Das Seniorenheim St. Nikola wurde in der jetzigen Form 1967 in Betrieb genommen und 1978 um einen weiteren Bau für die stationäre Pflege erweitert. Ergänzungen, Umbauten und Sanierungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010. Die Einrichtung ist auf 215 Bewohnerplätze ausgerichtet, die allerdings aufgrund von Vorgaben aus der AVPfleWoqG in Verbindung mit der DIN 18040-2 auf 207 Plätze reduziert werden mussten. Die Einrichtung gliedert sich in insgesamt 4 Baukörper. Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, insbesondere Haus II (Altbau) und Haus III zu erneuern. Auf dem Gelände des Seniorenheims St. Nikola, FlurNr. 1052, Gemarkung Straubing soll deshalb ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit 120 bis 150 Bewohnerplätzen gebaut werden. Die Bewohnerzimmer sind ausschließlich als Einzelzimmer zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: V-2021-74
Kurze Beschreibung:
Das Seniorenheim St. Nikola wurde in der jetzigen Form 1967 in Betrieb genommen und 1978 um einen weiteren Bau für die stationäre Pflege erweitert. Ergänzungen, Umbauten und Sanierungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010. Die Einrichtung ist auf 215 Bewohnerplätze ausgerichtet, die allerdings aufgrund von Vorgaben aus der AVPfleWoqG in Verbindung mit der DIN 18040-2 auf 207 Plätze reduziert werden mussten.
Die Einrichtung gliedert sich in insgesamt 4 Baukörper. Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, insbesondere Haus II (Altbau) und Haus III zu erneuern. Auf dem Gelände des Seniorenheims St. Nikola, FlurNr. 1052, Gemarkung Straubing soll deshalb ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit 120 bis 150 Bewohnerplätzen gebaut werden. Die Bewohnerzimmer sind ausschließlich als Einzelzimmer zu planen.
Das Seniorenheim St. Nikola wurde in der jetzigen Form 1967 in Betrieb genommen und 1978 um einen weiteren Bau für die stationäre Pflege erweitert. Ergänzungen, Umbauten und Sanierungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010. Die Einrichtung ist auf 215 Bewohnerplätze ausgerichtet, die allerdings aufgrund von Vorgaben aus der AVPfleWoqG in Verbindung mit der DIN 18040-2 auf 207 Plätze reduziert werden mussten.
Die Einrichtung gliedert sich in insgesamt 4 Baukörper. Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, insbesondere Haus II (Altbau) und Haus III zu erneuern. Auf dem Gelände des Seniorenheims St. Nikola, FlurNr. 1052, Gemarkung Straubing soll deshalb ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit 120 bis 150 Bewohnerplätzen gebaut werden. Die Bewohnerzimmer sind ausschließlich als Einzelzimmer zu planen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Straubing, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Datum des Beginns: 2021-10-18 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-306784
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe- / Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform ww.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen / Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html
Teilnahmewettbewerbe.html
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe- / Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform ww.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen / Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
Das Seniorenheim St. Nikola wurde in der jetzigen Form 1967 in Betrieb genommen und 1978 um einen weiteren Bau für die stationäre Pflege erweitert. Ergänzungen, Umbauten und Sanierungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010. Die Einrichtung ist auf 215 Bewohnerplätze ausgerichtet, die allerdings aufgrund von Vorgaben aus der AVPfleWoqG in Verbindung mit der DIN 18040-2 auf 207 Plätze reduziert werden mussten.
Das Seniorenheim St. Nikola wurde in der jetzigen Form 1967 in Betrieb genommen und 1978 um einen weiteren Bau für die stationäre Pflege erweitert. Ergänzungen, Umbauten und Sanierungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010. Die Einrichtung ist auf 215 Bewohnerplätze ausgerichtet, die allerdings aufgrund von Vorgaben aus der AVPfleWoqG in Verbindung mit der DIN 18040-2 auf 207 Plätze reduziert werden mussten.
Die Einrichtung gliedert sich in insgesamt 4 Baukörper. Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, insbesondere Haus II (Altbau) und Haus III zu erneuern. Auf dem Gelände des Seniorenheims St. Nikola, FlurNr. 1052, Gemarkung Straubing soll deshalb ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit 120 bis 150 Bewohnerplätzen gebaut werden. Die Bewohnerzimmer sind ausschließlich als Einzelzimmer zu planen.
