Transport von unbehandeltem Sperrmüll im Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2025

Abfallwirtschaftsverband Chemnitz

Transport von ca. 12 000 t pro Jahr unbehandelter Sperrmüll von Weißer Weg 180; 09131 Chemnitz nach SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau, Bayerische Straße 20 in 06686 Lützen OT Zorbau.
Die Entfernung zwischen dem Weißen Weg 180 und dem Zielort beträgt zwischen 112 km (über BAB 72) oder 108 km (über BAB 4).
Die Transportleistung ist in der Zeit vom 1.6.2021 bis 31.5.2025 in der Regel von Montag bis Freitag zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-08 Auftragsbekanntmachung
2021-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Transport von ca. 12 000 t pro Jahr unbehandelter Sperrmüll von Weißer Weg 180; 09131 Chemnitz nach SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau, Bayerische Straße 20 in 06686 Lützen OT Zorbau. Die Entfernung zwischen dem Weißen Weg 180 und dem Zielort beträgt zwischen 112 km (über BAB 72) oder 108 km (über BAB 4). Die Transportleistung ist in der Zeit vom 1.6.2021 bis 31.5.2025 in der Regel von Montag bis Freitag zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband Chemnitz
Postanschrift: Weißer Weg 180
Postleitzahl: 09131
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.awvc.de 🌏
E-Mail: lehmann@awvc.de 📧
Telefon: +49 37167407-113 📞
Fax: +49 37167407-111 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E64684349 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-073433
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Keine Teilnahme von Bietern oder deren Bevollmächtigten möglich

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport von ca. 12 000 t pro Jahr unbehandelter Sperrmüll von Weißer Weg 180; 09131 Chemnitz nach SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau, Bayerische Straße 20 in 06686 Lützen OT Zorbau.
Die Entfernung zwischen dem Weißen Weg 180 und dem Zielort beträgt zwischen 112 km (über BAB 72) oder 108 km (über BAB 4).
Die Transportleistung ist in der Zeit vom 1.6.2021 bis 31.5.2025 in der Regel von Montag bis Freitag zu erbringen.
Dem AWVC werden aus seinem Verbandsgebiet jährlich ca. 12 000 t Sperrabfälle überlassen.
Für den Transport dieser Sperrabfälle von Chemnitz nach Zorbau schreibt der AWVC hiermit die Transportleistung aus. Die Entfernung zwischen Chemnitz, Weißer Weg 180 und Zorbau, Bayerische Straße 20 beträgt laut Routenplaner über die BAB 72 112 km und über die BAB 4 108 km.
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Die durchschnittliche tägliche Anlieferung in 2020 lag zwischen 40 t und 70 t. Die Sperrmüllanlieferung durch die Verbandsmitglieder des AWVC erfolgt zwischen 8.00 und 14.00 Uhr. Der Sperrmüll kommt aus der Straßensammlung mit Pressfahrzeugen bzw. unzerkleinert vom Wertstoffhof.
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Die Abholung der vom AN vorab bereitgestellten und durch AG befüllten Trailer erfolgt durch den AN zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, die Anlieferung in Zorbau ist zwischen 6.00 bis 22.00 Uhr möglich. Der Sperrmülltransport soll in 90 m
In der Regel kann ein Trailer mit ca. 15 t beladen werden. Demzufolge werden im Durchschnitt täglich 3-4 Fahrten (Montag bis Freitag) erforderlich sein.
Es ist sicherzustellen, dass durch den Auftragnehmer im Bereich der Sperrmüllumladung des AWVC in Chemnitz, Weißer Weg 180 in Summe mindestens 4 Trailer a 90 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Weißer Weg 180
09131 Chemnitz
DEUSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln und Befördern von Abfällen oder der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Zertifizierung oder Bestätigung bis zum Leistungsbeginn.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Mindestumsatz der letzten 3 Jahre bei ähnlichen Transportaufträgen, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (1 Mio. EUR f. Personen- und Sachschäden, 0,5 Mio. EUR f. Vermögensschäden, 2-fach maximiert, für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung von repräsentativen und prüfbaren Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Transport von Abfällen – Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Keine Teilnahme von Bietern oder deren Bevollmächtigten möglich

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.awvc.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64684349 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 030-073433 (2021-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-244230
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 030-073433
ABl. S-Ausgabe: 93

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GERMANY

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Name: Günter Kunaschk & Partner GmbH
Postanschrift: Bautzener Str. 3
Postort: Königswartha
Postleitzahl: 02699
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3572651011 📞
E-Mail: chef@kunaschk-transporte.de 📧
Land: Bautzen 🏙️
Internetadresse: https://www.kunaschk-transporte.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 093-244230 (2021-05-10)