Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes". . Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) sowie zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung entsprechend dem in diesem Vergabeverfahren eingereichten und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Konzept zu verpflichten hat. . Die Auswahl des Investors erfolgt nach den in Ziffer 8. beschriebenen Kriterien. . Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn, dass mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2023 begonnen wird und die Fertigstellung bis Jahresende 2025 erfolgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Referenznummer: 177/21
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes".
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Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) sowie zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung entsprechend dem in diesem Vergabeverfahren eingereichten und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Konzept zu verpflichten hat.
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Die Auswahl des Investors erfolgt nach den in Ziffer 8. beschriebenen Kriterien.
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Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn, dass mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2023 begonnen wird und die Fertigstellung bis Jahresende 2025 erfolgt.
Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes".
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Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) sowie zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung entsprechend dem in diesem Vergabeverfahren eingereichten und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Konzept zu verpflichten hat.
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Die Auswahl des Investors erfolgt nach den in Ziffer 8. beschriebenen Kriterien.
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Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn, dass mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2023 begonnen wird und die Fertigstellung bis Jahresende 2025 erfolgt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kauf und Verkauf von Immobilien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rottal-Inn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-12 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 198-516716
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Ein Lageplan mit Luftbild sowie ein Verkehrswertgutachten (Gutachterausschuss vom 27.09.2017) werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes".
Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes".
Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) sowie zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung entsprechend dem in diesem Vergabeverfahren eingereichten und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Konzept zu verpflichten hat.
Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) sowie zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung entsprechend dem in diesem Vergabeverfahren eingereichten und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Konzept zu verpflichten hat.
Die Auswahl des Investors erfolgt nach den in Ziffer 8. beschriebenen Kriterien.
Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn, dass mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2023 begonnen wird und die Fertigstellung bis Jahresende 2025 erfolgt.
Anlass und Gegenstand der Ausschreibung:
Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes". Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) sowie zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung entsprechend dem in diesem Vergabeverfahren eingereichten und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Konzept zu verpflichten hat. Die Auswahl des Investors erfolgt nach den in Ziffer 8. beschriebenen Kriterien. Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn, dass mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2023 begonnen wird und die Fertigstellung bis Jahresende 2025 erfolgt.
Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes". Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) sowie zum Betrieb der Tagespflegeeinrichtung entsprechend dem in diesem Vergabeverfahren eingereichten und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Konzept zu verpflichten hat. Die Auswahl des Investors erfolgt nach den in Ziffer 8. beschriebenen Kriterien. Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn, dass mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2023 begonnen wird und die Fertigstellung bis Jahresende 2025 erfolgt.
Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche:
Das Grundstücksareal ist im Liegenschaftskataster wie folgt beschrieben: Wohnbau- /Waldfläche. Die Grundstücksfläche liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sodass im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Art. 34 BauGB einschlägig ist.
Das Grundstücksareal ist im Liegenschaftskataster wie folgt beschrieben: Wohnbau- /Waldfläche. Die Grundstücksfläche liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sodass im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Art. 34 BauGB einschlägig ist.
Die konzeptionellen Zielvorstellungen der Gemeinde Zeilarn:
Die Gemeinde Zeilarn hat nachfolgend aufgeführte Vorstellungen hinsichtlich der Realisierung des Projekts:
- Wohnkonzept
- Sämtliche Wohnungen und auch die Außenanlagen (Gelände) müssen barrierefrei und besonders auf die ältere Generation ausgerichtet sein
- Gemischte Wohngrößen ca. 40 m² (für Singles) bis max. 80-100 m² (für 2-Personen-Haushalte und Familien)
- Mix aus Mietwohnungen und Eigentumswohnungen mit einem Mietanteil von mehr als 50 %. Verkauf von Eigentumswohnungen nur an Einheimische. Kein Verkauf von Eigentumswohnungen an Investoren.
- Einwohner der Gemeinde Zeilarn haben Vorrang gegenüber auswärtigen Interessenten (der Abschluss von Miet- und Kaufverträgen mit Auswärtigen bedarf der Zustimmung der Gemeinde).
- Gewerberaum
- Gewerbliche Räume können im Hauptgebäude bzw. falls mehrere Gebäude vorgesehen sind, im Erdgeschoss mit einer Nutzfläche von bis zu 80 m² vorgesehen werden. Es darf keine Konkurrenz zum Dorfladen entstehen.
