Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auswahlkriterien:
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der Technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, Voraussichtliche Projektposition) (Wichtung: 5 %).
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Nur die Beschäftigten sind angeben, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung tätig sind. Mindestpunktzahl ab 4 Mitarbeiter; Höchstpunktzahl ab 8 Mitarbeiter (Wichtung 5 %)
Fachliche Eignung – Referenzliste
3. Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 2 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr.1, 75
Abs. 5 VgV (Wichtung 30 %):
Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbarkeit der Referenzen durch
Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen Referenzen (100 %)
Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl zu 50 % vergeben:
1) Baugrubenplanung § 51 HOAI, LPH 2 bis 4 vollständig erbracht,
2) Projektfertigstellung in den letzten 5 Jahre.
4. Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenz erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75
Abs. 5 VgV (Wichtung 30 %):
Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbarkeit der Referenzen durch Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen Referenzen
Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl zu 50 % vergeben:
1) Holz/ Holzhybridbauweise,
2) Mindesthonorarzone III oder höher
3) Projektfertigstellung nach 1.1.2015,
4) Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht.
Bewertung Auswahlkriterien
Bis zu 50 % der Punktzahl kann über die Bewertung der Auswahlkriterien vergeben werden.
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR anrechenbare Kosten, Höchstpunktzahl ab 4 Mio. EUR anrechenbare Kosten (Wichtung 25 %),
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl innerhalb der letzten 10 Jahre, Höchstpunktzahl innerhalb der letzten 3 Jahre (Wichtung 25 %).
5. Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 1 Referenz erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr.1, 75
Abs. 5 VgV (Wichtung 10 %):
Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbarkeit der Referenzen durch
Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen Referenzen
Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl zu 50 % vergeben:
1) Mindesthonorarzone III oder höher,
2) Projektfertigstellung nach 1.1.2015,
3) Tiefgarage in Gebäude,
4) Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht.
Bewertung Auswahlkriterien
Bis zu 50 % der Punktzahl kann über die Bewertung der Auswahlkriterien vergeben werden.
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR anrechenbare Kosten, Höchstpunktzahl ab 4 Mio. EUR anrechenbare Kosten (Wichtung 25 %),
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl innerhalb der letzten 10 Jahre, Höchstpunktzahl innerhalb der letzten 3 Jahre (Wichtung 25 %).
Formblätter werden mit den Ausschriebungsunterlagen zur Verfügung gestellt.