Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: (...)
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens 9.000 Mg pro Jahr) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
- Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Refe-renzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Weiter ist vorzulegen:
- Erklärung nach LTMG,
- Angabe der Beschäftigten,
- Angaben zur Leistungserbringung,
- Erklärung zur Anlagen- oder Kapazitätsverfügbarkeit
- Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder
- Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart und
- Eigenerklärung, dass die vorgesehene/n Verwertungsanlage/n den Anforderungen nach den Güte- und Prüfbestimmungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. Gütesicherung Gärprodukt (RAL-GZ 245) bzw. der Gütesicherung Kompost (RAL-GZ 251) entsprechen muss/müssen.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises,
- Der Nachweis, dass die Anlage(n) den Anforderungen der RAL-GZ 245 bzw. der RAL-GZ 251 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt/erfüllen, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i. S. v. § 33 Abs. 3 VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angegebene/n Verwertungsanlage/n die Anforderungen nach den Güte- und Prüfbestimmungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
• des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 245 bzw. RAL-GZ 251 gemäß § 34 Abs. 1 VgV,
• oder gleichwertiger Gütezeichen gemäß § 34 Abs. 4 VgV,
• oder Nachweisen gemäß § 34 Abs. 5 VgV
erfolgen.