Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Alle aufgeführten Unterlagen sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge einzureichen:
1. Benennung der Anlage/en mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten, die für die Mono-Klärschlammverbrennung vorgesehen ist (sind).
2. Eigenerklärung des Anlagenbetreibers falls die vorgesehene Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in der Genehmigung bzw. im Bau sein sollte, dass zum Vertragsbeginn eine Mono-Klärschlammverbrennung gesichert ist. Weitere Angaben zum Genehmigungs-/Bautenstand sind in diesem Fall verpflichtend (gem. Ziffer III.1.3.4). Des Weiteren wäre in diesem Fall eine zusätzliche Einverständniserklärung verpflichtend, dass die gemäß Ziffer 4.8 der Leistungsbeschreibung erforderliche Sicherheit zur Vertragserfüllung ausdrücklich auch diesen Sicherungszweck bzw. dieses Leistungsversprechen mit umfasst.
3. Vorlage einer BlmSchG-Genehmigung für die vorgesehene Anlage.
4. Nachweis zur Genehmigung der Anlage/en zur Verwertung von Klärschlamm sowie deren Gültigkeitsdauer der Genehmigung.
5. Erklärung zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage/en, zur Verfügung stehende Kapazitäten, Auslastungsgrad der Anlage/en bzw. Angabe der Werwertung bei Revisionen o.ä.. Sofern der Bieter sich zur Absicherung der erforderlichen Kapazitäten anderer Anlagenbetreiber bedienen möchte, muss der Bieter dies durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung eines Dritten nachweisen.
6. Erklärung des Bieters, dass über die gesamte Vertragslaufzeit eine Verwertungs- und Entsorgungssicherheit des Klärschlamms besteht.
7. Benennung von Ausweichmöglichkeiten, bei Havarien oder Revisionen.
8. Angaben zur Transportentfernung der unter Punkt 1 zu benennenden Anlage/en mit km-Angabe zwischen dem zu entsorgendem Klärwerk (Klärwerk Magdeburg/Gerwisch) und der Verbrennungsanlage.
9. Benennung des Standortes der Eingangswaage (Nachweis geeichte Waage) über die die Abnahme des Klärschlamms und wie die Nachweisführung erfolgt.
10. Das für die Leitung und Ausführung vorgesehene technische Personal, die für die Ausführung dieser Leistung vorgesehen sind.
11. Benennung der geplanten bzw. zum Einsatz kommenden Nachunternehmerleistungen unter Beifügung entsprechender Erklärungen bzw. Nachweise zur Eignung (Referenz zum Auftragsgegenstand).
12. Erklärung zur Absicherung des Transportes während der Servicezeiten (Mo. bis Do. von 7.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 7.00 bis 12.00 Uhr), aber auch an Samstagen und in Ausnahmefällen auch an Feiertagen.
13. Erklärung, dass der zur Verfügung bereitgestellte Klärschlamm der ordnungsgemäßen Abfallverwertung zugeführt wird und die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die Nachweisverordnung (NachwV), zu beachten und eingehalten werden (sowohl vom Auftragnehmer, als auch Nachunternehmer).
14. Konzept zum Phosphorrecycling inkl. Beschreibung des technischen Verfahrens, Benennung der Phosphorrückgewinnungsquote und des Anlagenstandortes zur Phosphorrückgewinnung. Angabe, ab wann frühestmöglich Phosphor zurückgewonnen werden kann, unabhängig von der gesetzlichen Frist (ab 2029).