Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden. In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern. Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Leistungsphasen 1-9, in den Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß § 53 Absatz 2 HOAI, i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 246/20
Kurze Beschreibung:
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Leistungsphasen 1-9, in den Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß § 53 Absatz 2 HOAI, i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Leistungsphasen 1-9, in den Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß § 53 Absatz 2 HOAI, i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-17 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 053-133730
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2024.
Grundrisse bzw. Pläne werden den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses.
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Leistungsphasen 1-9, in den Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß § 53 Absatz 2 HOAI, i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Allgemein:
Bestehendes Schulgebäude:
Der bestehende Schulbau stammt aus den 1970er Jahren und ist als Stahlbetonskelettbauweise mit aussteifenden Flurwänden erstellt. Die insgesamt ca. 3 000 m
Die derzeitige Haupterschließung der Schule erfolgt über das Gebäude des Berufsbildungswerkes B.B.W., an welchem die Schule direkt angegliedert ist. Die räumliche Verbindung kann und soll auch weiterhin bestehen.
Im Laufe der Jahre erfolgten im Innenbereich diverse Sanierungen. Technische und bauliche Nachrüstungen zur Erfüllung des Brandschutzes wurden in den Jahren 1998 bis ca. 2 000 umgesetzt. Aktuell wird das Flachdach des Gebäudes komplett saniert.
Die Außenfassade ist mit einer prägnanten Ziegelklinkerfassade gestaltet. Inwieweit hier eine thermische Sanierung notwendig, sinnvoll und möglich ist, gilt es im Projekt zu klären.
Die Sanierung des Bestandsgebäudes soll im laufenden Betrieb erfolgen.
Die Energieversorgung und -entsorgung erfolgt zusammen mit dem B.B.W. über eine eigene Energiezentrale am Standort. Ca. 85 % des Heizenergiebedarfs werden von einer Hackschnitzel Biomassenanlage und ca. 15 % von einer Öl-Gaskesselanlage, gedeckt.
Erweiterung:
Voraussichtlich werden ca. 2 369 m
Es werden besondere Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung und zeitgemäßen Schulbau gestellt. Der Sportbereich wurde bereits saniert und ist nicht Gegenstand der Maßnahme.
Das Vorhaben wird mit öffentlichen Fördergeldern über die Regierung von Niederbayern finanziert, hierzu muss ein Förderantrag gestellt und die Baumaßnahme förderkonform abgewickelt werden.
Die Kosten für die Sanierung werden auf ca. 2.8 Millionen EUR brutto (KG 200-700) geschätzt.
Die Kosten für den Erweiterungsbau werden auf ca. 11,2 Millionen EUR brutto (KG 200-700) geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung.
Anlagengruppen 4, 5 und 6:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
— Stufe 2: Leistungsphase 3,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Zusätzliche Informationen:
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2024.
Grundrisse bzw. Pläne werden den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
B.B.W. St. Franziskus Abensberg
Regensburger Str. 60
93326 Abensberg
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 4, 5 und 6.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieuren/Technikern, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre (Fertigstellung/Abschluss der letzten beauftragten Lph.(sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt war) im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre (Fertigstellung/Abschluss der letzten beauftragten Lph.(sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt war) im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Schulen, übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft, Sanierungen, Umbauten, Neubauten, Bauen im lfd. Betrieb, Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung,
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 (ohne Lph. 4) der Anlagengruppen 4, 5 und 6 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT) (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 440, 450, 460) von ca. 1,2 Mio. EUR, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Mindeststandards:
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, sofern die Fertigstellung/der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlgr. 4, 5 und 6): 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraumes stattgefunden hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraumes stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Schulen (sehr gut vergleichbar),
— übrige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaft (gut vergleichbar),
— Sanierungen, Umbauten (jeweils sehr gut vergleichbar),
— Neubauten (gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 (ohne Lph. 4) des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Anlgr. 4, 5 und 6 (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen, je Anlagengruppe, nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 (ohne Lph. 4) des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Anlgr. 4, 5 und 6 (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen, je Anlagengruppe, nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 440, 450, 460) von ca. 1,2 Mio. EUR, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein..
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 440, 450, 460) von ca. 1,2 Mio. EUR, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein..
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind „Ausschließslich“ nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
„Die Bieterkommunikation erfolgt Ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten“.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYD2YX.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 053-133730 (2021-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses.
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Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
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In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
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Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Leistungsphasen 1-9, in den Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß § 53 Absatz 2 HOAI, i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses.
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Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden.
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In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
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Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Leistungsphasen 1-9, in den Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß § 53 Absatz 2 HOAI, i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2024.
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Grundrisse bzw. Pläne werden den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern.
Der bestehende Schulbau stammt aus den 1970er Jahren und ist als Stahlbetonskelettbauweise mit aussteifenden Flurwänden erstellt. Die insgesamt ca. 3000 m² Bruttogeschossflächen sind auf 2 Stockwerke verteilt. Hiervon werden ca. 1144 m² als schulaufsichtlich geförderte Nutzfläche (HNF 1-6) anerkannt. Die Raumstruktur des Bestandes soll so wirtschaftlich als möglich in eine zeitgemäße Schulorganisation weitergeführt werden. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich, genehmigten Flächen verortet werden kann.
Der bestehende Schulbau stammt aus den 1970er Jahren und ist als Stahlbetonskelettbauweise mit aussteifenden Flurwänden erstellt. Die insgesamt ca. 3000 m² Bruttogeschossflächen sind auf 2 Stockwerke verteilt. Hiervon werden ca. 1144 m² als schulaufsichtlich geförderte Nutzfläche (HNF 1-6) anerkannt. Die Raumstruktur des Bestandes soll so wirtschaftlich als möglich in eine zeitgemäße Schulorganisation weitergeführt werden. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich, genehmigten Flächen verortet werden kann.
Im Laufe der Jahre erfolgten im Innenbereich diverse Sanierungen. Technische und bauliche Nachrüstungen zur Erfüllung des Brandschutzes wurden in den Jahren 1998 bis ca. 2000 umgesetzt. Aktuell wird das Flachdach des Gebäudes komplett saniert.
Voraussichtlich werden ca. 2369 m² zusätzliche HNF 1-6 (DIN 277) seitens der Regierung von Niederbayern schulaufsichtlich gefördert. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich genehmigten Flächen verortet werden können. Der Schulträger wird keine weiteren zusätzlichen Flächen in dem Gebäude unterbringen. Der Erweiterungsbau kann unmittelbar neben dem Bestandsgebäude der Schule verortet werden. Das Grundstück ist im Besitz des Trägers der Schule, der Kath. Jugendfürsorge Regensburg e.V.
Voraussichtlich werden ca. 2369 m² zusätzliche HNF 1-6 (DIN 277) seitens der Regierung von Niederbayern schulaufsichtlich gefördert. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich genehmigten Flächen verortet werden können. Der Schulträger wird keine weiteren zusätzlichen Flächen in dem Gebäude unterbringen. Der Erweiterungsbau kann unmittelbar neben dem Bestandsgebäude der Schule verortet werden. Das Grundstück ist im Besitz des Trägers der Schule, der Kath. Jugendfürsorge Regensburg e.V.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphase 3
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
B.B.W. St. Franziskus Abensberg Regensburger Str. 60 93326 Abensberg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eindruck der Kompetenz des Teams (ins. PL und BL)
Preis (Gewichtung): 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-19 📅
Name: GT GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eschenstr. 66
Postort: Taufkirchen
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89202044-790📞
E-Mail: c.lechner@geisler-tannhoff.de📧
Land: München, Landkreis🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 164-431380 (2021-08-20)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V._Sanierung und Erweiterung Berufsschule zur Sonderpädagogischen Förderschule St. Franziskus im Bildungswerk Abensberg_ELT
Referenznummer: 106/24
Kurze Beschreibung:
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden. In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern. Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Anlagengruppen 4, 5, und 6 gem. § 53 Absatz 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 5 -9, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 3, soweit erforderlich und notwendig. Betreffend der Anlagengruppe 8 (MSR-Technik) die in dem früheren Verfahren nicht berücksichtigt war, werden die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 beauftragt. Als Besondere Leistung soll beauftragt werden, die Überwachung der Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistungsfristen.
Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden. In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern. Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Anlagengruppen 4, 5, und 6 gem. § 53 Absatz 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 5 -9, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 3, soweit erforderlich und notwendig. Betreffend der Anlagengruppe 8 (MSR-Technik) die in dem früheren Verfahren nicht berücksichtigt war, werden die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 beauftragt. Als Besondere Leistung soll beauftragt werden, die Überwachung der Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistungsfristen.
