Transport und Verwertung von Bioabfall (AVV 200301)

Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben ausgeschriebenen Leistung ist der Transport und Verwertung von Bioabfall (AVV-Nr. 20 03 01), gesammelt in den in Berlin ausgestellten Biotonnen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-12 Auftragsbekanntmachung
2021-12-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von biologischen Abfällen
Referenznummer: 1000002625
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben ausgeschriebenen Leistung ist der Transport und Verwertung von Bioabfall (AVV-Nr. 20 03 01), gesammelt in den in Berlin ausgestellten Biotonnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von biologischen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung von biologischen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsr.de 🌏
E-Mail: petra.arndt@bsr.de 📧
Telefon: +49 30/7592-2279 📞
Fax: +49 30/7592-2460 📠
URL der Dokumente: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php 🌏
URL der Teilnahme: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-15 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-523970
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von 1.000 to Bioabfall
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von 4.000 to Bioabfall
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von 5.000 to Bioabfall

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebe-nen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf die hier ausgeschriebene Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 03 01) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln), gilt auch für Unterauftragnehmer
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Auflistung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik samt Schadstoffklassen, einschl. Eigenerklärung über die Einhaltung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) (Teil A, Anlage 5)
Eigenerklärung oder Nachweis, dass die angebotenen Kapazitäten in der bzw. der/den Verwertungsanlage(n) über die gesamte Vertragslaufzeit verfügbar sind
Nachweis der Genehmigungen der Entsorgungsanlagen aus denen Abfallschlüssel und genehmigte Mengen hervorgehen
Erklärung zur Umsetzung der fünfstelligen Abfallhierarchie (Teil A, Anlage A6)
Darstellung Stoffstrom (Teil A, Anlage A7)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schadstoffklassen
Verwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 80

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bsr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 201-523970 (2021-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Bioabfall (AVV-Nr. 20 03 01), gesammelt in den in Berlin ausgestellten Biotonnen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 255-675503
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 201-523970
ABl. S-Ausgabe: 255
Zusätzliche Informationen
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis (Gewichtung): 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-23 📅
Name: Wiese Umwelt Service GmbH
Postort: Großkayna
Land: Deutschland 🇩🇪
Sachsen-Anhalt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU vor.
Quelle: OJS 2021/S 255-675503 (2021-12-28)