Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder über Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für den Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen oder beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (für Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Handels- oder Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016;
13) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bereich Tragwerksplanung gemäß Teil 4 §51 HOAI in € brutto) mind. 90.000 €;
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3);
16) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL) und stellvertretender Projektleiter (stellv. PL) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3); keine Personalunion zw. PL und stellv. PL, PL und stellv. PL mind. Abschl. Master oder Dipl.-Ing. Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
17) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1) Mindestref. A - Tragwerksplanung für Neubau Gebäude; 42%, davon:
1.a) erbrachte Lph, 21%;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto, 21%;
2) Mindestref. B - Tragwerksplanung für Neubau oder Sanierung Gebäude, 42%, davon:
2.a) erbrachte Lph, 21%;
2.b) BWK (KG 300+400) in EUR brutto, 21%;
3) Referenz aus zusätzlicher Referenzliste; 16 %, davon:
Erfahrungen zur Fachplanung Tragwerk hinsichtlich der statischen Lasteintragung mit Nachhaltigem Bauen (mind. Einsatz Photovoltaik oder begrünte Dach- /Fassadengestaltung) bei Planung Gebäude, 16%.
Weitere Unterkriterien können der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.