Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestkriterium:
Berufshaftpflichtversicherung gemäß Bekanntmachung
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10 %,
5 Punkte: ab 5 Fachkräften im Tätigkeitsschwerpunkt der Restaurat. Fachplanung,
3 Punkte: ab 4 Fachkräften im Tätigkeitsschwerpunkt der Restaurat. Fachplanung,
1 Punkt: ab 3 Fachkräften im Tätigkeitsschwerpunkt der Restaurat. Fachplanung,
Mindestkriterium:
Mind. 3 Fachkräfte im Tätigkeitsschwerpunkt der Restauratorischen Fachplanung.
2.2. Referenzportfolio Bewerber (Büro): Restauratorische Fachplanung: 90 %
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Es kommt, sofern die Lph. 8 beauftragt war, auf die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) an. Die Lph. 9 ist beim Referenzzeitraum unerheblich!]
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
—— Anzahl der Referenzen,
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Honorarzone IV oder höher (sehr gut vergleichbar),
— Fachplanung, Fachbauleitung und Fachbauforschung profaner Baudenkmäler (sehr gut vergleichbar),
— Fachplanung, Fachbauleitung und Fachbauforschung sonstiger Baudenkmäler (gut vergleichbar),
— Erfahrungen mit hochwertigen Bestandsböden (fränkisches Parkett), Decken (Balken-Bohlen-Decken), Wandmalereien oder Fachwerk- oder Natursteinwände (sehr gut vergleichbar),
— historisches Alter: mittelalterliche Gebäude mit vergleichbarer Gebäudekonstruktion (Fachwerk, Mauerwerk etc.) und Funktion (Repräsentationsbauten) (sehr gut vergleichbar),
— Erstellung von Baualtersplänen, Schadenskartierungen, Bauaufnahmen (Handaufmaß, Tachymetrie und Photogrammetrie) und CAD-Dokumentation (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung in Erstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen, Submission inkl. fachliche Prüfung, Rechnungsprüfung und Abnahmen der öffentlichen Hand (sehr gut vergleichbar),
— Kostenermittlungen nach Din 276 (sehr gut vergleichbar),
— Erstellen von Bauzeiten- u. Bauablaufplänen (sehr gut vergleichbar),
— Zusammenarbeit mit den Landesämter für Denkmalpflege und Fachbehörden (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Laboren zur Qualitätskontrolle im Rahmen der Bauüberwachung (u.a. Überprüfung von Putzzusammensetzungen, Bindemittelanalyse) oder alternativ Qualitätskontrolle in mittels eigener Laborkapazitäten (sehr gut vergleichbar),
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 6-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen entsprechend der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
—— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von anrechenbaren Kosten von ca. 1,25 Mio. € netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,0 Mio. € netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein; gut vergleichbar ab 0,75 Mio. € netto.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.