Beschreibung der Beschaffung
Im Nahverkehrsplan ist die Verlängerung der Stadtbahnstrecke C-West (Stadtbahnlinie 4 Garbsen-Roderbruch) vom heutigen Endpunkt Garbsen-Auf der Horst am Einkaufszentrum.
Im Nahverkehrsplan ist die Verlängerung der Stadtbahnstrecke C-West (Stadtbahnlinie 4 Garbsen-Roderbruch) vom heutigen Endpunkt Garbsen-Auf der Horst am Einkaufszentrum Planetencenter in Richtung Norden über die Bundesautobahn 2 (BAB 2) in das neue Zentrum der Stadt Garbsen vorgesehen.
Geplant ist eine ca. 1,1 km lange Neubaustrecke mit zwei Hochbahnsteigen.
Aufgabenstellung
Für die Stadtbahnverlängerung Garbsen (Rathaus) werden Ingenieurleistungen gemäß HOAI §41 als auch Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI §49 erforderlich. Diese beiden Leistungspakte sind Teil dieser Projektbeschreibung.
Als "Bauherr" und Vorhabenträger für das Projekt fungiert die infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH). Die TransTecBau ist Generalplaner für das Projekt und stellt auch die Projektsteuerung. Die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen, die Planung der Fahrleitungsanlage sowie die betriebstechnischen Gewerke werden ebenfalls von der TransTecBau erbracht.
Die zukünftige Stadtbahntrasse verläuft parallel zu einem Wassertank des Wasserverbandes Garbsen-Neustadt, der sich unter dem Erdreich befindet (siehe auch Kap. 5.2). Im weiteren Verlauf quert die Stadtbahntrasse die Bundesautobahn (BAB) 2. Für die Überführung wird ein Brückenbauwerk eingeplant. Im Bereich der Rampenkonstruktio-nen ist davon auszugehen, dass aufgrund bestehender Anlieger eine Schallschutzwand zu implementieren ist.
In der Straße "Am Planetencenter" verläuft die Trasse direkt im Bereich einer bestehenden Böschung. Hier muss eine Stützwand errichtet werden.
Im Vorfeld der HOAI-Leistungen (Zeitraum Mai bis Oktober 2021) wird derzeit eine Beratungsstudie für das Brückenbauwerk, für die Rampenkonstruktionen und die Schnittstellen zum Wassertank des Wasserverbands durchgeführt, um die Trassenplanung der Verkehrsanlage zu initiieren. Die entsprechenden Ergebnisse werden dem Auftragnehmer für den Start der HOAI Leistungen übergeben.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Planung der Hochbahnsteige nicht Teil der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist.
Beschreibung und konkrete Projektziele
1. Räumliche Einordnung
Die Stadtbahnverlängerung beginnt am jetzigen Endpunkt in Garbsen und wird Richtung Norden über die Bundesautobahn 2 bis zum neuen Rathaus geführt.
2. Projektziele
2.1. Planungsziele
Ziel ist es, die Planung und Ausführung der ingenieurbautechnischen Gewerke, welche Teil dieser Projektschreibung sind, im gesetzten Terminrahmen gemäß HOAI durchzuführen und mit der Trassenplanung der Verkehrslage sowie der Fahrleitungsanlage und den weiteren tangierenden Planungsgewerken eng zu verzahnen.
2.2. Kostenziele bzw. anrechenbare Kosten
Mit Abschluss der Vorplanung ist eine Kostenschätzung gemäß HOAI Leistungsphase 2 abzugeben. Nach Angaben dieser Kostenschätzung wird zusammen mit allen weiteren Projektkosten eine Kosten-Nutzen-Analyse des Projekts durch die Region Hannover durchgeführt. Danach wird entschieden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen das Projekt weitergeführt wird.
Es ist angedacht, dass das Projekt der Stadtbahnverlängerung sowohl vom Bund als auch vom Land Niedersachsen gefördert wird. Hierfür müsste bei Fortführung des Projekts mit Abschluss der Leistungsphase 3 ein Fördermittelantrag gestellt werden.
Folgende Unterlagen werden von Seiten des Auftragnehmers für den Abschluss der Leistungsphase 3 und den Fördermittelantrag erforderlich:
- Vorlage aller relevanten Planunterlagen im Stand der Leistungsphase 3
- Zusammenstellung einer Kostenberechnung gemäß DIN 276 3. Ebene.
- Detaillierter Erläuterungstext der Maßnahmen für Planung und Ausführung sowie statische Bemessung der baukonstruktiven Elemente
Als Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung aus 2018 wurden folgende Kosten geschätzt:
- Stützwand in der Straße "Am Planetencenter": 919.320 EUR
- Lärmschutzwand: 63.000 EUR
- Brückenbauwerk/Stützwände bzw. Rampe Bereich BAB2: 3.684.260 EUR (nachträgliche Anpassung aufgrund des nunmehr geplanten 8-spurigen Ausbaus der BAB2)