Die ausführliche Aufgabebeschreibung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Allgemein Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden. In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern. Bestehendes Schulgebäude Der bestehende Schulbau stammt aus den 1970er Jahren und ist als Stahlbetonskelettbauweise mit aussteifenden Flurwänden erstellt. Die insgesamt ca. 3000 m² Bruttogeschossflächen sind auf 2 Stockwerke verteilt. Hiervon werden ca. 1144 m² als schulaufsichtlich geförderte Nutzfläche (HNF 1-6) anerkannt. Die Raumstruktur des Bestandes soll so wirtschaftlich als möglich in eine zeitgemäße Schulorganisation weitergeführt werden. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich, genehmigten Flächen verortet werden kann. Die derzeitige Haupterschließung der Schule erfolgt über das Gebäude des Berufsbildungswerkes B.B.W., an welchem die Schule direkt angegliedert ist. Die räumliche Verbindung kann und soll auch weiterhin bestehen. Im Laufe der Jahre erfolgten im Innenbereich diverse Sanierungen. Technische und bauliche Nachrüstungen zur Erfüllung des Brandschutzes wurden in den Jahren 1998 bis ca. 2000 umgesetzt. Aktuell wird das Flachdach des Gebäudes komplett saniert. Die Außenfassade ist mit einer prägnanten Ziegelklinkerfassade gestaltet. Inwieweit hier eine thermische Sanierung notwendig, sinnvoll und möglich ist, gilt es im Projekt zu klären. Die Sanierung des Bestandsgebäudes soll im laufenden Betrieb erfolgen. Die Energieversorgung und -entsorgung erfolgt zusammen mit dem B.B.W. über eine eigene Energiezentrale am Standort. Ca. 85 % des Heizenergiebedarfs werden von einer Hackschnitzel Biomassenanlage und ca. 15 % von einer Öl-Gaskesselanlage, gedeckt. Erweiterung Voraussichtlich werden ca. 2369 m² zusätzliche HNF 1-6 (DIN 277) seitens der Regierung von Niederbayern schulaufsichtlich gefördert. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich genehmigten Flächen verortet werden können. Der Schulträger wird keine weiteren zusätzlichen Flächen in dem Gebäude unterbringen. Der Erweiterungsbau kann unmittelbar neben dem Bestandsgebäude der Schule verortet werden. Das Grundstück ist im Besitz des Trägers der Schule, der Kath. Jugendfürsorge Regensburg e.V. Es werden besondere Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung und zeitgemäßen Schulbau gestellt. Der Sportbereich wurde bereits saniert und ist nicht Gegenstand der Maßnahme. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Fördergeldern über die Regierung von Niederbayern finanziert, hierzu muss ein Förderantrag gestellt und die Baumaßnahme förderkonform abgewickelt werden. Bereits 2020/2021 wurden für dieses Bauvorhaben im Rahmen von VgV Verfahren Verträge für die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerk, aber auch die Fachplanerleistungen vergeben (HLS und ELT). Erneut vergeben sollen nunmehr die Planungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4,5 und 6 (ELT) werden. Hierzu liegen bereits erbrachte Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphasen 1,2 und 3 vor, sodass eine Beauftragung der Leistungsphase 5 ff. beabsichtigt ist. Gegebenenfalls, falls noch erforderlich, Teilleistungen der Leistungsphase 3, insbesondere eine Kostenberechnung. Neu kommt hinzu die Planung einer neuen Trafostation und die Planung der MSR-Technik, die in dem früheren VgV Verfahren noch nicht berücksichtigt war Die Gesamtkosten der Maßnahme haben sich zwischenzeitlich auf knapp 23 Mio. EUR erhöht, wobei hiervon auf den Neubau rund 18 Mio. Euro und auf den Umbau rund 4. Mio.EUR entfallen. Diese sind ohne Außenanlagen und Ausstattung berechnet. Die Kosten betreffend der KG 400 gliedern sich nach aktueller Kostenermittlung auf in 1.117.700,- EUR (KG 440), 405.000,- EUR (KG 450) sowie 130.000,- EUR (KG 460).
