Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Gebäude und Innenräume: 80 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2015 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern der Abschluss der Lph. 8 im Zeitraum 1.1.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung,
— Gebäude ab Honorarzone III (sehr gut vergleichbar),
— Bauen in innerstädtischen Bereichen (sehr gut vergleichbar)*,
— Erfahrung in der Umsetzung von Projekten ab Lph. 6, welche von anderen Architekten bis Lph. 4 oder 5 geplant wurden (sehr gut vergleichbar)**,
— Erfahrungen mit öffentlich geförderten Maßnahmen (sehr gut vergleichbar),
— Sanierungen, Umbauten, Neubauten (sehr gut vergleichbar).
Hinweise:
*Das Bauen im innerstädtischen Bereich ist im Rahmen der Projektbeschreibung gesondert darzulegen. Das reine Bauen im Stadtgebiet enthält für sich noch keine Typischen Probleme innerstädtischer Baumaßnahmen. Es ist darzulegen, dass die entsprechende Baumaßnahme etwa durch ein Umfeld enger Bebauung -wie regelmäßig im Innenstadt- oder Altstadtbereich vorzufinden-, sowie durch Folgeprobleme z.B. wenig Platz für Baustelleneinrichtungen geprägt war.
**Es ist nicht erforderlich, dass die Beauftragung direkt über den Bauherr erfolgte. Gleichwertig ist die Beauftragung als Subunternehmer des Architekten zu sehen!
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 6-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 13 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.