Transport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm

Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG

Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG beabsichtigen den in dem Klärwerk Magdeburg/Gerwisch anfallenden Klärschlamm für den Transport und zur thermischen Verwertung an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Der Klärschlamm soll im Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2033 thermisch in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage verwertet werden. Ab 1.1.2029 muss entsprechend der Klärschlammverordnung die Verwertung zusätzlich mit einer Phosphorrückgewinnung erfolgen.
Ziel des Auftraggebers ist eine mittel- bis langfristig, planbare, nachhaltige, umweltfreundliche und kostengünstige Klärschlammentsorgung unter Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Beachtung von Umweltaspekten zu gewährleisten. Die Verwertung des Klärschlamms hat gemäß den Vorgaben der gültigen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der einschlägigen Gesetze zu erfolgen.
Pro Jahr fallen für den Transport ca. 16 000 bis 21 000 t Originalsubstanz (OS) an. In der Regel beträgt der Klärschlammanfall pro Werktag ca. 70-75 t OS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-31 Auftragsbekanntmachung
2021-06-14 Ergänzende Angaben
2021-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 110210415A
Kurze Beschreibung:
Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG beabsichtigen den in dem Klärwerk Magdeburg/Gerwisch anfallenden Klärschlamm für den Transport und zur thermischen Verwertung an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Der Klärschlamm soll im Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2033 thermisch in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage verwertet werden. Ab 1.1.2029 muss entsprechend der Klärschlammverordnung die Verwertung zusätzlich mit einer Phosphorrückgewinnung erfolgen. Ziel des Auftraggebers ist eine mittel- bis langfristig, planbare, nachhaltige, umweltfreundliche und kostengünstige Klärschlammentsorgung unter Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Beachtung von Umweltaspekten zu gewährleisten. Die Verwertung des Klärschlamms hat gemäß den Vorgaben der gültigen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der einschlägigen Gesetze zu erfolgen. Pro Jahr fallen für den Transport ca. 16 000 bis 21 000 t Originalsubstanz (OS) an. In der Regel beträgt der Klärschlammanfall pro Werktag ca. 70-75 t OS.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jerichower Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Blauen Bock 1
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://sw-magdeburg.de 🌏
E-Mail: einkauf@sw-magdeburg.de 📧
Telefon: +49 391-5872297 📞
Fax: +49 391-5872827 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=388881 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=388881 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-281038
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 076-194464
ABl. S-Ausgabe: 107

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG beabsichtigen den in dem Klärwerk Magdeburg/Gerwisch anfallenden Klärschlamm für den Transport und zur thermischen Verwertung an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Der Klärschlamm soll im Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2033 thermisch in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage verwertet werden. Ab 1.1.2029 muss entsprechend der Klärschlammverordnung die Verwertung zusätzlich mit einer Phosphorrückgewinnung erfolgen.
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Ziel des Auftraggebers ist eine mittel- bis langfristig, planbare, nachhaltige, umweltfreundliche und kostengünstige Klärschlammentsorgung unter Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Beachtung von Umweltaspekten zu gewährleisten. Die Verwertung des Klärschlamms hat gemäß den Vorgaben der gültigen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der einschlägigen Gesetze zu erfolgen.
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Pro Jahr fallen für den Transport ca. 16 000 bis 21 000 t Originalsubstanz (OS) an. In der Regel beträgt der Klärschlammanfall pro Werktag ca. 70-75 t OS.
Verladung, Ausgangsverwiegung, Transport, Eingangsverwiegung und thermische Verwertung in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage von Klärschlamm mit einer Menge von ca. 16 000 bis 21 000 t pro Jahr Originalsubstanz (OS), ca. 70-75 t pro Tag OS (Montag bis Freitag), bei Anlagenhavarie Schwankung von bis zu 125 t OS pro Arbeitstag (nach Wochenenden u. Feiertagen oder verfahrenstechnischen Änderungen). Nicht transportfähiger Klärschlamm (z. B. schlecht entwässerter durch Betriebsstörung der Dekanter) ist auf dem Klärwerksgelände in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Schlammlager zu verbringen. Im Schlammlager wird der vorgenannte, abgekippte, sowie ein ggf. zusätzlich mittels einer Dickschlammpumpe dorthin gepumpte Klärschlamm aus dem Schlammbehandlungsprozess gelagert. Über das Jahr beträgt die Klärschlammmenge im Schlammlager bis zu 1 000 t OS. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Erfahrungswerte von Jahresmengen aus den Vorjahren. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Abnahme der prognostischen Jahresmengen. Betriebsbedingte Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.
