Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Es sind bis zu maximal 3 Referenzen einzureichen, bei der Leistungen der Objektplanung (Lph. 6-9) und der besonderen Leistung „örtliche Bauüberwachung“ gem. HOAI für die Grundinstandsetzung und/oder barrierefreier Ausbau oder vergleichbarer Leistungen eines U-Bahnhofes oder eines vergleichbaren Bauwerkes erbracht wurden.
Die entsprechende Zuordnung und Kennzeichnung der Referenzen 1-3 ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft)
Vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:
1. Baukosten:
— Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 3 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
2. Leistungsinhalt & Objektart:
Referenz 1-3 sollen sich auf Ingenieurleistungen hinsichtlich Objektplanung mindestens Lph 8 und Bauüberwachung hinsichtlich Bahnhofsbauwerke beziehen, welche im Sinne der HOAI – Konstruktive Ingenieurbauwerke – darstellen.
1) Die Leistungserbringung (gegenständliche Ingenieurleistung) der Referenz soll abgeschlossen und nicht älter als Abschlussdatum 2010 sein. Referenzen, die nicht abgeschlossen oder älter sind, werden im Kriterium „Alter“ mit 0 Punkten bewertet. Leistungserbringung/Abschluss der Referenzen muss somit ab 01.01.2010 oder jünger erfolgt sein.
2) Positiv bewertet wird, wenn es sich beim Leistungsumfang um eine Sanierungsmaßnahme im Bestand handelt und es sich um einen barrierefreien Ausbau und /oder Grundinstandsetzung eines U-Bahnhofes handelt.
3) Positiv bewertet wird, wenn den Referenzen hervorgeht, dass es sich beim Leistungsumfang/Leistungserbringung um eine ausgeführte Maßnahme unter laufendem Publikumsbetrieb (innerstädtisch) handelt.
4) Aus der Summe der einzureichenden drei Referenzen soll hervorgehen, dass im Rahmen der Objektüberwachung/Bauoberleitung (LPH 8) und/oder Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI um Bauleistungen handelt, die üblicherweise im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken erbracht werden. Hierzu werden unter anderem Gerüstbauarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Natur- und Betonwerksteinarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme, Fliesen- und Plattenarbeiten, Metallbauarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen, Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten, Betonerhaltungsarbeiten, Abbruch- und Rückbauarbeiten, Winterbau- und Bauschutzmaßnahmen bewertet.
5) Als vergleichbare Referenzobjekte des konstruktiven Ingenieurbauwerks gelten oberirdische Bahnhöfe.
6) Es dürfen maximal drei Referenzen eingereicht werden. Bei Überschreitung der Maximalzahl von 3 Referenzen, werden nur die 3 Referenzen bewertet, welche die höchsten Baukosten (KG 300 + 400) ausweisen.
7) Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags somit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn keine der Referenzen (1-3) die o. g. Mindestanforderungen erfüllt.
Gemittelte Gesamtanzahl an Mitarbeitern Objektplanung (Architekten und Ingenieure im Bereich Objektplanung) für 2018, 2019, 2020
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.