Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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1.1) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gesamt):
- 5 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
- 4 Punkte: ab 500.000EUR Umsatz / Jahr
- 3 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
- 2 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz /Jahr
- 1 Punkt: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
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1.2) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Flächenplanung Flächennutzungsplan:
- 5 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
- 4 Punkte: ab 250.000 EUR Umsatz / Jahr
- 3 Punkte ab 200.000EUR Umsatz / Jahr
- 2 Punkte: ab 150.000EUR Umsatz / Jahr
- 1 Punkt: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre:
- 5 Punkte: ab 6 Stadtplaner/ Landschaftsarchitekten/ Architekten
- 4 Punkte: ab 5 Stadtplaner/ Landschaftsarchitekten/ Architekten
- 3 Punkte: ab 4 Stadtplaner/ Landschaftsarchitekten/ Architekten
- 2 Punkte: ab 3 Stadtplaner/ Landschaftsarchitekten/ Architekten
- 1 Punkt: ab 2 Stadtplaner/ Landschaftsarchitekten/ Architekten
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2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Flächenplanung - Flächennutzungsplan und Landschaftsplan:
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die jeweiligen Leistungsphasen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Lph. 1-3) und / oder Landschaftsplanung (Lph. 1-4) im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde.
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 4 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 4 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Neuaufstellung Flächennutzungsplan (sehr gut vergleichbar)
- Fortschreibung Flächennutzungsplan (gut vergleichbar)
- Andere bauleitplanerische Leistungen (vergleichbar)
- Integrierter Landschaftsplan (sehr gut vergleichbar)
- Andere landschaftsplanerische Leistungen (gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen:
- Verfahrens- und Projektsteuerung gem. Anlage 9 Ziff. 3 HOAI 2021
- Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürgerbeteiligung gem. §§ 3, 4a BauGB
- Behördenbeteiligung gem. §§ 4, 4a BauGB
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von einer Gesamtfläche von 11.100 Hektar, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 6.000 Hektar oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Mindestkriterium:
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, bei der die Planung in Form einer Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan bei einer Größenordnung von mindestens 6.000 Hektar erfolgt ist.
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Hinweis:
Sollte das Mindestkriterium des Referenzportfolios nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung im Rahmen des Verfahrens nicht weiter berücksichtigt werden.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.