Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm den Transport und die Entsorgung von Restabfall (Abfallschlüssel 20 03 01) und sperrigem Restabfall, beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) im offenen Verfahren europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll
VgV/EU/21/003
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm den Transport und die Entsorgung von Restabfall (Abfallschlüssel 20 03...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm den Transport und die Entsorgung von Restabfall (Abfallschlüssel 20 03 01) und sperrigem Restabfall, beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) im offenen Verfahren europaweit aus.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Zuschlag je Los (Los 1-2) an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag
Der Auftragnehmer übernimmt die Abfälle am Entsorgungszentrum und transportiert diese zu der vorgesehenen Entsorgungsanlage.
Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Entsorgung in einer dafür geeigneten und nach dem Bundes-Immissionsgesetz BImSchG oder gleichwertig genehmigten Entsorgungsanlage sicherzustellen.
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologische Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-31 📅
Datum des Endes: 2021-06-27 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sperriger Restabfall – beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren,
(1.2) Erklärung des Bieters, über die Höhe der bestehenden Versicherungssummen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck):
(Teil A) Eignung des Bieters:
(Teil A.1) Erklärung, dass die gültige Zertifizierung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck):
(Teil A) Eignung des Bieters:
(Teil A.1) Erklärung, dass die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG oder gleichwertig vorliegt.
(Teil A.2.) Erklärung, dass die Notifizierung gemäß der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungs-gesetzes für die Abfallarten vorliegt.
(Teil B) Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Leistung,
— Umfang des Auftrags,
— Auftragswert,
— Ausführungszeitraum,
— Ort der Abholung,
— Ort der Entsorgungsanlage.
(Teil C) Haftpflichtversicherung:
(Teil C.1) Erklärung über die Höhe der abgeschlossenen Versicherungssummen zum Auftragsbeginn
(Teil D) Fahrzeuge:
(Teil D.1) Erklärung über welche Abgasnorm (Euronorm) die eingesetzten Fahrzeuge überwiegend verfügen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“,
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
2. Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Nachweis, dass der Bieter als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertig zertifiziert ist.
(2.2) Nachweis, dass der vom Bieter festgelegte Entsorgungsbetrieb die ordnungsgemäße Entsorgung in einer nach BImSchG oder gleichwertig genehmigten Entsorgungsanlage vornimmt.
(2.3) Nachweis, dass die Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
(2.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.4.1) Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/zur Eignungsleihe“,
(2.4.2) Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen (Nachunternehmen/Eignungsleihe) gesondert zu unterschreiben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
“1. Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine...”
1. Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen,
(1.2.2) der Bieterfragebogen (Vordruck) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen,
(1.2.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.4) Vordruck „Angebot“
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt der Lose 1-2 (Vordruck),
(1.6) Zusammenfassung der Lose (Vordruck).
2. Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Nachweis zur Einhaltung der bestätigten EURO-Abgasnorm. Einsicht der entsprechenden Fahrzeugpapiere der eingesetzten Fahrzeuge.
3. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
4. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
5. Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
6. Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung,
(6.2) Bewerbungsbedingungen,
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen,
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
(6.5) Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDYCK
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 341 925 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hamm Die Abholung und Übernahme des Abfalls erfolgt im Entsorgungszentrum
Am Lausbach 4
59075 Hamm Bockum-Hövel” Umfang der Beschaffung
Titel: Sperriger Restabfall — beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 035-086462
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Restabfall (Abfallschlüssel 20 03 01)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RWE Generation SE
Postanschrift: RWE Platz 3
Postort: Essen
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: daniel.toerner@rwe.com📧
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 318 725 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Sperriger Restabfall — beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH
Postanschrift: Sunderweg 98
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44147
E-Mail: info@doga.de📧
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.doga.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 23 200 💰
“Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine...”
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDRDT
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 098-258089 (2021-05-19)