Die Einrichtung gliedert sich in insgesamt 4 Baukörper. Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, insbesondere Haus II (Altbau) und Haus III zu erneuern. Auf dem Gelände des Seniorenheims St. Nikola, FlurNr. 1052, Gemarkung Straubing soll deshalb ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit 120 bis 150 Bewohnerplätzen gebaut werden. Die Bewohnerzimmer sind ausschließlich als Einzelzimmer zu planen.
Hierfür soll nun die Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 6 und Besondere Leistungen vergeben werden.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nähe Pfauenstraße 6
94315 Straubing
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und / oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und / oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
Es ist der („allgemeine“) Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der durchschnittlichen jährlichen Zahl an Beschäftigten einschl. Führungskräften in den letzten 3 Jahren (Mittelwert 2018, 2019, 2020): bis einschließlich 3 Beschäftigte einschl. Führungskräften = 2 Pkt.; mehr als 3 Beschäftigten einschl. Führungskräften = 5 Pkt..
— Angabe der durchschnittlichen jährlichen Zahl an Beschäftigten einschl. Führungskräften in den letzten 3 Jahren (Mittelwert 2018, 2019, 2020): bis einschließlich 3 Beschäftigte einschl. Führungskräften = 2 Pkt.; mehr als 3 Beschäftigten einschl. Führungskräften = 5 Pkt..
Nachweis min. 2 geeigneter Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit folgenden Anforderungen:
— R 1: Realisiertes Hochbauprojekt mit Planungsanforderungen in vergleichbarer Komplexität, einer Größenordnung von min. 5,0 Mio. EUR netto zu KG 300 + 400 sowie Erbringung der Lph 2 bis 6: erfüllt =15 Punkte.
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen: erfüllt = zusätzlich 10 Punkte;
— R 2: Realisiertes Hochbauprojekt mit Planungsanforderungen in vergleichbarer Komplexität, einer Größenordnung von min. 3,0 Mio. EUR netto zu KG 300 + 400 sowie Erbringung der Lph 2 bis 6: erfüllt =15 Punkte.
Weitere projektspezifische Anforderungen durch R 1 oder R 2:
— Planung und Ausführung von R1 oder R2 als Holzbauwerk: erfüllt=10 Punkte..
Für die Anerkennung von Referenzen ist die Fertigstellung / die Übergabe des Rohbaus des Bauvorhabens an den Bauherrn entscheidend. Diese muss innerhalb der letzten 5 Jahren erfolgt sein, d. h. der Zeitpunkt der Durchführung der Planung ist nicht entscheidend (Stichtag für die Anerkennung von Referenzen ist der
Für die Anerkennung von Referenzen ist die Fertigstellung / die Übergabe des Rohbaus des Bauvorhabens an den Bauherrn entscheidend. Diese muss innerhalb der letzten 5 Jahren erfolgt sein, d. h. der Zeitpunkt der Durchführung der Planung ist nicht entscheidend (Stichtag für die Anerkennung von Referenzen ist der
20.07.2016). Bauvorhaben bei denen der Rohbau zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch nicht fertiggestellt wurde, werden somit nicht berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen richtet sich nach den Bewertungsmerkmalen nach § 52 i. V. m. Anlag 14.2 HOAI 2021.