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Die Ausgangswiegung erfolgt auf dem Klärwerk mittels einer vom Auftragnehmer zu bedienenden, vorhandenen, geeichten Schwerlastwaage. Die Wiegung besteht aus einer Leerwiegung des Transportfahrzeuges und einer Vollwiegung unmittelbar nach der Beladung.
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Mit der Mono-Klärschlammverbrennung ist zusätzlich sicherzustellen, dass aus der Asche ab 1.1.2029 eine Phosphorrückgewinnung erfolgt, die widerum spätestens zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtend ist. Die Disposition und sämtliche zusätzliche Aufwendungen hierfür obliegen dem Auftragnehmer.
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Dies ist bei der Kalkulation und beim Ausweis des Einheitspreises zu berücksichtigen.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um weitere 5 Jahre im beiderseitigen Einvernehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klärwerk Magdeburg/Gerwisch, Lostauer Str. 24, 39175 Gerwisch
Der Klärschlamm wird aus einem Dickschlammsilo zur Abholung auf dem Klärwerksgelände bereitgehalten. Ggf. erfolgt ein Transport innerhalb des Klärwerkes zum Schlammbecken, sowie die Abholung aus dem Schlammbecken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf Deutsch vorzulegen.
Alle aufgeführten Unterlagen sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge einzureichen:
1. Qualitätssicherung im jeweiligen Unternehmen (QM-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, internes QM-Handbuch mit entsprechenden Anforderungen),
2. Eigenerklärung auf Zuverlässigkeit:
a) dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) dass das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung gegangen hat,
d) dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) dass keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden,
f) dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
3. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes (Kopie),
4. Aktuelle Nachweise zur Unbedenklichkeit der zuständigen in- oder ausländischen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträgers (Kopie),
5. Bescheinigung der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder entsprechend den Vorschriften seines Mitgliedstaates,
6. Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die auszuführenden Tätigkeiten mit einer Deckungssumme 5 Mio. EUR zweifach maximiert sowie einer Betriebsunterbrechungsversicherung,
7. gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung „Befördern, Beseitigen, und/oder Verwerten“ Abfallnummer: 190805.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Unterlagen sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge einzureichen:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) für Leistungen, die eine thermische Verwertung und entsprechende Logistikprozesse mit kommunalen Klärschlämmen beinhalten.
2. Erklärung des Anlagenbetreibers, dass die thermische Mono-Klärschlammverwertung in Eigenleisung zur Verfügung gestellt werden kann und ggf. nur Neben- oder Randleistungen mit Nachunternehmern durchgeführt werden sollen.
3. Nachunternehmer, soweit sie für die Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, haben die Eigenerklärung gemäß III.1.1., 2. Eigenerklärung auf Zuverlässigkeit: a) bis f) mit dem Angebot vorzulegen. Nachunternehmer des Bieters, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublick Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf Deutsch vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle aufgeführten Unterlagen sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge einzureichen:
1. Benennung der Anlage/en mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten, die für die Mono-Klärschlammverbrennung vorgesehen ist (sind).
2. Eigenerklärung des Anlagenbetreibers falls die vorgesehene Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in der Genehmigung bzw. im Bau sein sollte, dass zum Vertragsbeginn eine Mono-Klärschlammverbrennung gesichert ist. Weitere Angaben zum Genehmigungs-/Bautenstand sind in diesem Fall verpflichtend (gem. Ziffer III.1.3.4). Des Weiteren wäre in diesem Fall eine zusätzliche Einverständniserklärung verpflichtend, dass die gemäß Ziffer 4.8 der Leistungsbeschreibung erforderliche Sicherheit zur Vertragserfüllung ausdrücklich auch diesen Sicherungszweck bzw. dieses Leistungsversprechen mit umfasst.
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3. Vorlage einer BlmSchG-Genehmigung für die vorgesehene Anlage.
