Beschreibung der Beschaffung
Allgemein:
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Die Gemeinde Elmstein plant die energetische, sanitäre und brandschutzrechtliche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Iggelbach inkl. barrierefreiem Zugang.
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Das ehemalige Schulhaus aus dem Jahr 1905 ist das heutige, denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein- Ortsteil Iggelbach in der Verbandsgemeinde Lambrecht.
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Der Wunsch der Gemeinde ist eine Sanierung des Gebäudes nach energetischen, brandschutztechnischen und barrierefreien Anforderungen, um den heutigen Ansprüchen eines zeitgemäßen Dorfgemeinschaftshauses gerecht zu werden.
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Vorgesehen ist, dass die Hauptnutzung des Gebäudes auf das Erd- und Obergeschoss beschränkt werden. Damit bleibt die Gebäudeklasse 2 eingehalten, bzw. nicht überschritten. Das bedeutet, dass die Räume im Keller und Dachgeschoss Nebennutzflächen bleiben, die zukünftig ausschließlich für Haustechnik und Lagerung genutzt werden. Erdgeschoss und Obergeschoss werden mit ihren Raumgrößen, den vorgesehenen Veranstaltungen und sonstigen Nutzungen, die Grenzen der Versammlungsstätten-Richtlinien unterschreiten. Die eingehaltene Gebäudeklasse 2 vermeidet somit Auflagen und hohe Investitionsgelder, die bei einer höher gestuften Gebäudeklasse unumgänglich wären. Außerdem soll die barrierefreie Nutzung ermöglicht werden.
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Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in einer grundsoliden Bauausführung erstellt und erscheint nach 114 Jahren, immer noch in einer außerordentlich guten baulichen Verfassung. Nach unserer Einschätzung, würden die vorgesehenen Maßnahmen das geschichtsträchtige Bauwerk nachhaltig bewahren. Zukünftige Generationen hätten einen gesicherten, gesellschaftlichen Mittelpunkt der Gemeinde Iggelbach, der vielfältige kulturelle Anlässe und Veranstaltungen gewährleistet. So könnte für viele Bewohner, das bedeutende Schulhaus aus dem Jahr 1905, das Ortsbild weiter prägen und dazu beitragen, den historischen Dorfkern zu erhalten.
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Das ehemalige denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein - Ortsteil Iggelbach wurde über viele Jahrzehnte regelmäßig, umfangreich und vielfältig, auch durch eine Vielzahl von Vereinen genutzt.
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Auf Grund eines unzureichenden Brandschutzes der Veranstaltungsräume, dem Treppenhaus, dem Unter- und Dachgeschoss, hat die Kreisverwaltung der Ortsgemeinde als Eigentümerin des Gebäudes, die Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus bis zur endgültigen Behebung dieser erheblichen, Baumängel untersagt.
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Geplante Teilmaßnahmen:
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- Herstellen eines barrierefreien Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus
- Einbau einer Aufzugsanlage (Hofebenen, Erdgeschoss und Obergeschoss)
- Energetische Sanierung von: Räumen, Treppenhaus, Fassade und Dach
- Durchführung brandschutztechnischer Maßnahmen
- Erneuerung der: Heizungsanlage, Sanitäranlagen, Elektrotechnik
- Überarbeitung und Ergänzung der Außenanlagen
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Die Maßnahme wird mithilfe von Zuwendungen des Bundes finanziert. Die Zielsetzungen des Bundesförderprogramms zu Stärkung der dörflichen Kommunikations- und Interaktionssituation sind zu beachten. Vorgaben und Auflagen im Rahmen der Zuwendungsbewilligung sind einzuhalten.
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Die Kostenschätzung der Maßnahme sieht Ausgaben in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR vor.
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Die Vergabeunterlagen, insb. die beigefügte Kostenschätzung werden in Bezug genommen.
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Termine:
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Vorlage Bauantrag bis 01.07.2022
Ausschreibung der einzelnen Gewerke Okt/Nov. 2022
Baubeginn: März/April. 2023
Bauzeit voraussichtlich 2 Jahre
Bauende / Einweihung ab Sommer 2025
Schlussverwendungsnachweis bis Ende 2025
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Die Angabe der Termine ist vorläufig. Der Abschluss der Maßnahme ist zuwendungsbedingt einzuhalten.
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS in den Anlagengruppen 4, 6 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 1-9.
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Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3, 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8, 9
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Zudem wird die folgende Besondere Leistung beauftragt: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist