Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen: 1. GGS Flamersheim, Speckelsteinstraße 29, 53881 Euskirchen (Los 1), 2. GGS Veybachschule Wisskirchen, Marathonstraße 61, 53881 Euskirchen (Los 2), 3. EGS Paul-Gerhardt-Schule, Billiger Straße 2, 53879 Euskirchen (Los 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Referenznummer: 06/1001/21
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
1. GGS Flamersheim, Speckelsteinstraße 29, 53881 Euskirchen (Los 1),
2. GGS Veybachschule Wisskirchen, Marathonstraße 61, 53881 Euskirchen (Los 2),
3. EGS Paul-Gerhardt-Schule, Billiger Straße 2, 53879 Euskirchen (Los 3).
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-24 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 038-095443
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird nicht mitgeteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, soweit er nicht spätestens zum 31.10. des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GGS Flamersheim
Speckelsteinstraße 29
53881 Euskirchen
GGS Veybachschule Wisskirchen
Marathonstraße 61
EGS Paul-Gerhardt-Schule
Billiger Straße 2
53879 Euskirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
2. Formlose Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in das Berufs-, Vereins- oder Handelsregister eingetragen ist.
3. Formlose Eigenerklärung, dass durch wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen worden sind (bei Bietergemeinschaften auch in Bezug auf die Bildung der Bietergemeinschaft).
3. Formlose Eigenerklärung, dass durch wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen worden sind (bei Bietergemeinschaften auch in Bezug auf die Bildung der Bietergemeinschaft).
4. Formlose Eigenerklärung über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe mit Angabe der Anerkennungsbehörde und des Datums der Anerkennung die Eigenerklärung zu 1. ist zwingend unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
4. Formlose Eigenerklärung über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe mit Angabe der Anerkennungsbehörde und des Datums der Anerkennung die Eigenerklärung zu 1. ist zwingend unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Die formlosen Eigenerklärungen zu 2. - 4. können in einem Dokument zusammengefasst werden.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
— Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2018 bis 2020,
— Nachweis zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
— Benennung von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge. Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Anzahl betreuter Schüler / innen, Beschreibung der Kooperationsangebote der Jahre 2018 bis 2020,
— Benennung von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge. Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Anzahl betreuter Schüler / innen, Beschreibung der Kooperationsangebote der Jahre 2018 bis 2020,
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2018 bis 2020.
Die Anforderungen müssen im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichend hierzu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Die Anforderungen müssen im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichend hierzu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindeststandards:
1. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu benennen.
2. Die Referenzen müssen im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2020 erbracht worden sein und die Vertragslaufzeit liegt bei mindestens drei Jahren. Sofern der Referenzzeitraum und die Vertragslaufzeit nicht identisch sind, können Referenzen benannt werden, die mit mindestens 18 Monaten in den Referenzzeitraum fallen.
2. Die Referenzen müssen im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2020 erbracht worden sein und die Vertragslaufzeit liegt bei mindestens drei Jahren. Sofern der Referenzzeitraum und die Vertragslaufzeit nicht identisch sind, können Referenzen benannt werden, die mit mindestens 18 Monaten in den Referenzzeitraum fallen.
3. Die Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Es wurden durchschnittlich mindestens 50 Schüler pro Schuljahr betreut,
— Mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB erbracht worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Im Auftragsfalle ist vom Auftragnehmer und allen mit der Auftragsausführung befassten Personen entsprechend §1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
1. Im Auftragsfalle ist vom Auftragnehmer und allen mit der Auftragsausführung befassten Personen entsprechend §1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
2. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW(TVgG NRW) über die Tariftreue / Mindestentlohnung (§ 2 TVgG) zu berücksichtigen.
3. Im Falle der Auftragserteilung ist der Bieter verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrages nicht die Technologie von „L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten (Scientology Schutzklausel).
3. Im Falle der Auftragserteilung ist der Bieter verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrages nicht die Technologie von „L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten (Scientology Schutzklausel).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Euskirchen
Zi. 015
Baumstraße 2
53879 Euskirchen
Zusätzliche Informationen:
Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird nicht mitgeteilt.
1. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis siebten Tag vor Ablauf der Angebotsfrist (19.3.2021) entweder über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals für die Wirtschaftsregion Aachen oder per E-Mail an zvs@euskirchen.de anzufordern. Anfragen, die auf anderem Wege gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
1. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis siebten Tag vor Ablauf der Angebotsfrist (19.3.2021) entweder über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals für die Wirtschaftsregion Aachen oder per E-Mail an zvs@euskirchen.de anzufordern. Anfragen, die auf anderem Wege gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
2. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
2. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
3. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
3. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
4. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2021/S 038-095443 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Gebundene und Offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I" und "Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich" in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
1. GGS Flamersheim, Speckelsteinstraße 29, 53881 Euskirchen (Los 1)
2. GGS Veybachschule Wisskirchen, Marathonstraße 61, 53881 Euskirchen (Los 2)
3. EGS Paul-Gerhardt-Schule, Billiger Straße 2, 53879 Euskirchen (Los 3)
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Gebundene und Offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I" und "Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich" in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
1. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis siebten Tag vor Ablauf der Angebotsfrist (19.03.2021) entweder über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals für die Wirtschaftsregion Aachen oder per E-Mail an zvs@euskirchen.de anzufordern. Anfragen, die auf anderem Wege gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
2. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
3. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der
Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der
Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
4. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYSQ9
1. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis siebten Tag vor Ablauf der Angebotsfrist (19.03.2021) entweder über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals für die Wirtschaftsregion Aachen oder per E-Mail an zvs@euskirchen.de anzufordern. Anfragen, die auf anderem Wege gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
2. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
3. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der
Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der
Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
4. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYSQ9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Gebundene und Offene
Durchführung der Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Gebundene und Offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I" und "Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich" in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I" und "Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich" in der jeweils geltenden Fassung für die nachfolgend genannten Schulen der Stadt Euskirchen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-11 📅
Name: Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH
Postanschrift: Kaiser-Karl-Ring 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 585 644 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Name: interaktiv gGmbH
Postanschrift: Bahnstr. 43-45
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Land: Mettmann
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 657 024 EUR 💰
440 829 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis siebten Tag vor Ablauf der Angebotsfrist (19.03.2021) entweder über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals für die Wirtschaftsregion Aachen oder per E-Mail an zvs@euskirchen.de anzufordern. Anfragen, die auf anderem Wege gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
1. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis siebten Tag vor Ablauf der Angebotsfrist (19.03.2021) entweder über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals für die Wirtschaftsregion Aachen oder per E-Mail an zvs@euskirchen.de anzufordern. Anfragen, die auf anderem Wege gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
3. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der
Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der
Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird hingewiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.