- Nebeneinrichtungen
- Es ist, falls mehrere Gebäude im auszuarbeitenden Entwurf entstehen, je Gebäude ein Gemeinschaftsraum vorzusehen (nicht bewirtschaftet)
- Im Gebäude mit Tagespflege sollte eine öffentliche Toilette und eine Gewerbeeinheit eingeplant werden.
- Tagespflegeeinrichtung
- Auslegung auf mindestens 12 bis 15 Personen
- Alle zur Tagespflege erforderlichen Nebenräume und Einrichtungen
- Professionelles Konzept eines Betreibers für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung: Nach den Zielvorstellungen der Gemeinde Zeilarn ist das Konzept professionell, wenn der Investor entweder selbst Träger einer Pflegeeinrichtung ist oder eine Kooperation mit einem renommierten Träger eingeht. Der Nachweis ist durch entsprechende Referenzen zu führen.
- Professionelles Konzept eines Betreibers für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung: Nach den Zielvorstellungen der Gemeinde Zeilarn ist das Konzept professionell, wenn der Investor entweder selbst Träger einer Pflegeeinrichtung ist oder eine Kooperation mit einem renommierten Träger eingeht. Der Nachweis ist durch entsprechende Referenzen zu führen.
- Gebäude
- Die Gestaltung der Gebäude / des Gebäudes muss sich in das Ortsbild einfügen (dörfliche Bebauung)
- Es wird erwartet, dass die Gestaltung der Gebäude / des Gebäudes so erfolgt, dass sich ein harmonisches Gesamtbild mit dem angrenzenden Dorfladen/Bürgersaal ergibt
- Die Wohnungen sollten nach Möglichkeit mit Balkon/Terrasse/Dachterrasse geplant werden.
- Es wird ein nachhaltiges Energiekonzept gefordert (Photovoltaik, Hackschnitzelheizung u.a.)
- Das Altgebäude ist vor Baubeginn abzubrechen
- Anforderungen an das Gemeinschaftskonzept
- Der Biergarten ist als Begegnungsstätte beizubehalten (Zugang vom Dorfladen und den Gemeinschaftsräumen im Wohnprojekt)
- Schaffung ausreichender Pkw - Stellplätze
- Stromtankstelle (für Autos und Fahrräder)
Der Kaufpreis:
Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn im Rahmen der Veräußerung des Grundstücksareals mindestens dessen Marktwert zu erzielen.
Eine Veräußerung, d. h. der Abschluss des Notarvertrages, bedarf in jedem Fall einer vorherigen Bestätigung/Zustimmung des Landratsamtes Rottal-Inn, darüber, dass die Veräußerung zu den geplanten Konditionen zulässig ist und Beihilfebedingungen nicht verletzt sind.
Eine Veräußerung, d. h. der Abschluss des Notarvertrages, bedarf in jedem Fall einer vorherigen Bestätigung/Zustimmung des Landratsamtes Rottal-Inn, darüber, dass die Veräußerung zu den geplanten Konditionen zulässig ist und Beihilfebedingungen nicht verletzt sind.
Eine ausführliche und detaillierte Leistungsbeschreibung wird außerdem in den Vergabeunterlagen (Verfahrensbrief Konzeptvergabe Diemgelände) zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Informationen:
Ein Lageplan mit Luftbild sowie ein Verkehrswertgutachten (Gutachterausschuss vom 27.09.2017) werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn (Diemgelände) Zeilarn Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn (Diemgelände) Zeilarn Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monatevor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründenach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monatevor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründenach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnbauprojekten: 20%
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzelnanzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV, analog; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Angabe der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens.
