Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/215990
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Hinweis zur Eignungsprüfung:
Zunächst erfolgt die Eignungsprüfung. Dazu müssen die Angaben im Bewerberbogen III.6 und in der Liste geeigneter Referenzen III.6a die vorgegebenen Mindesteignungskriterien erfüllen.
Alle Bieter, die die Mindesteignungskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Für die Bieter der engeren Wahl findet dann die Prüfung der Zuschlagskriterien nach Formblatt III.16.1 statt.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) in EUR netto anzugeben.
Für 2020 ist ggf. der geschätzte Jahresumsatz anzugeben.
Folgendes Mindesteignungskriterium muss erfüllt sein:
Gefordert wird ein spezifischer Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) von 520.000 € netto (pro Jahr).
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Folgendes Mindesteignungskriterium muss erfüllt sein:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR
und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz
in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden,
mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.