4. Nachweis zur Genehmigung der Anlage/en zur Verwertung von Klärschlamm sowie deren Gültigkeitsdauer der Genehmigung.
5. Erklärung zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage/en, zur Verfügung stehende Kapazitäten, Auslastungsgrad der Anlage/en bzw. Angabe der Werwertung bei Revisionen o.ä.. Sofern der Bieter sich zur Absicherung der erforderlichen Kapazitäten anderer Anlagenbetreiber bedienen möchte, muss der Bieter dies durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung eines Dritten nachweisen.
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6. Erklärung des Bieters, dass über die gesamte Vertragslaufzeit eine Verwertungs- und Entsorgungssicherheit des Klärschlamms besteht.
7. Benennung von Ausweichmöglichkeiten, bei Havarien oder Revisionen.
8. Angaben zur Transportentfernung der unter Punkt 1 zu benennenden Anlage/en mit km-Angabe zwischen dem zu entsorgendem Klärwerk (Klärwerk Magdeburg/Gerwisch) und der Verbrennungsanlage.
9. Benennung des Standortes der Eingangswaage (Nachweis geeichte Waage) über die die Abnahme des Klärschlamms und wie die Nachweisführung erfolgt.
10. Das für die Leitung und Ausführung vorgesehene technische Personal, die für die Ausführung dieser Leistung vorgesehen sind.
11. Benennung der geplanten bzw. zum Einsatz kommenden Nachunternehmerleistungen unter Beifügung entsprechender Erklärungen bzw. Nachweise zur Eignung (Referenz zum Auftragsgegenstand).
12. Erklärung zur Absicherung des Transportes während der Servicezeiten (Mo. bis Do. von 7.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 7.00 bis 12.00 Uhr), aber auch an Samstagen und in Ausnahmefällen auch an Feiertagen.
13. Erklärung, dass der zur Verfügung bereitgestellte Klärschlamm der ordnungsgemäßen Abfallverwertung zugeführt wird und die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die Nachweisverordnung (NachwV), zu beachten und eingehalten werden (sowohl vom Auftragnehmer, als auch Nachunternehmer).
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14. Konzept zum Phosphorrecycling inkl. Beschreibung des technischen Verfahrens, Benennung der Phosphorrückgewinnungsquote und des Anlagenstandortes zur Phosphorrückgewinnung. Angabe, ab wann frühestmöglich Phosphor zurückgewonnen werden kann, unabhängig von der gesetzlichen Frist (ab 2029).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Inländische Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben eine Verpflichtungserklärung nach § 10 des Landesvergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten für den Klärschlamm in der Landwirtschaft sowie durch Mitverbrennung o.ä. stehen langfristig nicht mehr zur Verfügung. Zudem muss ab 2029 die Phosphorrückgewinnung erfolgen. Die damit einhergehenden, ggf. sprungfix ansteigenden Kosten, sollen zur langfristigen Gebührenstabilität linearisiert werden und bedürfen deshalb einer längeren und planbaren Vertragslaufzeit, als 4 Jahre.Infolgedessen kann die Entsorgungssicherheit nur dauerhaft gewährleistet und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben mittels einer Mono-Klärschlammverbrennung bereits unter Berücksichtigung einer späteren Phoshorrückgewinnung erfüllt werden. In diesem Zusammenhang haben sich die Städtischen Werke Magdeburg dazu entschlossen, frühzeitig Kapazitäten in einer bestehenden Mono-Klärschlamverbrennungsanlage zu sichern.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten für den Klärschlamm in der Landwirtschaft sowie durch Mitverbrennung o.ä. stehen langfristig nicht mehr zur Verfügung. Zudem muss ab 2029 die Phosphorrückgewinnung erfolgen. Die damit einhergehenden, ggf. sprungfix ansteigenden Kosten, sollen zur langfristigen Gebührenstabilität linearisiert werden und bedürfen deshalb einer längeren und planbaren Vertragslaufzeit, als 4 Jahre.
