Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke: 5 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung: 5 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung: 5 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 % (Mindestkriterium: mindestens ein (Beratender) Ingenieur)
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Sanierung oder Neubau Bauwerke der Wasserversorgung: 75 %
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [Hinweis: Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Wasserwerk [Hochbehälter inkl. zusätzlicher Einrichtungen, wie z. B. Ultrafiltrationsanlage oder UV-Strahler] (sehr gut vergleichbar),
— Hochbehälter (gut vergleichbar),
— Sonstige Bauwerke der Wasserversorgung (vergleichbar),
— Sanierung oder Neubau (jeweils sehr gut vergleichbar, Portfolio insgesamt besser, wenn bereits beides erbracht),
— Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke sowie Technische Ausrüstung und den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (sehr gut vergleichbar, wenn in den Leistungsbildern IBW und TA jeweils mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind und im Leistungsbild TWP 60 Prozent der Leistungen; es sollten bereits in allen Leistungsbildern Leistungen erbracht worden sein),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 1,5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 0,8 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.