Die Stadt Schönberg hat zur Erweiterung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 12 die tangierende ehemalige Schweinezuchtanlage erworben und alle ober- und unterirdischen Bauwerke zurückbauen lassen. Im Rahmen dessen wurde ein zirka 3 500 t großes Haufwerk aus asbesthaltigen Brandrückständen festgestellt. Diese gefährlichen Abfälle sind nunmehr zu verladen, abzutransportieren und entsprechend zu entsorgen. Die Abfälle sind hierzu bereits in Big Bags verpackt, gestapelt und zumeist auf versiegeltem Untergrund gelagert. Nach Abschluss der Entsorgungsarbeiten ist die Bereitstellungsfläche zu räumen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schönberg hat zur Erweiterung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 12 die tangierende ehemalige Schweinezuchtanlage erworben und alle ober- und unterirdischen Bauwerke zurückbauen lassen. Im Rahmen dessen wurde ein zirka 3 500 t großes Haufwerk aus asbesthaltigen Brandrückständen festgestellt. Diese gefährlichen Abfälle sind nunmehr zu verladen, abzutransportieren und entsprechend zu entsorgen. Die Abfälle sind hierzu bereits in Big Bags verpackt, gestapelt und zumeist auf versiegeltem Untergrund gelagert. Nach Abschluss der Entsorgungsarbeiten ist die Bereitstellungsfläche zu räumen.
Die Stadt Schönberg hat zur Erweiterung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 12 die tangierende ehemalige Schweinezuchtanlage erworben und alle ober- und unterirdischen Bauwerke zurückbauen lassen. Im Rahmen dessen wurde ein zirka 3 500 t großes Haufwerk aus asbesthaltigen Brandrückständen festgestellt. Diese gefährlichen Abfälle sind nunmehr zu verladen, abzutransportieren und entsprechend zu entsorgen. Die Abfälle sind hierzu bereits in Big Bags verpackt, gestapelt und zumeist auf versiegeltem Untergrund gelagert. Nach Abschluss der Entsorgungsarbeiten ist die Bereitstellungsfläche zu räumen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Schönberger Land für die Stadt Schönberg, vertreten durch die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Straße 5
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.lge-mv.de🌏
E-Mail: vergabe@schoenberger-land.de📧
Telefon: +49 38828 / 330-1104📞
Fax: +49 38828 / 330-2104 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E66869761🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E66869761🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-13 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 008-013023
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Entsprechend § 14 EU Abs. 1 VOB/A wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein.
Entsprechend § 14 EU Abs. 1 VOB/A wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: GRWI-18-0035
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rottensdorfer Straße 71
23923 Schönberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Die Befähigung zur Berufsausübung weist ein Bieter, welcher im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV), in einem gleichwertigen nationalen Verzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Die Befähigung zur Berufsausübung weist ein Bieter, welcher im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV), in einem gleichwertigen nationalen Verzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Der Bieter, welcher nach Prüfung und Wertung den Zuschlag erhalten soll, hat nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Der Bieter, welcher nach Prüfung und Wertung den Zuschlag erhalten soll, hat nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV), in einem gleichwertigen nationalen Verzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV), in einem gleichwertigen nationalen Verzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Der Bieter, welcher nach Prüfung und Wertung den Zuschlag erhalten soll, hat nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Der Bieter, welcher nach Prüfung und Wertung den Zuschlag erhalten soll, hat nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV), in einem gleichwertigen nationalen Verzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV), in einem gleichwertigen nationalen Verzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Der Bieter, welcher nach Prüfung und Wertung den Zuschlag erhalten soll, hat nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Der Bieter, welcher nach Prüfung und Wertung den Zuschlag erhalten soll, hat nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zahlung des maßgeblichen Mindest-Stundenentgeltes nach § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2 VgG M-V in Verbindung mit der MStEVO M-V. Die Pflicht zu höherer Entgeltzahlung aufgrund anderweitiger Regelungen bleibt hiervon unberührt. Das Mindest-Stundenentgelt gemäß § 1 MStEVO M-V beträgt nach gegenwärtigem Rechtsstand 10,35 EUR / Stunde (brutto). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werden diesen die Pflichten zur Zahlung des maßgeblichen Mindest-Stundenentgeltes auferlegt und die Beachtung dieser Pflichten durch den Auftragnehmer überwacht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zahlung des maßgeblichen Mindest-Stundenentgeltes nach § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2 VgG M-V in Verbindung mit der MStEVO M-V. Die Pflicht zu höherer Entgeltzahlung aufgrund anderweitiger Regelungen bleibt hiervon unberührt. Das Mindest-Stundenentgelt gemäß § 1 MStEVO M-V beträgt nach gegenwärtigem Rechtsstand 10,35 EUR / Stunde (brutto). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werden diesen die Pflichten zur Zahlung des maßgeblichen Mindest-Stundenentgeltes auferlegt und die Beachtung dieser Pflichten durch den Auftragnehmer überwacht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Im Rahmen des Rückbaus der Schweinezuchtanlage wurde ein rund 3 500 t großes Haufwerk aus asbesthaltigen Brandrückständen festgestellt. Die technischen Arbeiten zum Bergen und Verpacken des Materials oblagen dem mit dem Rückbau beauftragten AN, nunmehr ist das vorgefundene Material zu verladen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Im Rahmen des Rückbaus der Schweinezuchtanlage wurde ein rund 3 500 t großes Haufwerk aus asbesthaltigen Brandrückständen festgestellt. Die technischen Arbeiten zum Bergen und Verpacken des Materials oblagen dem mit dem Rückbau beauftragten AN, nunmehr ist das vorgefundene Material zu verladen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Die gefährlichen Abfälle werden für den Auftragnehmer bereits in Bag Bags aus Kunststoffgewebe (Polypropylen), welches bei einer Ladelast von rund 1 000 kg ohne äußere Einflüsse noch reißfest ist, verpackt sein. Das Gewebe der Big Bags ist jedoch nicht witterungsbeständig, sowohl UV–Einstrahlung als auch Frost bedingen die rasche Materialalterung. Diese führt dazu, dass länger stehende Säcke beim Anheben im Rahmen des Beladevorganges Gefahr laufen, zu reißen. Dies wiederum würde eine unmittelbare Faserexposition in die Umwelt und somit eine unmittelbare Gefahrensituation hervorrufen. Aufgrund dessen ist die Bereitstellungszeit auf ein Minimum zu beschränken.
Die gefährlichen Abfälle werden für den Auftragnehmer bereits in Bag Bags aus Kunststoffgewebe (Polypropylen), welches bei einer Ladelast von rund 1 000 kg ohne äußere Einflüsse noch reißfest ist, verpackt sein. Das Gewebe der Big Bags ist jedoch nicht witterungsbeständig, sowohl UV–Einstrahlung als auch Frost bedingen die rasche Materialalterung. Diese führt dazu, dass länger stehende Säcke beim Anheben im Rahmen des Beladevorganges Gefahr laufen, zu reißen. Dies wiederum würde eine unmittelbare Faserexposition in die Umwelt und somit eine unmittelbare Gefahrensituation hervorrufen. Aufgrund dessen ist die Bereitstellungszeit auf ein Minimum zu beschränken.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Entsprechend § 14 EU Abs. 1 VOB/A wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein.
Entsprechend § 14 EU Abs. 1 VOB/A wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter dürfen bei der Angebotsöffnung nicht anwesend sein.
Mit den Angebotsunterlagen ist zusätzlich einzureichen:
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 008-013023 (2021-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 410582.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge