Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: U5 Hauptbahnhof, Rückbau Werkstatt und Neubau Aufstellanlage
FEM4-0268-2021
Produkte/Dienstleistungen: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Rückbau der als Betriebswerkstatt genutzte Bereich im Hauptbahnhof und Ersatz durch eine Kehranlage.”
Die vorliegende Ausschreibung umfasst alle mit dieser Gleisbaumaßnahme verbundenen Teilleistungen für:
— Rückbau der vorhandenen Werkstatt (u. a. Zwischenwände, Türen/Tore, Deckenschluss),
— Rückbau der vorhandenen Lüftungsanlage (u. a. Lüftungskanäle, Entrauchungsklappen),
— Rückbau sanitärer Anlagen (Rohrleitungen, Ausgussbecken),
— Rück- und Neubau von Gleisen und Weichen (einschl. Rückbau Rahmengleis im Werkstattbereich),
— Rück- und Neubau von Stromschienenanlage (Str.40/ Alu),
— Arbeiten an Laufstegen und Laufwegen,
— Umbau am Lüftungsschacht E53 (Umbau der Revisionsleiter als Zugang zum Schacht),
— Ausrüstung des geplanten Notausgangs am Schacht E54, mit Einbau des kompletten Treppenturms sowie der Schachtabdeckung für den Notausgang, einschl. Rückbauleistungen zur Herstellung der Baufreiheit),
— Anpassung für die Beschilderung von Fluchtwegen,
— Anpassung von Kabelwegen/Kabelkanälen im Gleis,
— die Berücksichtigung bautechnischer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,
— technische Bearbeitung,
— Logistikleistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2022-07-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle FEM-M1, RaumD0258, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 082-212586 (2021-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-07) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorliegende Ausschreibung umfasst alle mit dieser Gleisbaumaßnahme verbundenen Teilleistungen für: -Rückbau der vorhandenen Werkstatt (u.a....”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorliegende Ausschreibung umfasst alle mit dieser Gleisbaumaßnahme verbundenen Teilleistungen für: -Rückbau der vorhandenen Werkstatt (u.a. Zwischenwände, Türen/ Tore, Deckenschluss) - Rückbau der vorhandenen Lüftungsanlage (u.a. Lüftungskanäle, Entrauchungsklappen) - Rückbau sanitärer Anlagen (Rohrleitungen, Ausgussbecken) - Rück- und Neubau von Gleisen und Weichen (einschl. Rückbau Rahmengleis im Werkstattbereich) - Rück- und Neubau von Stromschienenanlage (Str.40/ Alu) - Arbeiten an Laufstegen und Laufwegen - Umbau am Lüftungsschacht E53 (Umbau der Revisionsleiter als Zugang zum Schacht) - Ausrüstung des geplanten Notausgangs am Schacht E54, mit Einbau des kompletten Treppenturms sowie der Schachtabdeckung für den Notausgang, einschl. Rückbauleistungen zur Herstellung der Baufreiheit) - Anpassung für die Beschilderung von Fluchtwegen - Anpassung von Kabelwegen/ Kabelkanälen im Gleis - die Berücksichtigung bautechnischer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen - technische Bearbeitung - Logistikleistungen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 082-212586
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: U5 Hauptbahnhof, Rückbau Werkstatt und Neubau Aufstellanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bleck & Söhne Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Riedemannweg 16 - 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13267
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-346002-75📞
E-Mail: randow@bleck-soehne.de📧
Fax: +49 30/346002-70 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 198-517546 (2021-10-07)