Transport von ca. 12 000 t pro Jahr unbehandelter Sperrmüll von Weißer Weg 180; 09131 Chemnitz nach SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau, Bayerische Straße 20 in 06686 Lützen OT Zorbau.
Die Entfernung zwischen dem Weißen Weg 180 und dem Zielort beträgt zwischen 112 km (über BAB 72) oder 108 km (über BAB 4).
Die Transportleistung ist in der Zeit vom 1.6.2021 bis 31.5.2025 in der Regel von Montag bis Freitag zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von unbehandeltem Sperrmüll im Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2025
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Transport von ca. 12 000 t pro Jahr unbehandelter Sperrmüll von Weißer Weg 180; 09131 Chemnitz nach SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau, Bayerische...”
Kurze Beschreibung
Transport von ca. 12 000 t pro Jahr unbehandelter Sperrmüll von Weißer Weg 180; 09131 Chemnitz nach SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau, Bayerische Straße 20 in 06686 Lützen OT Zorbau.
Die Entfernung zwischen dem Weißen Weg 180 und dem Zielort beträgt zwischen 112 km (über BAB 72) oder 108 km (über BAB 4).
Die Transportleistung ist in der Zeit vom 1.6.2021 bis 31.5.2025 in der Regel von Montag bis Freitag zu erbringen.
1️⃣
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weißer Weg 180
09131 Chemnitz
DEUSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem AWVC werden aus seinem Verbandsgebiet jährlich ca. 12 000 t Sperrabfälle überlassen.
Für den Transport dieser Sperrabfälle von Chemnitz nach Zorbau...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem AWVC werden aus seinem Verbandsgebiet jährlich ca. 12 000 t Sperrabfälle überlassen.
Für den Transport dieser Sperrabfälle von Chemnitz nach Zorbau schreibt der AWVC hiermit die Transportleistung aus. Die Entfernung zwischen Chemnitz, Weißer Weg 180 und Zorbau, Bayerische Straße 20 beträgt laut Routenplaner über die BAB 72 112 km und über die BAB 4 108 km.
Die durchschnittliche tägliche Anlieferung in 2020 lag zwischen 40 t und 70 t. Die Sperrmüllanlieferung durch die Verbandsmitglieder des AWVC erfolgt zwischen 8.00 und 14.00 Uhr. Der Sperrmüll kommt aus der Straßensammlung mit Pressfahrzeugen bzw. unzerkleinert vom Wertstoffhof.
Die Abholung der vom AN vorab bereitgestellten und durch AG befüllten Trailer erfolgt durch den AN zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, die Anlieferung in Zorbau ist zwischen 6.00 bis 22.00 Uhr möglich. Der Sperrmülltransport soll in 90 m Trailern erfolgen.
In der Regel kann ein Trailer mit ca. 15 t beladen werden. Demzufolge werden im Durchschnitt täglich 3-4 Fahrten (Montag bis Freitag) erforderlich sein.
Es ist sicherzustellen, dass durch den Auftragnehmer im Bereich der Sperrmüllumladung des AWVC in Chemnitz, Weißer Weg 180 in Summe mindestens 4 Trailer a 90 m zum Beladen zur Verfügung stehen. Weitere Angaben erfolgen in den Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln und Befördern von Abfällen oder der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln und Befördern von Abfällen oder der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Zertifizierung oder Bestätigung bis zum Leistungsbeginn.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Mindestumsatz der letzten 3 Jahre bei ähnlichen Transportaufträgen, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (1 Mio. EUR f. Personen- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Mindestumsatz der letzten 3 Jahre bei ähnlichen Transportaufträgen, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (1 Mio. EUR f. Personen- und Sachschäden, 0,5 Mio. EUR f. Vermögensschäden, 2-fach maximiert, für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung von repräsentativen und prüfbaren Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Transport von Abfällen – Angaben zur technischen Ausstattung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung von repräsentativen und prüfbaren Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Transport von Abfällen – Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-11
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Teilnahme von Bietern oder deren Bevollmächtigten möglich
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 030-073433 (2021-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 100 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weißer Weg 180
09131 Chemnitz
GERMANY
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 030-073433
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AWVC 01/03/2021
Titel: Sperrmülltransport Abfallwirtschaftsverband Chemnitz
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Günter Kunaschk & Partner GmbH
Postanschrift: Bautzener Str. 3
Postort: Königswartha
Postleitzahl: 02699
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3572651011📞
E-Mail: chef@kunaschk-transporte.de📧
Fax: +49 3572651020 📠
Region: Bautzen🏙️
URL: https://www.kunaschk-transporte.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 100 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 093-244230 (2021-05-10)