Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen (Anlage E5),
— Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001 (vgl. Anlage E1),
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 27001 bzw. Verpflichtungserklärung, dass das Zertifikat bis spätestens eine Woche nach Erteilung der Zuschlagsabsicht vorliegen wird (IT-Grundschutz nach BSI ist hier nicht gefordert),
— Gefahrgut.
Das Untersuchungsmaterial ist als infektiös oder als potentiell infektiös anzusehen und somit als Gefahrgut einzustufen.
Da es sich um Gefahrgut der Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe) gemäß Anlage A zur GGVSEB/ ADR im Sinne der UN-Nummer 3373 (Biologischer Stoff, Kategorie B) handelt, sind die Vorgaben der Verpackungsanweisung P 650, in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Mögliche Änderungen der gefahrgutrechtlichen Vorschriften für den Transport (ansteckungsgefährlicher Stoffe) und die während der Vertragslaufzeit in Kraft tretenden GGVSEB/ ADR – Neufassungen sind zu beachten und umzusetzen.
Bei Gefahrguttransporten darf nur zuverlässiges und entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Voraussetzungen zum Transport von Gefahrgut erfüllt werden und sichert die Einhaltung aller Auflagen beim Transport von Gefahrgut, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR) zu (vgl. Anlage E1),
Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch von diesen die Voraussetzungen zum Transport von Gefahrgut erfüllt werden und die Einhaltung aller Auflagen beim Transport von Gefahrgut, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR) zugesichert wird (vgl. Anlage E1),
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft sichert zu, dass bei Gefahrguttransporten nur zuverlässiges und qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch diese bei Gefahrguttransporten nur zuverlässiges und qualifiziertes Personal einsetzen (vgl. Anlage E1).