Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
Mindestkriterium: Nachweis der Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises nach Art. 62 II S. 2 BayBO
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Schulen, Förderschulen, Berufsbildungswerke, übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung / Wissenschaft (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist
[Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:,
— Schulen, Förderschulen, Berufsbildungswerke (sehr gut vergleichbar),
— --> Förderschulen werden aufgrund der Bedeutung für den Auftraggeber und der entsprechend konkreten Aufgabenstellung jedoch höher bewertet.
Übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft (gut vergleichbar),
— Sanierungen, Umbauten (sehr gut vergleichbar),
— Neubau (gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 11,2 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 10,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.