Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Neumarkt planen die Sanierung des Schwimmerbeckens sowie des Erlebnisbeckens im Freibad Neumarkt. Die Sanierungsmaßnahmen für das Schwimmerbecken und das Erlebnisbecken gliedern sich in folgende Teile:
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- Baukonstruktion: Betonbecken, Edelstahlauskleidung, Beckenausstattung, erdverlegte Betriebsleitungen, Erdarbeiten, Abbrucharbeiten
- technische Anlage: Badewasseraufbereitung, Förderanlagen, Elektrotechnik
- Außenanlagen: Beckenumgang, Freiflächenbereich, Bepflanzung
- Neugestaltung Sprunganlage
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Die Sanierung der beiden Becken soll mit einer Edelstahlauskleidung erfolgen.
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Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vorplanung wurde bereits erbracht, für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Gebäude und Badewassertechnik (Anlgr. 7 und 8) wurde bereits ein Planungsbüro in einem VgV-Verfahren (Bekanntmachungsnummer 2021/S 063160416) gefunden. Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens für die bereits vergebenen Leistungen ist nicht mehr notwendig. Alle weiteren notwendigen Planungsbeteiligten müssen noch, mit Unterstützung des Projektsteuerungsbüros, gefunden und beauftragt werden.
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Bezüglich der konkreten Aufgabenbeschreibung sei auf die Aufgabenbeschreibung für die Ingenieurleistungen verwiesen:
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Die Funktion als Wettkampfbecken mit einer 50m-Bahn im Schwimmerbecken soll erhalten bleiben, ebenso die Sprunganlage. Die Sprunganlage soll durch eine Konstruktion mit Säulen und Turmbrücken aus Edelstahl erneuert werden. Mit der Sanierung des Schwimmerbeckens soll ein normgerechter Betrieb der Anlage für die Zukunft hergestellt werden. Eine gute Beschaffenheit des Badewassers ist das Ziel der Sanierung.
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Für das Erlebnisbecken gilt: Das funktionale Anforderungsprofil (Übungsschwimmen, Wassergewöhnung und Attraktionserlebnis) an das Becken soll erhalten bleiben. Mit der Sanierung des Beckens und der dazugehörigen technischen Ausrüstung soll ein normgerechter Betrieb der Anlage hergestellt werden. Das Ziel ist, eine gute Beschaffenheit (in Bezug auf Hygiene und Sicherheit) des Beckenwassers zu erreichen. Für jeden Badenden ist ein Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Das neue Kinderplanschbecken, das im Zuge des Schlossbades gebaut wird, soll an die Aufbereitungsanlage angeschlossen werden.
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Eine grobe Vorplanung für die beiden Becken wurde bereits durchgeführt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Diese ist fortzuführen. In den jeweiligen Erläuterungsberichten sind weiterführende Ausführungen enthalten, auf die hiermit explizit Bezug genommen wird.
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Die Sanierung des Schwimmerbeckens soll in einem Bauabschnitt durchgeführt werden, die sanierungsbedürftigen Teile der Altanlage werden vollständig demontiert und durch neue ersetzt.
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Für die Sanierung des Erlebnisbeckens mit Badewasseraufbereitungstechnik sind 2 Varianten möglich: Die Sanierung der gesamten Anlage in einem Bauabschnitt oder die Sanierung der gesamten Anlage in zwei Bauabschnitten.
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Eine Förderung über das Sonderprogramm "Schwimmbadförderung" soll erreicht werden.
Die Kosten für die Sanierung des Schwimmerbeckens liegen bei etwa 2.237.200 EUR brutto. Die Kosten für das Erlebnisbecken liegen bei etwa 4.426.800 EUR brutto.
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Einige Teilbereiche (z.B. der Sprungturm) sind keine förderfähigen Maßnahmen. Diese sollen jedoch in der Planung bereits mit berücksichtigt werden, ggf. erfolgt die Umsetzung jedoch erst in einem weiteren, späteren Bauabschnitt. Dies hängt auch von der konkreten Höhe der Förderung ab. Die Umsetzung wird als Option mit in den Vertrag aufgenommen.
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Ferner ist die energetische Abdeckung des Erlebnisbeckens zu prüfen und umzusetzen. Evtl. kann die Formgebung des Beckens größer umgestaltet und so eine energetische Abdeckung möglich gemacht werden.
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Ebenso ist für das Schwimmerbecken eine energetische Abdeckung zu prüfen. Es ist zu prüfen und insbesondere mit Berechnung zu hinterlegen, ob eine energetische Abdeckung wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür sind die Investitionskosten zu ermitteln und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über mehrere Jahre vorzunehmen. Verschiedene Varianten sollen hier geprüft werden. Diese Leistungen werden als Besondere Leistung eines detaillierten Wirtschaftlichkeitsnachweises beauftragt.
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Auch soll insgesamt eine energetisch sinnvolle Lösung gefunden werden. Maßnahmen zur Energieeinsparung und -reduzierung sind vorzunehmen. Die Energieeffizienz von den verwendeten Systemen ist dem Auftraggeber sehr wichtig, diese Leistung wird jedoch als in den Grundleistungen beinhaltet angesehen.
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Der konkrete zeitliche Ablauf ist noch nicht festgelegt. Die Umsetzung kann zum einen so erfolgen, wie in der Vorplanung vorgesehen. Alternativ ist eine Umsetzung der Becken in getrennten Zeiträumen - je Wintersaison ein Becken - möglich. Eine zügige Umsetzung ist geplant. Bei gemeinsamer Ausführung dürfte eine Fertigstellung nach dem Winter 2024 erfolgen, bei getrennter Ausführung nach dem Winter 2025.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Die Mitwirkung bei den Fördermitteln ist dem Auftraggeber hierbei sehr wichtig, diese Leistungen sind in den Grundleistungen nach HAV-KOM bereits enthalten. Als Besondere Leistung wird die über die Grundleistungen hinausgehende Betreuung der weiteren Vergabeverfahren für die an der Planung fachlich Beteiligten als Vergabestelle mit Betreuung der Vergabeplattform beauftragt, dies als v.H. der Grundleistungen. Zudem wird der Einsatz eines Projektkommunikationssystem gewünscht, dieses ist als Pauschale pro Jahr anzubieten.