässerung des Dachs während der Sanierungsarbeiten an der Neuen Pinakothek sollen außerdem provisorische Regenwasserkanäle, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die Containeranlage der Sanierungsmaßnahme gebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Referenznummer: 20E1950
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Für die Notenwässerung des Dachs während der Sanierungsarbeiten an der Neuen Pinakothek sollen außerdem provisorische Regenwasserkanäle, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die Containeranlage der Sanierungsmaßnahme gebaut werden.
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Für die Notenwässerung des Dachs während der Sanierungsarbeiten an der Neuen Pinakothek sollen außerdem provisorische Regenwasserkanäle, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die Containeranlage der Sanierungsmaßnahme gebaut werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Für die Notenwässerung des Dachs während der Sanierungsarbeiten an der Neuen Pinakothek sollen außerdem provisorische Regenwasserkanäle, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die Containeranlage der Sanierungsmaßnahme gebaut werden.
Geschätzter Gesamtwert: 1 300 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000 EUR 💰
Dauer: 15 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:45
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt München 1
Postanschrift: Peter-Auzinger-Straße 10
Postleitzahl: 81547
Telefon: +49 8921232-0📞
E-Mail: vergabe@stbam1.bayern.de📧
Fax: +49 8921232-476 📠
Internetadresse: http://www.stbam1.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 080-204897 (2021-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbebeich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Für die Notenwässerung des Dachs während der Sanierungsarbeiten an der Neuen Pinakothek sollen außerdem provisorische Regenwasserkanäle, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die Containeranlage der Sanierungsmaßnahme gebaut werden.
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbebeich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Für die Notenwässerung des Dachs während der Sanierungsarbeiten an der Neuen Pinakothek sollen außerdem provisorische Regenwasserkanäle, sowie Ver- und Entsorgungsleitungen für die Containeranlage der Sanierungsmaßnahme gebaut werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1169523.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbebeich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Im Zuge der Generalsanierung der Neuen Pinakothek sollen die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen saniert bzw. erneuert werden. Das anfallende Regenwasser soll auf dem Grundstück der Neuen Pinakothek versickern. Des Weiteren sollen die Beleuchtungseinrichtungen im Außenbebeich neu erschlossen werden. Hierzu sollen Kabelschutzrohre und Kabelzugschächte hergestellt werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-25 📅
Name: Gruber GmbH
Postanschrift: Wolfratshausener Str. 36
Postort: Sauerlach
Postleitzahl: 82054 Sauerlach
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1169523.97 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind