Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Heideck beabsichtigt die im Jahr 2009, mit Maßnahmen der Fassadensanierung begonnenen Generalsanierung der Grund- & Mittelschule Heideck, wieder aufzunehmen.
Aktuell wird die Schule als Grundschule und Mittelschule betrieben. Die Nutzung umfasst sieben Klassen (141 Schüler), verteilt auf eine 1. Klasse, eine Kombi-Klasse, eine 2. Klasse, zwei 3. und zwei 4. Klassen. Die Mittagsbetreuung erfolgt in 2 Klassenzimmern und einem Doppelzimmer für 40 Kinder. Der Kinderhort umfasst 5 Zimmer (2 Gruppenräume, einen Speise-/Küchenraum, ein Ausweichzimmer und ein Büro) für 47 Kinder. Künftig ist eine Ganztagsbetreuung mit einer Kinderanzahl zwischen 90-150 Kindern gewünscht sowie ein Raumprogramm für 8 Klassen und 195 Schüler. Das fiktive Raumprogramm ist noch nicht mit dem Fördermittelgeber abgestimmt und kann sich noch verändern. Weitere Zweckräume, wie Lehrräume (Küche, Informatik, Einzelförderung, etc.), Bibliothek, Verwaltungsräume, Aula, Sanitär, Lagerräume, usw., kommen hinzu.
Auf dem Schulgelände befinden sich sieben Gebäude. Der älteste (Grassi) und der drittälteste (Brunner alt) Bau sowie teilweise der zweitälteste Zwischenbau (Bengl) sind Bestandteil der Sanierung. Hinzu kommt der gesamte Pausenhof, beginnend vom Wendehammer bis hin zum „Brunner-Bau“, als auch auf der ganzen Breite zwischen den angrenzenden Gebäuden bzw. der angrenzenden Grundstücksgrenze. Der Innenhof soll als Aula mit einem Dach umfunktioniert werden.
Der gesamte, innere Gebäudebereich, einschließlich der Technik, ist Bestandteil der Sanierung, wobei Teile der Gebäudeobjekte, wie z.B. Natursteinböden im Flur, erhalten bleiben sollen. Das Gebäude „Brunner alt“ ist vollumfänglich zu sanieren, d. h. Gebäudehülle einschließlich Dach und Innenräume mit Technik. Grund hierfür ist die von der Regierung bis 2025 geforderte Ganztagsbetreuung. Eine Auflistung der Sanierungsstufen ist dem beigefügten Protokoll 01 vom 31.7.2019 zu entnehmen.
Es ist vorgesehen, eine FAG-Förderung zu beantragen, zudem soll eine Förderung für den Breitbandanschluss der Schule im Rahmen des sogenannten Digitalpakts beantragt werden.
Angedacht ist die Regelförderung nach Art. 10 FAG inklusive Sonderförderprogramm, FAG plus 15 und dem laufendem Sonderprogramm Schulinfrastruktur KIP-S.
— Es wurde bereits die Zustimmung für den Aufzug an der Schule erteilt. Für dieses Programm muss die Maßnahme allerdings bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein, falls keine Verlängerung aufgelegt wird,
— Der Förderantrag ist bis Ende Oktober 2021 einzureichen (Antrag beinhaltet: Planung, Kostenschätzung, Raumprogramm),
— Es ist zudem der Bauantrag aufzustellen und einzureichen,
— Mit der Ausschreibung soll im Frühjahr 2022 begonnen werden,
— Mit der Baumaßnahme soll ab den Sommerferien 2022 begonnen und die Ausführung bis 2024 abgeschlossen sein.
Nachdem von der Regierung bis 2025 die Ganztagsbetreuung gefordert wird, muss eine zügige Umsetzung erfolgen.
Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich ca. auf insgesamt (KG 200-700) 3,5 Millionen EUR brutto.
Beauftragt werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, Leistungsphasen 1-9, gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 und § 39 Abs. 3 HOA I i. V. m. Anl. 11 Nr. 11, wobei die Objektplanung Freianlagen hier kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt. Zudem werden folgende Besondere Leistungen werden beauftragt:
— Überarbeitung/Anpassung des bestehenden Brandschutzkonzeptes,
— Überarbeitung/Anpassung EnEV-Nachweis (Umsetzung des neuen Gebäude-Energiegesetzes),
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.