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Infolgedessen kann die Entsorgungssicherheit nur dauerhaft gewährleistet und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben mittels einer Mono-Klärschlammverbrennung bereits unter Berücksichtigung einer späteren Phoshorrückgewinnung erfüllt werden. In diesem Zusammenhang haben sich die Städtischen Werke Magdeburg dazu entschlossen, frühzeitig Kapazitäten in einer bestehenden Mono-Klärschlamverbrennungsanlage zu sichern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Ver- und Entsorger (Gas, Wasser, Strom und Abwasser)
Kontakt
Kontaktperson: Abt. Einkaufs- und Logistikmanagement
Adresse des Käuferprofils: http://sw-magdeburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=388881 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 107-281038 (2021-05-31)
Ergänzende Angaben (2021-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-308046
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 107-281038
ABl. S-Ausgabe: 117
Quelle: OJS 2021/S 117-308046 (2021-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG beabsichtigen den in dem Klärwerk Magdeburg/Gerwisch anfallenden Klärschlamm für den Transport und zur thermischen Verwertung an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Der Klärschlamm soll im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2033 thermisch in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage verwertet werden. Ab 01.01.2029 muss entsprechend der Klärschlammverordnung die Verwertung zusätzlich mit einer Phosphorrückgewinnung erfolgen. Ziel des Auftraggebers ist eine mittel- bis langfristig, planbare, nachhaltige, umweltfreundliche und kostengünstige Klärschlammentsorgung unter Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Beachtung von Umweltaspekten zu gewährleisten. Die Verwertung des Klärschlamms hat gemäß den Vorgaben der gültigen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der einschlägigen Gesetze zu erfolgen. Pro Jahr fallen für den Transport ca. 16.000 bis 21.000 t Originalsubstanz (OS) an. In der Regel beträgt der Klärschlammanfall pro Werktag ca. 70-75 t OS.
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Gesamtwert des Auftrags: 16 865 663 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 245-647218
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG beabsichtigen den in dem Klärwerk Magdeburg/Gerwisch anfallenden Klärschlamm für den Transport und zur thermischen Verwertung an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Der Klärschlamm soll im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2033 thermisch in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage verwertet werden. Ab 01.01.2029 muss entsprechend der Klärschlammverordnung die Verwertung zusätzlich mit einer Phosphorrückgewinnung erfolgen.
Mehr anzeigen
Pro Jahr fallen für den Transport ca. 16.000 bis 21.000 t Originalsubstanz (OS) an. In der Regel beträgt der Klärschlammanfall pro Werktag ca. 70-75 t OS.
Verladung, Ausgangsverwiegung, Transport, Eingangsverwiegung und thermische Verwertung in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage von Klärschlamm mit einer Menge von ca. 16.000 bis 21.000 t pro Jahr Originalsubstanz (OS), ca. 70-75 t pro Tag OS (Montag bis Freitag), bei Anlagenhavarie Schwankung von bis zu 125 t OS pro Arbeitstag (nach Wochenenden u. Feiertagen oder verfahrenstechnischen Änderungen). Nicht transportfähiger Klärschlamm (z.B. schlecht entwässerter durch Betriebsstörung der Dekanter) ist auf dem Klärwerksgelände in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Schlammlager zu verbringen. Im Schlammlager wird der vorgenannte, abgekippte, sowie ein ggf. zusätzlich mittels einer Dickschlammpumpe dorthin gepumpte Klärschlamm aus dem Schlammbehandlungsprozess gelagert. Über das Jahr beträgt die Klärschlammmenge im Schlammlager bis zu 1.000 t OS. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Erfahrungswerte von Jahresmengen aus den Vorjahren. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Abnahme der prognostischen Jahresmengen. Betriebsbedingte Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.
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Mit der Mono-Klärschlammverbrennung ist zusätzlich sicherzustellen, dass aus der Asche ab 01.01.2029 eine Phosphorrückgewinnung erfolgt, die widerum spätestens zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtend ist. Die Disposition und sämtliche zusätzliche Aufwendungen hierfür obliegen dem Auftragnehmer.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 75
Kostenkriterium (Name): Fahrtkilometer
Kostenkriterium (Gewichtung): 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-16 📅
Name: Mühlheizkraftwerk Rothensee GmbH
Postanschrift: Kraftwerk-Privatweg 7
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39126 Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-5872708 📞
E-Mail: christian.lux@mhkw-magdeburg.de 📧
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.mhkw-rothensee.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 16 865 663 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 245-647218 (2021-12-14)