Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bieter/der BG vorzulegen.
Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten und Nachweise sind so zu machen, dass eine zweifelsfreie Beurteilung möglich ist. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, o. ä) ist nicht gefordert und wird nicht gewertet.
Zuschlagskriterium 1 – Referenzen:
Die vom Bieter geplanten und ausgeführten Referenzprojekte sollen hinsichtlich Größe und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gibt es folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) bearbeitet wurden die Leistungsphasen 1-6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) gem. § 51 HOAI,
b) die Referenzen weisen Gesamtbaukosten (netto) von mindestens >= 2,0 Mio. EUR auf,
c) die Referenzen müssen mindestens in der Honorarzone III eingruppiert sein,
d) die Referenzen müssen im Zeitraum von 01/2014 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung bearbeitet worden sein, das heißt die geforderten Leistungsphasen müssen in diesem Zeitraum vollständig begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es werden folgende spezielle Mindestreferenzen gefordert, d. h. mind. je 1 wertbare Referenz zu den Kriterien (1-A) und (1-B) ist zu benennen:
Kriterium (1-A):
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für die Tragwerksplanung des Neubaus eines öffentlich genutzten Gebäudes, z. B. Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen, Büro- oder Verwaltungsgebäude, Einkaufszentren, Krankenhäuser und Kliniken, o. ä.).
Kriterium (1-B):
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Tragwerksplanung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB).
Zu jeder der oben genannten Referenzen (1-A) und (1-B) ist mindestens eine Referenz, die die Rahmenbedingungen (siehe oben, a)-d)) erfüllt, zu benennen. Gewertet werden maximal jeweils 3 Referenzen. Eine Obergrenze für die einzureichenden Referenzen wird nicht festgelegt. Die Reihenfolge der zu wertenden jeweils 3 Referenzen gibt der Bieter selbst an. Die vorgelegten Referenzen werden im Rahmen der Zuschlagskriterien gewertet, siehe hierzu das ergänzende Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“, das im Vergabeportal zur Verfügung steht.
Zuschlagskriterium 2 – Projektteam/Personelle Besetzung:
Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen stellvertretenden Projektleiter/Stellvertreter sind mit der Bewerbung Nachweise der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung als Projektleiter, der Stellvertreter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung nachweisen können (vgl. III.1.1) Nr. 4 der EU-Bekanntmachung).
Zuschlagskriterium 3 – Honorar/Preis:
Gefordert ist die Vorlage eines Honorarangebotes, das die Angaben enthält, die auf dem als Anlage beigefügten Beiblatt zu entnehmen sind. Das Angebot ist zu unterschreiben.
Die Wertungskriterium und die zu erreichenden Punkte sind den detaillierten Ausführungen im beigefügten Dokument zu entnehmen (siehe Anhang 3 – „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: s. o.