20.07.2016). Bauvorhaben bei denen der Rohbau zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch nicht fertiggestellt wurde, werden somit nicht berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen richtet sich nach den Bewertungsmerkmalen nach § 52 i. V. m. Anlag 14.2 HOAI 2021.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
BauKaG. Nachweise zur Bauvorlageberechtigung, etc. gem. Nr. III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung der Anzahl an Beschäftigten einschl. Führungskräften sowie der eingereichten und nachgewiesenen Referenzen entsprechend den unter Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung aufgeführten Anforderungen. Die detaillierte Bewertung nach Punkten kann Ziffer III.1.3. oder auch der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage Wertung Eignungskriterien entnommen werden. Die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl qualifizieren sich für die zweite Stufe des Verfahrens. Erreichen mehr als die vorgesehene Bewerberzahl die gleiche Punktzahl, entscheidet unter gleichrangigen Bewerbern das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung der Anzahl an Beschäftigten einschl. Führungskräften sowie der eingereichten und nachgewiesenen Referenzen entsprechend den unter Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung aufgeführten Anforderungen. Die detaillierte Bewertung nach Punkten kann Ziffer III.1.3. oder auch der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage Wertung Eignungskriterien entnommen werden. Die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl qualifizieren sich für die zweite Stufe des Verfahrens. Erreichen mehr als die vorgesehene Bewerberzahl die gleiche Punktzahl, entscheidet unter gleichrangigen Bewerbern das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-15 📅
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe- / Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform ww.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen / Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Straubing - Vergabestelle
Postanschrift: Theresienplatz 2
Postort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Telefon: +49 942194461131📞
Fax: +49 942194460268 📠
Quelle: OJS 2021/S 117-306784 (2021-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 Pkt.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an das Projekt Ersatzneubau für das Seniorenheim St. Nikola
Preis (Gewichtung): 30 Pkt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-24 📅
Name: B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Straubing - Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erneute Bekanntmachung des vergebenen Auftrags mit Berichtigungen unter Ziffer II.2.4) und V.2.2). Ursprüngliche Bekanntmachung vom 31.12.2021, 2021/S 255-675449.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Einrichtung gliedert sich in insgesamt 4 Baukörper. Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, insbesondere Haus II (Altbau) und Haus III zu erneuern. Auf dem Gelände des Seniorenheims St. Nikola, FlurNr. 1052, Gemarkung Straubing soll deshalb ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit 120 bis 150 Bewohnerplätzen gebaut werden. Die Bewohnerzimmer sind ausschließlich als Einzelzimmer zu planen. Hierfür soll nun die Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 6 und Besondere Leistungen vergeben werden.
Die Einrichtung gliedert sich in insgesamt 4 Baukörper. Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, insbesondere Haus II (Altbau) und Haus III zu erneuern. Auf dem Gelände des Seniorenheims St. Nikola, FlurNr. 1052, Gemarkung Straubing soll deshalb ein Seniorenwohn- und Pflegeheim mit 120 bis 150 Bewohnerplätzen gebaut werden. Die Bewohnerzimmer sind ausschließlich als Einzelzimmer zu planen. Hierfür soll nun die Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 6 und Besondere Leistungen vergeben werden.
Zusätzliche Informationen:
Erneute Bekanntmachung des vergebenen Auftrags mit Berichtigungen unter Ziffer II.2.4) und V.2.2). Ursprüngliche Bekanntmachung vom 31.12.2021, 2021/S 255-675449.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nähe Pfauenstraße 6,
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 005-008225 (2022-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau für das Seniorenheim St. Nikola - Tragwerksplanung
Referenznummer: 24V-102
Kurze Beschreibung:
Tragwerksplanung für die Errichtung eines Ersatzneubaus für das Seniorenheim St. Nikola.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 54878.18 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 24V-102N
Beschreibung der Beschaffung: Zusätzliche Architektenleistung - Tragwerksplanung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Straubing, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: V-2021-74
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 54878.18 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: V-2021-74_1825189_1
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 22 30 35 952
Postanschrift: Westhafenplatz 1
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: office@bollinger-grohmann.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bürgerspitalstiftung Straubing
Nationale Registrierungsnummer: DE 131461892
Postleitzahl: 94315
Postort: Straubing
Region: Straubing, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeamt@straubing.de📧
Telefon: +49 9421 9446 1139📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-01+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Objektplanung und Konzeption des Ersatzneubaus werden zusätzliche Leistungen in Bezug auf ein Tunnelbauwerk, den Teilabbruch sowie die damit einhergehenden Umbauten im Fassadenbereich für das unmittelbar benachbarte Bestandsgebäudes Haus 2 erforderlich.
Im Zuge der Objektplanung und Konzeption des Ersatzneubaus werden zusätzliche Leistungen in Bezug auf ein Tunnelbauwerk, den Teilabbruch sowie die damit einhergehenden Umbauten im Fassadenbereich für das unmittelbar benachbarte Bestandsgebäudes Haus 2 erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche Architektenleistungen in Bezug auf ein Tunnelbauwerk, den Teilabbruch sowie die damit einhergehenden Umbauten im Fassadenbereich für das unmittelbar benachbarte Bestandsgebäudes Haus 2 erforderlich.