Tunnel - Erweiterung K 7532 / Aufstieg B 30

Landratsamt Biberach - Straßenamt

Der Landkreis Biberach plant derzeit die Verlängerung der Nordwestumfahrung Biberach (K 7532) bis zum Anschluss an die B 30. Die Maßnahme wird umgangssprachlich "Aufstieg B 30" genannt. In einem Abschnitt der Strecke, verläuft die Straße im Tunnel. In 2018/2019 wurde für die Maßnahme eine Machbarkeitsstudie für die Tunnellösung erstellt. Darauf aufbauend wurde im Rahmen eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante ermittelt. Die Vorzugsvariante hat einen zweistreifigen Querschnitt eine Tunnellänge von ca. 900 m. Die Trasse des Aufstieg B 30 hat eine Gesamtlänge von ca. 1,8 Kilometer. Der Bereich des Tunnelabschnittes hat eine Längsneigung von 5 %.
Kosten:
Die geschätzten Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen brutto ca. 80 Mio. €, wovon ca. 54 Mio. € der Baukosten den Tunnelabschnitt (ohne Betriebstechnik) betreffen. Die Kosten für die Betriebstechnik werden derzeit angesetzt mit rund 7,5 Mio. €.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-16 Auftragsbekanntmachung
2022-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: LRABIB-2021-0015
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Biberach plant derzeit die Verlängerung der Nordwestumfahrung Biberach (K 7532) bis zum Anschluss an die B 30. Die Maßnahme wird umgangssprachlich "Aufstieg B 30" genannt. In einem Abschnitt der Strecke, verläuft die Straße im Tunnel. In 2018/2019 wurde für die Maßnahme eine Machbarkeitsstudie für die Tunnellösung erstellt. Darauf aufbauend wurde im Rahmen eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante ermittelt. Die Vorzugsvariante hat einen zweistreifigen Querschnitt eine Tunnellänge von ca. 900 m. Die Trasse des Aufstieg B 30 hat eine Gesamtlänge von ca. 1,8 Kilometer. Der Bereich des Tunnelabschnittes hat eine Längsneigung von 5 %. Kosten: Die geschätzten Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen brutto ca. 80 Mio. €, wovon ca. 54 Mio. € der Baukosten den Tunnelabschnitt (ohne Betriebstechnik) betreffen. Die Kosten für die Betriebstechnik werden derzeit angesetzt mit rund 7,5 Mio. €.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Biberach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Biberach - Straßenamt
Postanschrift: Krankenhausweg 3
Postleitzahl: 88499
Postort: Riedlingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.biberach.de 🌏
E-Mail: kreis@klotzunddressel.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17dc28ed8ed-f1e3f0b12a409af 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-21 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 247-653573
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Biberach plant derzeit die Verlängerung der Nordwestumfahrung Biberach (K 7532) bis zum Anschluss an die B 30. Die Maßnahme wird umgangssprachlich "Aufstieg B 30" genannt. In einem Abschnitt der Strecke, verläuft die Straße im Tunnel. In 2018/2019 wurde für die Maßnahme eine Machbarkeitsstudie für die Tunnellösung erstellt. Darauf aufbauend wurde im Rahmen eines Variantenvergleichs die Vorzugsvariante ermittelt. Die Vorzugsvariante hat einen zweistreifigen Querschnitt eine Tunnellänge von ca. 900 m. Die Trasse des Aufstieg B 30 hat eine Gesamtlänge von ca. 1,8 Kilometer. Der Bereich des Tunnelabschnittes hat eine Längsneigung von 5 %.
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Kosten:
Die geschätzten Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen brutto ca. 80 Mio. €, wovon ca. 54 Mio. € der Baukosten den Tunnelabschnitt (ohne Betriebstechnik) betreffen. Die Kosten für die Betriebstechnik werden derzeit angesetzt mit rund 7,5 Mio. €.
Geschätzter Gesamtwert: 67 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI: LP 2 (teilweise), 3, 4, 6, 7 sowie LP 5 optional,
- Tragwerksplanung gemäß HOAI: LP 3 und 6 sowie LP 4+5 optional,
- Planung Technische Ausrüstung (Betriebstechnik) gemäß HOAI: LP 2, 3, 6 und 7.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen: Vertragslaufzeit ist abhängig von der Bauzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 88400 Biberach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
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— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: je 2 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen für folgende Bereiche:
- Planung Ingenieurbauwerk,
- Tragwerksplanung,
- Planung Technische Ausrüstung (Betriebstechnik)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
PLANUNG INGENIEURBAUWERKE:
Es muss sich um den Neubaus eines Tunnelbauwerks handeln.
Das Ende des Leistungszeitraums Leisungsphase 6 muss nach nach dem 31.12.2012 liegen.
TRAGWERKSPLANUNG:
PLANUNG BETRIEBSTECHNIK:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe Abschnitt III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden.
-10 und mehr Beschäftigte: 100 P.
- mehr als 5 und weniger als 10: 50 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen (je zwei Referenzen, Punktzahl je Referenz):
2.1) PLANUNG INGENIEURBAUWERKE:
- Bergmännischer Vortrieb: 75 P.
- Tunnelbauwerk im Zuge einer Verkehrsanlage (Straße): 50 P.
- Tunnellänge > 400 m: 50 P.
- Vortrieb im Bereich Nagelfluh: 40 P.
- Konstruktive Ausbildung als druckdichtes Bauwerk: 40 P.
- Tunnelausbruchquerschnitt > 90 m²: 40 P.
- erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: 67 P.
2.2) TRAGWERKSPLANUNG:
- Vortrieb im Bereich Nagelfluh:40 P.
- erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: 17 P.
2.3) PLANUNG BETRIEBSTECHNIK:
- autom. Brandmeldeanlage, Lüftungssteuerung Regelbetrieb / Brandfall: 30 P.
- Videoüberwachung, Lautsprecheranlagen, Notrufstationen: 30 P.
- Strahlventilatoren: 30 P
- axiale Ventilatoren - Einzelleistung > 400 kW: 30 P.
- Löschwasserversorgung: 30 P.
- Tunnelbeleuchtung: 30 P.
- erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: 38 P.
Ein Referenzprojekt kann bei den unterschiedlichen Leistungsbereichen mehrfach angegeben.
Maimal erreichbare Punktzahl: 2084.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klotz und Dressel GmbH
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17dc28ed8ed-f1e3f0b12a409af 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 247-653573 (2021-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 151 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 174-492715
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 247-653573
ABl. S-Ausgabe: 174

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektentwicklung und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen
Honorar
Kostenkriterium (Name): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Kostenkriterium (Gewichtung): 15,00
Kostenkriterium (Name): Organisation, Projektentwicklung und Verfügbarkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 20,00
Kostenkriterium (Name): Projekteinschätzung
Kostenkriterium (Gewichtung): 30,00
Kostenkriterium (Name): Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen
Honorar

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-29 📅
Name: Müller+Hereth Ingenieurbüro f. Tunnel- u. Felsbau GmbH
Postanschrift: Laufener Straße 16
Postort: Freilassing
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 865460110 📞
E-Mail: office.freilassing@mueller-hereth.com 📧
Land: Berchtesgadener Land 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 151 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 174-492715 (2022-09-05)