Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1.
M i n d e s t a n f o r d e r u n g e n_R e f e r e n z e n
Gefordert werden mindestens fünfzehn vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren (pro Jahr mindestens 5), die mit hinsichtlich Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
1.1
Vergleichbar ist eine Leistung dann, wenn sie hinsichtlich Art und Umfang die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllt.
a)
K r i t e r i u m:
Art und Umfang der erbrachten Leistung
M i n d e s t a n f o r d e r u n g:
Disposition und Durchführung von Kunsttransporten inklusive der Gestellung von speziellen Transportkisten für den Kunsttransport (Transportkiste, Variokiste, Kurierkoffer, Klimakiste) sowie fachgerechter Transport von großen kulturhistorischen Schwerlastobjekten
b)
K r i t e r i u m:
Anzahl der transportierten Leihgaben
M i n d e s t a n f o r d e r u n g:
Mindestens 50 musealen Leihgaben
c)
K r i t e r i u m:
Anzahl der angefahrenen Leihgeber
M i n d e s t a n f o r d e r u n g:
Mindestens 10 nationalen und internationalen Leihgebern
--
H I N W E I S E :
aa)
G e f o r d e r t e_A n g a b e n
Für jeden der geforderten Referenzenfälle sind folgende Angaben zu machen (Formblatt 124.1_LD):
- Einrichtung/Auftraggeber
- Ausstellung
- Jahr der Ausstellung
- Anzahl der transportierten Leihgaben
- Anzahl der angefahrenen Leihgeber
- Abschlusszeitpunkt (Monat/Jahr)
- Ansprechpartner des Referenzgebers (Name, Telefon) beim Auftraggeber
bb)
A u s k ü n f t e
Der Bieter erteilt der Auftraggeberin mit Angebotsabgabe die Erlaubnis, entsprechende Auskünfte bei den Referenzunternehmen einzuholen.
cc.
A u s k u n f s p f l i c h t
Die verlangten Angaben in Bezug auf die Referenzen sind zwingend erforderlich und können insbesondere nicht unter Hinweis auf den Datenschutz verweigert werden. Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten während des Vergabeverfahrens ist § 6 Abs. 1 der DSGVO. Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich und muss ich ggf. um die Einholung einer Einwilligung des Betroffenen bemühen. Von Seiten des Auftraggebers ist ein Merkblatt Datenschutzhinwiese der Ausschreibung beigelegt, aus dem hervorgeht, dass die erhobenen Daten ausschließlich für das hier genannte Vergabeverfahren wendet werden.
2.
M i n d e s t a n f o r d e r u n g e n_ a n_ d i e_ B e s c h ä f t i g t e n
a) Projektleiter/in:
- Mindestens 8 mit diesem Transportauftrag vergleichbare Tätigkeiten als Projektleiter/in in den letzten drei Jahren
- Fließende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Fachenglisch
- Polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 12 Monate ist
b) Kunstpacker/innen- und Kraftfahrer/innen:
- Ausbildung zum Handelsfachpacker/in, Fachlagerist/in, Fachkraft für Lagerlogistik oder Fachkraft der Verpackungstechnik oder mehrjährige Erfahrung als Kunstpacker in Verbindung mit einer anderen Berufsqualifikation
- Mindestens 8 mit dem Transportauftrag vergleichbare Tätigkeiten als Kunstpacker/in in den letzten drei Jahren
- Kunstpacker, die am Ausstellungsort Exponate aus- und einpacken, müssen fließend deutsch sprechen können.
- Polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 12 Monate ist.
c) Luftsicherheitskontrollkräfte
- Sofern für den Auftrag erforderlich, muss der Auftragnehmer durch den Einsatz von Luftsicherheitskontrollkräften gewährleisten, dass bei Luftfrachttransporten die Ware im sog. "Abweichenden Verfahren" transportiert werden kann.
3
M i n d e s t a n f o r d e r u n g e n_ a n_ d e n _ F u h r p a r k
- Hydraulische Luftfederung
- Geschlossener wärmegedämmter Kofferaufbau mit zweiflügeliger Tür mit Gummidichtungen und Hebebühne
- Halteschienen/Verzurrmöglichkeiten für Gurte entlang der Kofferwände um Paletten oder Kisten zu sichern
- Laderaum mit vom Fahrer kontrollier- und steuerbarer Klimaanlage mit unabhängiger Versorgung bei Fahrzeugstillstand
- Alarmanlage; gegen Entfernung und Vandalismus geschütztes Satelliten(Ortungssystem)
- Feuerlöschausrüstung
- Auto- oder Mobiltelefon
- Dritter Sitz für Kurier (soweit erforderlich)
Soweit erforderlich:
- Zusatzsitz für Kurierbegleitung
- Zollverschlusstauglicher Aufbau ("Koffer")
4.
M i n d e s t a n f o r d e r u n g e n_ a n _ L a g e r k a z i t ä t e n
a)
Sicherheits-/Kunstlager
Ist aufgrund von Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten oder einem anderen wichtigen Grund oder nach Vorgabe des Leihgebers eine Übernachtung auf dem Transportweg nicht zu vermeiden ist, muss der LKW in einem dafür vorgesehenen Sicherheits-/Kunstlager eingestellt werden.Die Exponate dürfen in dieser Zeit nicht vom LKW abgeladen werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Sicherheitslager eine abgeschlossene Garage umfasst, die entsprechend gesichert und vor Diebstahl ge-schützt ist und eine Temperierung des LKW und der geladenen Fracht gewährleistet.
Folgende Anforderungen muss ein entsprechendes Kunstlager erfüllen.
-Das Sicherheits-/Kunstlager muss der Sicherungsgruppe SG3 gemäß den Richtlinien des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ("Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe", VdS 2333: 2014-09 (04a)) entsprechen und permanent durch eine Einbruchmelde- und Brandmeldeanlage überwacht werden. Es muss eine Direktaufschaltung dieser Anlagen zu Polizei bzw. Feuerwehr bestehen.
- Das Sicherheits-/Kunstlager muss über eine geeignete Feuerlöscheinrichtung verfügen und sauber und trocken sein.
- Im Falle von zu lagernden Klimakisten muss das Sicherheits-/Kunstlager außerdem über eine fest installierte zentrale Klimaanlage verfügen.
- Das bedeutet: Kompressoren und Wärmetauscher dürfen sich nicht im Lagerraum befinden; die Klimaanlage muss sicherstellen, dass jederzeit unabhängig von Jahres- und Tageszeit die relative Luftfeuchtigkeit konstant zwischen 50 und 55 % und die Temperatur konstant zwischen 18 und 24 Grad Celsius liegt; Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen durchgängig durch Klimaschreiber dokumentiert werden; gleichwertige Klimatisierungslösungen sind zulässig, dabei müssen aber folgende Kriterien nachgewiesen werden:
- Im Lagerraum der Exponate dürfen keine wasser- oder kältemittelführenden Leitungen und keine Kabellagen, die Brandherde bilden können, vorhanden sein; zum Nachweis der Gleichwertigkeit der Klimatisierungslösung sind auf Verlagen drei Referenzen über entsprechende Leistungen für Museen oder vergleichbare Kultureinrichtungen durch Eigenerklärung nachzuweisen.
b)
Zolllager
Sofern und soweit für den Auftrag erforderlich, muss der Auftraggeber im Zollraum über ausreichend selbst bewirtschaftete Lagerkapazität verfügen, die die Anforderungen an ein Sicherheits-/Kunstlager erfüllt.