Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 15%
- 5 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
- 3 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
- 1 Punkt: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufiche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 15%
- 5 Punkte: ab 6 Architekten / Ingenieuren
- 3 Punkte: ab 4 Architekten / Ingenieuren
- 1 Punkt: ab 2 Architekten / Ingenieuren
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): (Büro-) Gebäude für Verwaltung / Staat / Kommune (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 70%
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab jeweils 4 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über je 4 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist
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2.2.1.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für öffentliche Nutzung (insb. Sanierung): 35%
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Gebäude für öffentliche Nutzung (sehr gut vergleichbar)
- Gebäude mit mindestens zwei verschiedenen Nutzungsarten (sehr gut vergleichbar)
- Erfahrungen mit Baudenkmälern (sehr gut vergleichbar)
- Umbau/ Sanierung (sehr gut vergleichbar)
- Neubau (gut vergleichbar)
- Erfahrungen mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca.3,5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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2.2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Verwaltungs- / Bürogebäude (insb. Neubauten): 35%
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Gebäude aus dem Bereich Verwaltung / Staat / Kommune (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Bürogebäude (gut vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca.4,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.