Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie
- über die für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Ausstattung und
- über ein Beschwerdemanagement sowie eine Service-Hotline und
- über ein Workforce-Management-System oder ein vergleichbares System zur Betriebsführung verfügt.
Hierfür ist das Formular VIII "Erklärung zur technischen Ausstattung" zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die vorgenannte technische Ausstattung verfügt.
Für Los 1 ist vorzulegen:
- Es ist mindestens eine Referenz über Dienstleistungen im Bereich Zählerwechsel Gas und Wasser mit einer Jahresleistung von 3.000 Zählern, die innerhalb der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 erbracht wurden, nachzuweisen.
Es ist mindestens eine Referenz des Tätigkeitsfeldes "Dienstleistungen im Bereich Gas und Wasser" nachzuweisen, die vergleichbar ist und in Umfang und Leistung denen der ausgeschriebenen Leistungen mindestens entspricht. Für die Referenzen gilt, dass der Auftraggeber und ein Ansprechpartner dieses Auftraggebers sowie der Auftragswert und der Ausführungszeitraum anzugeben sind. Hierfür ist das Formular VII.1 "Eigenerklärung zu Referenzen (Los 1)" zu verwenden.
- Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter muss mindestens über 15 Beschäftigte insgesamt im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Der Bieter muss mindestens über 10 gewerbliche Beschäftigte mit entsprechender Qualifikation als Gas- und Wasserinstallateur, Anlagenmechaniker Versorgung oder gleichwertige handwerkliche Ausbildung mit Weiterbildungsnachweis "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Gaszählerwechsel bzw. Wasserzählerwechsel" im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Hierfür ist das Formular IX.1 "Erklärung zur personellen Leistungsfähigkeit (Los 1)" zu verwenden.
Für Los 2 ist vorzulegen:
- Es ist mindestens eine Referenz über Dienstleistungen im Bereich Zählerwechsel Gas und Wasser mit einer Jahresleistung von 5.000 Zählern, die innerhalb der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 erbracht wurden, nachzuweisen.
Es ist mindestens eine Referenz des Tätigkeitsfeldes "Dienstleistungen im Bereich Gas und Wasser" nachzuweisen, die vergleichbar ist und in Umfang und Leistung denen der ausgeschriebenen Leistungen mindestens entspricht. Für die Referenzen gilt, dass der Auftraggeber und ein Ansprechpartner dieses Auftraggebers sowie der Auftragswert und der Ausführungszeitraum anzugeben sind. Hierfür ist das Formular VII.2 "Eigenerklärung zu Referenzen (Los 2)" zu verwenden.
- Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter muss mindestens über 25 Beschäftigte insgesamt im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Der Bieter muss mindestens über 20 gewerbliche Beschäftigte mit entsprechender Qualifikation als Gas- und Wasserinstallateur, Anlagenmechaniker Versorgung oder gleichwertige handwerkliche Ausbildung mit Weiterbildungsnachweis "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Gaszählerwechsel bzw. Wasserzählerwechsel" im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Hierfür ist das Formular IX.2 "Erklärung zur personellen Leistungsfähigkeit (Los 2)" zu verwenden.
- Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular V zu benennen. Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" auszufüllen und ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen (nicht älter als sechs Monate ab Angebotsabgabe; Kopie ausreichend).
- Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Leistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular V zu benennen.
- Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" und das jeweils maßgebliche Formular VII "Eigenerklärung zu Referenzen" bezogen auf seine Leistung auszufüllen. Zudem ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder gleichwertiger Nachweis einzureichen (nicht älter als sechs Monate ab Angebotsabgabe; Kopie ausreichend).