Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen gemäß Formblatt
— Das Unternehmen des Bewerbers ist ein Ingenieurbüro mit Geschäftsfeldtätigkeit im Konstruktiven Ingenieurbau und seit 5 Jahren erfolgreich tätig. Das Ingenieurbüro des Bewerbers muss den Nachweis bringen, dass mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens im Besitz eines gültigen SIVV-Scheins ist oder über die Qualifikation eines sachkundigen Planers Betoninstandsetzung verfügt. Die Sachkunde ist vor Angebotsabgabe und fortlaufend für ges. Leistungszeitraum für min. 1 Mitarbeiter nachzuweisen. Der Sachkundige Planer hat die Aufgabe die Tragfähigkeit des Tunnels im Rahmen seiner Leistungen zu prüfen und zu bewerten. Darüber hinaus ist Teil seiner Leistungen die Erstellung der Statik für Baugrube und Verbau, sowie der maßgebenden Bauzustände,
— Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen, bei denen Leistungen der Objektplanung LPH 1-5 gem. HOAI für die Außenabdichtungserneuerung eines konstruktiven Ingenieurbauwerks im innerstädtischen Bereich erbracht wurden.
Zum Nachweis der Fachkunde des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sind bis zu 2 Referenzen einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung – Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke i. S. d. HOAI – in Art und Umfang vergleichbar sind. Als Mindestanforderung für jede Referenz sind nur folgende Objekte zugelassen: Tunnelanlagen und Untergrundbahnhöfe.
Referenzen, die die Mindestanforderung hinsichtlich der Objektart nicht erfüllen, werden vollständig mit 0 Punkten bewertet.
— Eine Referenz muss Baukosten von mindestens 3,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die weitere Referenz muss Baukosten von mindestens 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen,
— Der Leistungsbeginn der 2 Referenzen muss nach dem 1.1.2010 erfolgt sein, der Leistungsumfang der Referenzen muss vollständig abgeschlossen sein,
— Aus den 2 Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Sanierungsmaßnahme im Bestand handelt,
— Aus den 2 Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Ausführung unterlaufendem Straßenverkehr- und/oder Bahn-/Fahrgastbetrieb handelt,
— Maximal werden 2 Referenzen bewertet.
Wenn keine Referenz, die Baukosten von über 3,0 Mio. EUR umfasst, abgegeben wird, fällt die schlechteste zu bewertende (maximal zwei) Referenz aus der Wertung und wird mit null Punkten bewertet.
Wenn eine oder mehrere abgegebene Referenzen Baukosten von weniger als 1,0 Mio. EUR umfassen, fallen diese aus der Wertung heraus und werden mit null Punkten bewertet.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
— durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten.
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen Erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten.
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Der Bewerber bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass die Leistungsdurchführung unter Zuhilfenahme nachstehender Software erfolgt bzw. eine entsprechende Kompatibilität gewährleistet ist:
— Microsoft Office, AVA- Programm ARRIBA o. glw., Microsoft Project o. glw,
— Der Bewerber bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass ihm das deutsche Gesetzes- und Vorschriftenwerk, welches im Sinne der Vertragserfüllung erforderlich ist (Bürgerliches Gesetzbuch, Bau Gesetzbuch, Bau Ordnung Berlin, BO Strab) etc. hinlänglich bekannt ist und zur Anwendung kommt. Weiterhin ist zu erklären, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A bis C, die Anerkannten Regeln der Technik und einschlägige Vorschriften (Deutschland), Technische Baubestimmungen, Eingeführte Technische Baubestimmungen- Berlin sowie die Baustellenverordnung bekannt ist.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Die Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung und Nachweis Fachkunde und Leistungsfahigkeit) liegen den Vergabeunterlagen bei.