Die ausführliche Aufgabebeschreibung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Allgemein Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden. In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern. Bestehendes Schulgebäude Der bestehende Schulbau stammt aus den 1970er Jahren und ist als Stahlbetonskelettbauweise mit aussteifenden Flurwänden erstellt. Die insgesamt ca. 3000 m² Bruttogeschossflächen sind auf 2 Stockwerke verteilt. Hiervon werden ca. 1144 m² als schulaufsichtlich geförderte Nutzfläche (HNF 1-6) anerkannt. Die Raumstruktur des Bestandes soll so wirtschaftlich als möglich in eine zeitgemäße Schulorganisation weitergeführt werden. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich, genehmigten Flächen verortet werden kann. Die derzeitige Haupterschließung der Schule erfolgt über das Gebäude des Berufsbildungswerkes B.B.W., an welchem die Schule direkt angegliedert ist. Die räumliche Verbindung kann und soll auch weiterhin bestehen. Im Laufe der Jahre erfolgten im Innenbereich diverse Sanierungen. Technische und bauliche Nachrüstungen zur Erfüllung des Brandschutzes wurden in den Jahren 1998 bis ca. 2000 umgesetzt. Aktuell wird das Flachdach des Gebäudes komplett saniert. Die Außenfassade ist mit einer prägnanten Ziegelklinkerfassade gestaltet. Inwieweit hier eine thermische Sanierung notwendig, sinnvoll und möglich ist, gilt es im Projekt zu klären. Die Sanierung des Bestandsgebäudes soll im laufenden Betrieb erfolgen. Die Energieversorgung und -entsorgung erfolgt zusammen mit dem B.B.W. über eine eigene Energiezentrale am Standort. Ca. 85 % des Heizenergiebedarfs werden von einer Hackschnitzel Biomassenanlage und ca. 15 % von einer Öl-Gaskesselanlage, gedeckt. Erweiterung Voraussichtlich werden ca. 2369 m² zusätzliche HNF 1-6 (DIN 277) seitens der Regierung von Niederbayern schulaufsichtlich gefördert. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich genehmigten Flächen verortet werden können. Der Schulträger wird keine weiteren zusätzlichen Flächen in dem Gebäude unterbringen. Der Erweiterungsbau kann unmittelbar neben dem Bestandsgebäude der Schule verortet werden. Das Grundstück ist im Besitz des Trägers der Schule, der Kath. Jugendfürsorge Regensburg e.V. Es werden besondere Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung und zeitgemäßen Schulbau gestellt. Der Sportbereich wurde bereits saniert und ist nicht Gegenstand der Maßnahme. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Fördergeldern über die Regierung von Niederbayern finanziert, hierzu muss ein Förderantrag gestellt und die Baumaßnahme förderkonform abgewickelt werden. Bereits 2020/2021 wurden für dieses Bauvorhaben im Rahmen von VgV Verfahren Verträge für die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerk, aber auch die Fachplanerleistungen vergeben (HLS und ELT). Erneut vergeben sollen nunmehr die Planungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4,5 und 6 (ELT) werden. Hierzu liegen bereits erbrachte Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphasen 1,2 und 3 vor, sodass eine Beauftragung der Leistungsphase 5 ff. beabsichtigt ist. Gegebenenfalls, falls noch erforderlich, Teilleistungen der Leistungsphase 3, insbesondere eine Kostenberechnung. Neu kommt hinzu die Planung einer neuen Trafostation und die Planung der MSR-Technik, die in dem früheren VgV Verfahren noch nicht berücksichtigt war Die Gesamtkosten der Maßnahme haben sich zwischenzeitlich auf knapp 23 Mio. EUR erhöht, wobei hiervon auf den Neubau rund 18 Mio. Euro und auf den Umbau rund 4. Mio.EUR entfallen. Diese sind ohne Außenanlagen und Ausstattung berechnet. Die Kosten betreffend der KG 400 gliedern sich nach aktueller Kostenermittlung auf in 1.117.700,- EUR (KG 440), 405.000,- EUR (KG 450) sowie 130.000,- EUR (KG 460).
