Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sollen 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die
Teilnahmeanträge zunächst in Hinblick auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus.
Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen (sh. hierzu auch Ziffer III.1.3. g)
a) die geforderten Themenbereiche umfassend abdecken und
b) inwieweit diese möglichst einschlägig und vergleichbar sind.
Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen über Leistungen bewertet, die aus den Themenbereichen Projektleitung (Einführung/Implementierung von Klinik-Systemen), IT-Architektur (Einführung vom Klinik-Systemen; und Design von Lösungsarchitekturen inkl. Schnittstellen wie zB HL7, FHIR, IHE) stammen sowie in klinischen Einrichtungen oder Einrichtungen im klinischen Umfeld mit mehr als 600 Betten und hoher Versorgungsstufe stattgefunden haben, bei denen es sich idealerweise auch um KRITIS-Einrichtungen handelt.
Es können insgesamt maximal 800 Punkte - max. 500 zu a) und max. 300 zu b) - erreicht werden.
Zu a) Die Vergabestelle prüft die Referenzen dahingehend, ob die folgenden Themenbereiche abgedeckt sind:
(1) Projektleitung (Einführung/ Implementierungssteuerung von Klinik-Systemen)
(2) IT-Architektur (Einführung von Klinik-Systemen; Design von Lösungsarchitekturen inkl. Schnittstellen wie HL7, FHIR, IHE)
Dies wird wie folgt bepunktet:
Abdeckung beider Themenbereiche mit Schwerpunkten in allen genannten Unterpunkten = 500 Punkte
Abdeckung beider Themenbereiche mit teilweisen Schwerpunkten in den genannten Unterpunkten = 300 Punkte
Abdeckung von einem Themenbereich = 100 Punkte
Keine Abdeckung der Themenbereiche= 0 Punkte
zu b) Die Vergabestelle prüft die Referenzen hinsichtlich der Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit gemäß Ziffer III.1.3. g).
Dies wird wie folgt bepunktet:
3 oder mehr Referenzen sind besonders einschlägig und vergleichbar= 300 Punkte
2 Referenzen sind besonders einschlägig und vergleichbar = 150 Punkte
mind. 2 Referenzen sind teilweise einschlägig und vergleichbar 50 Punkte
Weniger als 2 Referenzen sind einschlägig und vergleichbar = 0 Punkte
Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten
max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Einschlägigkeit der eingereichten Referenzen
abgestellt.