Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
— ausgefüllter Bewerberbogen,
— Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB,
— Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / zur Zusammenarbeit,
— Vordruck 1C: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns,
— Vordruck 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz,
— Vordruck 1E: Vollmacht des Vertreters im Falle einer Bewerbergemeinschaft,
— Vordruck 1F: Angaben zu Auftragsanteilen in der Bewerbergemeinschaft,
— Vordruck 1G: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bewerbergemeinschaften,
— Vordruck 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2) genannten Deckungssummen, bei Bewerbergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2),
— Vordruck 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren,
— Vordruck 3A: Eigenerklärungen zur Beschäftigtenanzahl der letzten 3 Jahre,
— Vordruck 3B1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie),
— Vordruck 3B2: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie),
— Vordruck 3C: Darstellung von mind. 2 vergleichbaren Referenzprojekten für die Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI (siehe II.2.9, III.1.3).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Die Firmenzugehörigkeiten von Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, ggf. keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.