Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzliste Lose 1 und 2 (Anlage A3.1) über in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Verwertungs-, bzw. Beseitigungsleistungen unter Angabe der entsorgten Abfallmengen, der Leistungszeit sowie des AG unter Angabe eines Ansprechpartners und der Telefonnummer.
- Mindestanforderung Lose 1 und 2: Der Bieter muss die Verwertung/Beseitigung von jeweils mindestens 40 % der Jahresgesamtmenge der ausgeschriebenen Abfälle von mindestens zwei Abfallverbrennungsanlagen/Müllheizkraftwerken nachweisen.
- Referenzliste Los 3 (Anlage A3.2) über in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Verwertungs-, bzw. Beseitigungsleistungen unter Angabe der entsorgten Abfallmengen, der Leistungszeit sowie des AG unter Angabe eines Ansprechpartners und der Telefonnummer.
- Darstellung der vorgesehenen Verwertungs-/Beseitigungsanlagen in den Anlage A6.1 bis A6.3, bzw. A6.4 mit Angaben zu den einzelnen Betreibern.
- Mindestanforderung Lose 1 und 2:
Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Verwertungs-/Beseitigungsanlagen:
1) mindestens eine Anlage zur Verwertung (UTV) und eine Anlage zur Beseitigung (UTD).
2) mindestens eine weitere Anlage zur Verwertung (UTV) als redundante Ersatzanlage, die räumlich (unterschiedliche Schachtanlagen) von der unter 1) genannten Anlage (UTV) getrennt sein muss.
Los 1 und Los 2: Sofern die benannten Anlagen nicht vom Bieter selbst betrieben werden, hat der Bieter vom jeweiligen Unterauftragnehmer, bzw. vom verbundenen Unternehmen zusätzlich die Anlage A6.4 vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
- Nachweise der Anlagen- und Betriebsgenehmigungen der in den Anlage A6.1 bis A6.3 bzw. A6.4 benannten Entsorgungsanlagen, die für die in dieser Ausschreibung gegenständlichen Abfallarten genehmigt sein müssen. (Immissionsschutz-, Abfall- bzw. Bergrecht.)
- Im Fall der Verwertung des Abfalls sind zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen:
- Betriebsgenehmigungen für genannte Versatzbergwerke nach Bundesberggesetz (BbergGG)
- Im Fall der Beseitigung des Abfalls sind zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen:
- Betriebsgenehmigung als Untertagedeponie nach Bundesberggesetz (BBergGG)
- Erläuterungen zum beabsichtigten Entsorgungsverfahren (Beschreibung über die Art der Verwertung/Beseitigung) Diese Erläuterung ist als Anlage A9 zu kennzeichnen.
- Eigenerklärung zur vorhandenen Fahrzeugtechnik (Anlage A5)
- Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf die hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel