Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1.) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Ingenieurbauwerke: 10 %.
1.2.) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 7 (Badewassertechnik): 10 %.
1.3.) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Edelstahlbecken inkl. Technik (Neubau oder Sanierung): 60 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2014 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Edelstahlbecken (sehr gut vergleichbar),
— Sonstige Becken in Freibädern (gut vergleichbar),
— Sanierung (sehr gut vergleichbar),
— Neubau (gut vergleichbar),
— Ingenieurtechnische Kontrolle erbracht (sehr gut vergleichbar),
— Technikgebäude (sehr gut vergleichbar),
— Andere Art von Gebäude (gut vergleichbar),
— Erfahrung mit Badewassertechnik (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in der Anlagengruppe 7 (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 75 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Referenzen mit einer Größenordnung zwischen 1 000 – 1 500 m Wasserfläche sind als sehr gut vergleichbar einzustufen. Kleinere oder größere Wasserflächen sind gut vergleichbar.
Für eine hohe Punktzahl müssen Leistungen aus allen Leistungsbilder bereits in vergleichbaren Projekten erbracht worden sein. Die Leistungen können ggf. über Nachunternehmer erfolgen, wenn diese für die Eignungsbewertung herangezogen werden und die Referenzen entsprechend bewertet werden sollen, ist die Erklärung zur Eignungsleihe zwingend einzureichen. Nur dann können die Referenzen von etwaigen Nachunternehmern gewertet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.