Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Festangestellten Mitarbeiter mit der unter 2.1 genannten Qualifikation der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur Tragwerksplanung
≥ 3 Personen = 3 Punkte,
≥ 2 Personen = 1 Punkt.
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen.
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
— Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen
— Wertungskriterium 1 u. 2 Büro/Unternehmen 22,5 v.H.
— Wertungskriterium 1 u. 2 Projektleiter 22,5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen) und des Projektleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte,
= 2 Ref. je WK = 2 P.,
= 1 Ref. je WK = 1 P.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 u. 2 Büro/Unternehmen 22,5 v.H.
Wertungskriterium 1 u. 2 Projektleiter 22,5 v.H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Büro/Unternehmen/Projektleiter) der Planung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, mit mindestens 1 000 000 EUR Baukosten (KG300/400 brutto).
A)
— Gebäude mit Gruppenräumen, Holzbau = 3 Punkte,
— Gebäude mit Aufenthaltsräumen, Holzbau = 2 Punkte,
— Sonstige Gebäude = 1 Punkt.
B)
≥ 3 000 000 EUR Baukosten brutto = 3 Punkte,
≥ 2 000 000 EUR und < 3 000 000 Mio EUR Baukosten brutto = 2 Punkte,
≥ 1 000 000 EUR und < 2 000 000 EUR Baukosten brutto = 1 Punkt.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten und der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3.