Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit:
Es sind bis zu maximal 3 Referenzen einzureichen, bei der Leistungen der Objektplanung (Lph. 6-9) und der besonderen Leistung „örtliche Bauüberwachung“ gem. HOAI für die Grundinstandsetzung und/oder barrierefreier Ausbau oder vergleichbarer Leistungen eines U-Bahnhofes oder eines vergleichbaren Bauwerkes erbracht wurden.
Die entsprechende Zuordnung und Kennzeichnung der Referenzen 1-3 ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen.
Diese haben nachfolgende „Mindestanforderungen“ zu beinhalten:
1. Baukosten:
— Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400),
— Referenz 3 im Gesamtumfang von mindestens 1 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
2. Leistungsinhalt & Objektart:
Referenz 1-3 sollen sich auf Ingenieurleistungen hinsichtlich Objektplanung mindestens Lph 8 und/ODER Bauüberwachung hinsichtlich Bahnhofsbauwerke beziehen, welche im Sinne der HOAI – Konstruktive Ingenieurbauwerke – darstellen.
(1) Die Leistungserbringung (gegenständliche Ingenieurleistung) der Referenz soll abgeschlossen und nicht älter als Abschlussdatum 2010 sein. Referenzen, die nicht abgeschlossen oder älter sind, werden im Kriterium „Alter“ mit 0 Punkten bewertet. Leistungserbringung/Abschluss der Referenzen muss somit ab 1.1.2010 oder jünger erfolgt sein.
(2) Positiv bewertet wird, wenn es sich beim Leistungsumfang um eine Sanierungsmaßnahme / Baumaßnahme im Bestand handelt und es sich um einen barrierefreien Ausbau und /oder Grundinstandsetzung eines U-Bahnhofes handelt.
(3) Positiv bewertet wird, wenn den Referenzen hervorgeht, dass es sich beim Leistungsumfang/Leistungserbringung um eine ausgeführte Maßnahme unter laufendem Bahnbetrieb handelt.
(4) Aus der Summe der einzureichenden 3 Referenzen soll hervorgehen, dass im Rahmen der Objektüberwachung/Bauoberleitung (LPH 8) und/oder Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI um Bauleistungen handelt, die üblicherweise im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken erbracht werden. Hierzu werden unter anderem Gerüstbauarbeiten, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Natur- und Betonwerksteinarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme, Fliesen- und Plattenarbeiten, Metallbauarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen, Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten, Betonerhaltungsarbeiten, Abbruch- und Rückbauarbeiten, Winterbau- und Bauschutzmaßnahmen bewertet.
(5) Als vergleichbare Referenzobjekte des konstruktiven Ingenieurbauwerks gelten oberirdische Bahnhöfe.
(6) Es dürfen maximal 3 Referenzen eingereicht werden. Bei Überschreitung der Maximalzahl von 3 Referenzen, werden nur die 3 Referenzen bewertet, welche die höchsten Baukosten (KG 300+400) ausweisen.
(7) Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags somit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn keine der Referenzen (1-3) die o.g. Mindestanforderungen erfüllt.
Gemittelte Gesamtanzahl an Mitarbeitern Objektplanung (Architekten und Ingenieure im Bereich Objektplanung) für 2018, 2019, 2020
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.