Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Ingenieurleistungen im Bereich Abwassernetz
50 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 300 000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkt: ab 200 000 EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterium:
— 200 000 EUR Umsatz / Jahr bei Ingenieurleistungen im Bereich Abwassernetz.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre.
50 Punkte: ab 4 Ingenieuren / Technikern
30 Punkte: ab 3 Ingenieuren / Technikern
10 Punkt: ab 2 Ingenieuren / Technikern
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterien (müssen kumulativ vorliegen):
— ein Ingenieur sowie ein weiterer Ingenieur oder ein Techniker,
— zertifizierter Kanalsanierungsberater oder gleichwertig (Nachweis ist beizufügen, bei Gleichwertigkeit sind entsprechende Erläuterungen beizufügen).
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Kanalschadensklassifizierung.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern der Abschluss der beauftragten Leistungen im Zeitraum 1.1.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die 3 besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
Kriterium 1: Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung:
Kanalschadensklassifizierung über:
— Mischwasserkanal,
— Regenwasserkanal,
— Schmutzwasserkanal,
— Anschlusspunkte,
— Anschlusskanäle,
— 25 Punkte: alle 5 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 20 Punkte: nur 4 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 15 Punkte: nur 3 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 10 Punkte: nur 2 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 5 Punkte: nur ein Aspekt wurde in der Referenz betrachtet.
Kriterium 2: Art der Kanalschadensklassifizierung:
— 25 Punkte: Beurteilung nach BFR Abwasser,
— 20 Punkte: Beurteilung nach DWA oder sonstiger Klassifizierung.
Kriterium 3: Leistungsumfang
Erbrachte Leistungen in dieser Referenz:
— Vorbereitung/Ausschreibung der TV-Inspektion,
— Betreuung und Durchführung der Inspektion,
— Ingenieurmäßige Bewertung der inspizierten Schäden und Einteilung in Zustandsklassen,
— Kompletter Datenaustausch mit dem Auftraggeber,
— 25 Punkte: alle 4 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 20 Punkte: nur 3 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 10 Punkte: nur 2 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet,
— 5 Punkte: nur 1 Aspekte wurden in der Referenz betrachtet.
Kriterium 4: Größenordnung
— 25 Punkte: mind. 100 km Kanalnetz,
— 20 Punkte: zwischen 75 und 99,9 km Kanalnetz,
— 15 Punkte: zwischen 50 und 74,9 km Kanalnetz,
— 10 Punkte: unter 50 km Kanalnetz.
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterium:
— Eine Referenz, deren Leistungserbringung im Wertungszeitraum fertiggestellt wurde, über eine Kanalschadensklassifizierung nach BFR Abwasser oder DWA mit einer Kanallänge von mind. 500 m.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.