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:freelance#
Da der Förderantrag bis spätestens September 2024 einzureichen ist, werden die Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphase 3 bis dahin aller spätestens benötigt, um eine Förderung sicherzustellen. Es ist von einer Vertragslaufzeit (inklusive der Leistungsphase 9) bis 2030 auszugehen. Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Förderantrag bis spätestens Mitte September 2024 einzureichen ist. Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Da der Förderantrag bis spätestens September 2024 einzureichen ist, werden die Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphase 3 bis dahin aller spätestens benötigt, um eine Förderung sicherzustellen. Es ist von einer Vertragslaufzeit (inklusive der Leistungsphase 9) bis 2030 auszugehen. Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Förderantrag bis spätestens Mitte September 2024 einzureichen ist. Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Postanschrift: Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg
Regensburger Straße 60
Postleitzahl: 93326
Stadt: Abensberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kelheim🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Anlagengruppen 4, 5 und 6: Stufe 1: eventuell noch notwendige Leistungen (Kostenberechnung) der Leistungsphase 3 Stufe 2: Leistungsphase 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 und 9 sowie die Besondere Leistung in der Leistungsphase 9 Anlagengruppe 8: Stufe 1: Leistungsphase 1, 2 und 3 Stufe 2: Leistungsphase 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 und 9 sowie die Besondere Leistung in der Leistungsphase 9 Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Anlagengruppen 4, 5 und 6: Stufe 1: eventuell noch notwendige Leistungen (Kostenberechnung) der Leistungsphase 3 Stufe 2: Leistungsphase 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 und 9 sowie die Besondere Leistung in der Leistungsphase 9 Anlagengruppe 8: Stufe 1: Leistungsphase 1, 2 und 3 Stufe 2: Leistungsphase 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 und 9 sowie die Besondere Leistung in der Leistungsphase 9 Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 3
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-06-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Umsatz: Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. . Auswahlkriterium: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Punkte: ab 250.000,- EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 150.000,- EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr
Umsatz: Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. . Auswahlkriterium: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Punkte: ab 250.000,- EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 150.000,- EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bürokapazität / Personalstärke: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung). . Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 20 Punkte: ab 3 Ingenieure/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen 10 Punkte: ab 2 Ingenieure/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen
Bürokapazität / Personalstärke: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung). . Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 20 Punkte: ab 3 Ingenieure/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen 10 Punkte: ab 2 Ingenieure/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen
Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 im Leistungsbild Technische Ausrüstung - ELT (Angabe in Prozentpunkten) Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. Die fünf besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 90 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Berufsschulen, Bildungseinrichtungen für Jugendliche - 10 Punkte: andere Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaften - 5 Punkte: andere Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Sanierung / Umbau - Erweiterung - 10 Punkte: Neubau (nur) Kriterium 3: Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT) erbracht - 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen und 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT) erbracht Kriterium 5: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) ab 1,5 Mio.EUR und mehr - 15 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) zwischen 1,0 Mio. EUR und unter 1,5 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) zwischen 0,5 Mio. EUR und unter 1,0 Mio. EUR
Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 im Leistungsbild Technische Ausrüstung - ELT (Angabe in Prozentpunkten) Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. Die fünf besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 90 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Berufsschulen, Bildungseinrichtungen für Jugendliche - 10 Punkte: andere Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaften - 5 Punkte: andere Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Sanierung / Umbau - Erweiterung - 10 Punkte: Neubau (nur) Kriterium 3: Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT) erbracht - 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen und 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT) erbracht Kriterium 5: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) ab 1,5 Mio.EUR und mehr - 15 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) zwischen 1,0 Mio. EUR und unter 1,5 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) zwischen 0,5 Mio. EUR und unter 1,0 Mio. EUR
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. . Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. . Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.
Nationale Registrierungsnummer: DE 133712801 (Umsatzsteuer-ID)
Postanschrift: Orleansstraße 2
Postleitzahl: 93055
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Telefon: +49 94129734-10📞
Fax: +49 94129734-11 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYHNQZ/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYHNQZ🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYHNQZ🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 133730-2021
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHNQZ
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61 (Leitweg-ID)
Postanschrift: Promenade 27
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 090-272209 (2024-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BvA_Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V._Sanierung und Erweiterung Berufsschule zur Sonderpädagogischen Förderschule St. Franziskus im Bildungswerk Abensberg_ELT
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 247961.96 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Da der Förderantrag bis spätestens September 2024 einzureichen ist, werden die Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphase 3 bis dahin aller spätestens benötigt, um eine Förderung sicherzustellen. Es ist von einer Vertragslaufzeit (inklusive der Leistungsphase 9) bis 2030 auszugehen. Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Förderantrag bis spätestens Mitte September 2024 einzureichen ist. Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Da der Förderantrag bis spätestens September 2024 einzureichen ist, werden die Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphase 3 bis dahin aller spätestens benötigt, um eine Förderung sicherzustellen. Es ist von einer Vertragslaufzeit (inklusive der Leistungsphase 9) bis 2030 auszugehen. Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Förderantrag bis spätestens Mitte September 2024 einzureichen ist. Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Dauer: 6 Jahre Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des vorgesehenen Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eindruck der Kompetenz des Teams (Projektleiter und Bauleiter)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.0
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 106/24
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-08-09 📅
Titel: Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V._Sanierung und Erweiterung Berufsschule zur Sonderpädagogischen Förderschule St. Franziskus im Bildungswerk Abensberg_ELT
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 247961.96 EUR 💰
Kennung des Angebots: #7
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Meyer Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE357527762
Postanschrift: Blumenstraße 16a
Postleitzahl: 93055
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: akquise@meyeringenieure.com📧
Telefon: 0941 4629000📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen