Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:
— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers,
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters,
— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Wichtiger Hinweis:
Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.
Das Einreichen von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
— Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“
Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Gebäude 1 Punkt
Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten 3 Punkte
Ab Kindergarten / Kindertagesstätte 5 Punkte
— Kriterium „Art der Planungsaufgabe“
Sanierung / Umbau 1 Punkt
Neubau 3 Punkte
— Kriterium „Komplexität der Planungsaufgabe“
Ab Honorarzone II 1 Punkt
Ab Honorarzone III oder höher 2 Punkte
— Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens
Ab 1,0 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt
Ab 1,5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte
— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“
Mindestens LP 2 bis 5 1 Punkt
LP 1 bis 6 2 Punkte
— Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“
Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt
Referenz aus dem Jahr 2017 / 2018 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2019 / 2020 oder später 3 Punkte
Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“
Ab technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
— Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 71 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten
Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.