Beschreibung der Beschaffung
Die Asklepios Klinik Parchim plant über dem Haus F einen aufgeständerten Hubschrauberlandplatz. Bisher ist am Klinikum kein Hubschrauberlandeplatz für Zwecke der Luftrettung vorhanden. Der Hubschrauberlandeplatz ist aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich als erhöhter Landeplatz (Dachlandeplatz) möglich. Der Hubschrauberlandeplatz muss den Forderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen entsprechen. Auch muss er in Übereinstimmung mit den Betriebsvorschriften für Hubschrauber (JAR-OPS 3 deutsch) die Ansprüche für einen sicheren Flugbetrieb erfüllen und somit auch den Anforderungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) genügen.
Anlage und Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes sind bei der zuständigen oberen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, die daraufhin ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 LuftVG durchführt. Das luftfahrtrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG wird durch AAC betreut. Der Architekt muss hier eng zusammenarbeiten.
Für den Hubschrauberlandeplatz ist eine Baugenehmigung ebenfalls notwendig, diese liegt im Zuständigkeitsbereich des Architekten, hierbei ist auch der Umweltschutz mit zu beachten. Ein Grundrissplan sowie ein erster Erläuterungsbericht zur luftrechtlichen Genehmigung liegt bereits vor und wird gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Ein Bodengutachten liegt ebenfalls vor, welches jedoch noch zu ergänzen sein dürfte und auch gegen Abgabe der Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt wird.
Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz soll als erhöhter Landeplatz am Standort der Klinik in der John-Brinckmann-Straße 8-10 in 19370 Parchim entstehen. Er soll als aufgeständerter Landeplatz über dem Haus F auf dem Klinikgelände entstehen.
Am Hubschrauberlandplatz sollen nur Flüge zum Zwecke der Luftrettung durchgeführt werden. Der Flugbetrieb soll am Tag und in der Nacht ausschließlich unter Sichtflugbedingungen möglich sein. Da bei der Ausrichtung der An- und Abflugflächen Einschränkungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten vorliegen, soll die An- und Abflugrichtung 012 und 192 betragen.
Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß § 13 Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) verwendet werden. Durch den Architekten ist eine Unterstützung bei der Beantragung und der Abrechnung der Fördermittel gewünscht. Die HU-Bau ist ebenfalls durch den Architekten zu erstellen. Das entsprechende Merkblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Auch ein Muster zur Kostenermittlung sowie zum Planungs- und Kostendatenblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Die HU-Bau ist so zügig wie nur möglich zu erstellen, gewünscht ist die Einreichung spätestens Mitte Juli 2021. Die Ausführungsplanung soll bis spätestens September 2021 fertiggestellt sein. Die Fertigstellung des Hubschrauberlandeplatzes ist für 31.3.2022 geplant. Hierbei handelt es sich um Zielvorstellungen. Ggf. kann sich aufgrund von verzögerten Genehmigungen ein anderer Zeitplan ergeben. Die angegebenen Termine sollen jedoch, soweit möglich, eingehalten werden.
Da Fördermittel gewährt werden, ist bei der Vergabe der Bauleistungen das Vergaberecht zwingend zu beachten, hierunter zählt auch das Landesrecht, also insbesondere das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) sowie der Vergabeerlass Mecklenburg-Vorpommern (VgE M-V).
Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Maßnahme liegen bei grob 5,5 Mio. EUR brutto. Hiervon entfallen etwa 2,7 Mio. EUR auf die KG 300, 1,6 Mio. EUR auf die KG 400, 200 000 EUR auf die KG 500 sowie 1 Mio. EUR auf die KG 700.
Das Projekt muss während laufendem Klinikbetrieb umgesetzt werden. Dies ist in der Planung und insbesondere in der Bauausführung zu berücksichtigen. Gerade die Bauausführung ist vorliegend sehr wichtig, sodass hier die gesetzlichen Regelungen für einen Hubschrauberlandeplatz sind zwingend zu beachten. Hierzu gehören unter anderem:
— Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
— Festlegungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauber für vom 19.12.2005,
— Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO),
— Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG),
— Anforderungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), Internationale Standards und Empfehlungen, Anhang 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt,
— Betriebsvorschriften für Hubschrauber (JAR-OPS 3, deutsch),
— Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Planungsleistungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 3-8 inkl. Erstellung der HU-Bau in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude (gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, § 34 i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) und Freianlagen (gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI 2021, § 39 i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung der Fördermittel, der Erstellung des Brandschutzkonzeptes sowie die Mitwirkung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises beauftragt.
Gesondert werden die Leistungsbilder Tragwerksplanung und technische Ausrüstung beauftragt. Eine gesonderte Vergabe des Leistungsbildes Verkehrsanlagen findet nicht statt, diese Leistungen sind in den oben aufgeführten, zu vergebenden Leistungen des Leistungsbildes Gebäude mit enthalten.