Eigenerklärungen über:
A.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Projektdatenblätter" zu machen): 80%
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Wohnbauprojekte (Mehrfamilienwohnungen, Tagespflegeeinrichtungen) der letzten 11 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist, mit Angaben zu:
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Wohnbauprojekte (Mehrfamilienwohnungen, Tagespflegeeinrichtungen) der letzten 11 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist, mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Errichtung von Mehrfamilienwohnungen mit angegliederter Tagespflege, Errichtung von Mehrfamilienwohnungen ohne angegliederte Tagespflege, Errichtung von Tagespflegeeinrichtungen ohne Errichtung von zusätzlichen Mehrfamilienwohnungen, Errichtung von Pflegeeinrichtungen allgemein
b.) Art der Aufgabenstellung: Errichtung von Mehrfamilienwohnungen mit angegliederter Tagespflege, Errichtung von Mehrfamilienwohnungen ohne angegliederte Tagespflege, Errichtung von Tagespflegeeinrichtungen ohne Errichtung von zusätzlichen Mehrfamilienwohnungen, Errichtung von Pflegeeinrichtungen allgemein
Mindeststandards:
Mindestkriterium: Erfahrung im Betrieb einer Pflegeeinrichtung
Bewerber, die das Mindestkriterium nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden nicht zur Ausarbeitung eines Konzepts und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen in Stufe 2 des Verfahrens aufgefordert. Der Nachweis der Erfahrungen im Betrieb einer Pflegeeinrichtung kann durch Eigenerklärung geführt werden.
Bewerber, die das Mindestkriterium nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden nicht zur Ausarbeitung eines Konzepts und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen in Stufe 2 des Verfahrens aufgefordert. Der Nachweis der Erfahrungen im Betrieb einer Pflegeeinrichtung kann durch Eigenerklärung geführt werden.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 20%
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnbauprojekten:
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Errichtung von Mehrfamilienwohnungen mit angegliederter Tagespflege (sehr gut vergleichbar)
- Errichtung von Mehrfamilienwohnungen ohne angegliederte Tagespflege (gut vergleichbar)
- Errichtung von Tagespflegeeinrichtungen ohne Errichtung von zusätzlichen Mehrfamilienwohnungen (gut vergleichbar)
- Errichtung von Pflegeeinrichtungen allgemein (gut vergleichbar)
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Mindestkriterium für die Eignung:
Erfahrung im Betrieb einer Pflegeeinrichtung
Bewerber, die das Mindestkriterium nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden nicht zur Ausarbeitung eines Konzepts und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen in Stufe 2 des Verfahrens aufgefordert. Der Nachweis der Erfahrungen im Betrieb einer Pflegeeinrichtung kann durch Eigenerklärung geführt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber, die das Mindestkriterium nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden nicht zur Ausarbeitung eines Konzepts und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen in Stufe 2 des Verfahrens aufgefordert. Der Nachweis der Erfahrungen im Betrieb einer Pflegeeinrichtung kann durch Eigenerklärung geführt werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Beurteilung des Wohnkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Beurteilung des Konzepts für die Nebeneinrichtungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Beurteilung des Konzepts für die Tagespflegeeinrichtung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Beurteilung des Konzepts für die Gebäude
5. Beurteilung des Gemeinschaftskonzepts
Kostenkriterium (Name): 6. Kaufpreisangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Das Vergabeverfahren wird in 2 Stufen durchgeführt:
In Stufe 1 erfolgt die Auswahl für die Realisierung des Projekts geeigneter Investoren.
Die Auswahl erfolgt in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Es werden aus der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen aufgrund festgelegter Eignungskriterien (vgl. 8.1) 3 - 5 Bewerber ausgewählt, die zur Entwicklung eines Konzepts und zu nachfolgenden Verhandlungsgesprächen eingeladen werden.
Die Gemeinde Zeilarn behält sich die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden sowie eine "Abschichtung" der Bieter vor.
Mit den ausgewählten Bewerbern werden in Stufe 2 (gegebenenfalls mehrere) Verhandlungsgespräche geführt.
Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche haben die Bewerber ein konkretes Angebot zu unterbreiten, welches beinhaltet:
- Ein ausgearbeitetes Konzept gemäß den in Ziffer 5 formulierten Zielvorstellungen der Gemeinde Zeilarn
- Architektenpläne (keine komplette Vorplanung, jedoch Ansichten (Fassade) im Maßstab 1:200, ein Raumprogramm, Grundrissskizzen sowie eine Kostenschätzung nach
DIN 276)
- Ein Kaufpreisangebot
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss in Textform per Post bei den Rechtsanwälten Prof. Dr. Rauch & Partner mbB, Hoppestraße 7, 93049 Regensburg eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung selbst muss in Textform per Post bei den Rechtsanwälten Prof. Dr. Rauch & Partner mbB, Hoppestraße 7, 93049 Regensburg eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRC1R
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 198-516716 (2021-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge